748/A XXI.GP
Eingelangt am: 19.08.2002
Antrag
der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Dr. Cap,
Genossinnen und Genossen
betreffend ein Bundesverfassungsgesetz betreffend die Anschaffung von Kampfflugzeugen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesverfassungsgesetz betreffend die Anschaffung von Kampfflugzeugen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
(1) Die Anschaffung von Kampfflugzeugen
(Abfangjäger, Überwachungsflugzeuge)
durch
die Republik Österreich bedarf einer bundesgesetzlichen Ermächtigung.
Ein solches
Bundesgesetz ist einer Volksabstimmung zu unterziehen.
(2) Unter Anschaffung im Sinne des Abs. 1 ist jedes entgeltliche
Rechtsgeschäft zu
verstehen,
das dazu dient, dem Bundesheer Kampfflugzeuge zur Verfugung zu stellen.
Artikel 2
Für Volksabstimmungen gemäß Art. 1 gelten die für
Volksabstimmungen gemäß
Art 43 B-VG geltenden Bestimmungen.
Artikel 3
Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
Zuweisungsverschlag: Verfassungsausschuss
Gem. § 69 Abs. 4 wird die Durchführung einer 1. Lesung innerhalb von drei Monaten
verlangt.
Begründung
Das
Volksbegehren gegen Abfangjäger wurde von 624.720 Österreichern
unterstützt, obwohl
die
blau-schwarze Bundesregierung alles dazu getan hat, um dieses Volksbegehren zu
behindern. So wurde in einer beispiellosen Weise entgegen den Vorschlägen
der Proponenten
die
Eintragungswoche in die Hauptreisezeit verlegt. Die dessen ungeachtet breite
Unterstützung
zeigt, wie sehr die Bevölkerung die Anschaffung dieses Kriegsgerätes
ablehnt.
Die Gründe
dafür liegen auf der Hand: Anders als in Zeiten des Kalten Krieges ist
Österreich
ausschließlich
von befreundeten Staaten umgeben, die in naher Zukunft alle zur
Europäischen
Union
gehören werden. Weit und breit ist kein Staat erkennbar, der
Österreich militärisch -
sei es am Boden, sei es in der Luft - militärisch bedrohen würde. Die
Anschaffung von
Kampfflugzeugen
für das österreichische Bundesheer ist daher überflüssig.
Gleichzeitig hat
die
Regierung in einer nie dagewesenen Weise Sozialleistungen abgebaut und die
Abgaben
auf das
höchste Ausmaß in der Zweite Republik erhöht. Dieses Geld soll
nun für
überflüssiges
Kriegsgerät hinausgeworfen werden.
Allein
der Ankauf der Abfangjäger soll mehr als 2,4 Mrd. Euro (ca. 33 Mrd.
Schilling)
kosten,
die Kosten für Betrieb und Instandhaltung werden ein Vielfaches ausmachen.
Die
SPÖ fordert daher eine Volksabstimmung, damit die Bürger, die
schließlich die Rechnung
bezahlen
müssen, selbst über diese riesige Investition entscheiden
können.
Das
gegenständliche Bundesverfassungsgesetz bietet die Rechtsgrundlage
für solch eine
Volksabstimmung.
Es wird verfassungsrechtlich vorgesehen, dass Kampfflugzeuge nur auf
Grund
einer bundesgesetzlichen Ermächtigung angeschafft werden dürfen. Das
Bundesgesetz,
mit dem
die Ermächtigung erteilt wird, ist einer Volksabstimmung zu unterziehen.
Es darf nur
dann
kundgemacht werden, wenn es in der Volksabstimmung mit der unbedingten Mehrheit
der gültig abgegebenen Stimmen angenommen wurde (Art. 45 B-VG). Auf diese
Volksabstimmung
sind alle Vorschriften anzuwenden, die für sonstige Volksabstimmungen
über
Bundesgesetze (Art. 43 B-VG) gelten.
Dieses
Bundesverfassungsgesetz soll gemäß Art. 49 B-VG mit Kundmachung in
Kraft treten.
Eine
sofortige Beschlussfassung böte daher die Gelegenheit, noch vor dem
Abschluss des
Kaufvertrages
im Herbst die Volksabstimmung durchzuführen.