749/A XXI.GP

Eingelangt am: 19.08.2002

Antrag

der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Dr. Cap,

Genossinnen und Genossen

betreffend ein Bundesverfassungsgesetz betreffend die Anschaffung von Kampfflugzeugen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesverfassungsgesetz betreffend die Anschaffung von Kampfflugzeugen

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

(1) Die Anschaffung von Kampfflugzeugen (Abfangjäger, Überwachungsflugzeuge)
durch die Republik Österreich bedarf einer bundesgesetzlichen Ermächtigung. Ein solches
Bundesgesetz ist einer Volksabstimmung zu unterziehen.

(2) Unter Anschaffung im Sinne des Abs. 1 ist jedes entgeltliche Rechtsgeschäft zu
verstehen, das dazu dient, dem Bundesheer Kampfflugzeuge zur Verfugung zu stellen.

Artikel 2

Für Volksabstimmungen gemäß Art. 1 gelten die für Volksabstimmungen gemäß
Art 43 B-VG geltenden Bestimmungen.

Artikel 3

Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss


Begründung

Das Volksbegehren gegen Abfangjäger wurde von 624.720 Österreichern unterstützt, obwohl
die blau-schwarze Bundesregierung alles dazu getan hat, um dieses Volksbegehren zu
behindern. So wurde in einer beispiellosen Weise entgegen den Vorschlägen der Proponenten
die Eintragungswoche in die Hauptreisezeit verlegt. Die dessen ungeachtet breite
Unterstützung zeigt, wie sehr die Bevölkerung die Anschaffung dieses Kriegsgerätes ablehnt.

Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Anders als in Zeiten des Kalten Krieges ist Österreich
ausschließlich von befreundeten Staaten umgeben, die in naher Zukunft alle zur Europäischen
Union gehören werden. Weit und breit ist kein Staat erkennbar, der Österreich militärisch -
sei es am Boden, sei es in der Luft - militärisch bedrohen würde. Die Anschaffung von
Kampfflugzeugen für das österreichische Bundesheer ist daher überflüssig. Gleichzeitig hat
die Regierung in einer nie dagewesenen Weise Sozialleistungen abgebaut und die Abgaben
auf das höchste Ausmaß in der Zweite Republik erhöht. Dieses Geld soll nun für
überflüssiges Kriegsgerät hinausgeworfen werden.

Allein der Ankauf der Abfangjäger soll mehr als 2,4 Mrd. Euro (ca. 33 Mrd. Schilling)
kosten, die Kosten für Betrieb und Instandhaltung werden ein Vielfaches ausmachen. Die
SPÖ fordert daher eine Volksabstimmung, damit die Bürger, die schließlich die Rechnung
bezahlen müssen, selbst über diese riesige Investition entscheiden können.

Das gegenständliche Bundesverfassungsgesetz bietet die Rechtsgrundlage für solch eine
Volksabstimmung. Es wird verfassungsrechtlich vorgesehen, dass Kampfflugzeuge nur auf
Grund einer bundesgesetzlichen Ermächtigung angeschafft werden dürfen. Das Bundesgesetz,
mit dem die Ermächtigung erteilt wird, ist einer Volksabstimmung zu unterziehen. Es darf nur
dann kundgemacht werden, wenn es in der Volksabstimmung mit der unbedingten Mehrheit
der gültig abgegebenen Stimmen angenommen wurde (Art. 45 B-VG). Auf diese
Volksabstimmung sind alle Vorschriften anzuwenden, die für sonstige Volksabstimmungen
über Bundesgesetze (Art. 43 B-VG) gelten.


Dieses Bundesverfassungsgesetz soll gemäß Art. 49 B-VG mit Kundmachung in Kraft treten.
Eine sofortige Beschlussfassung böte daher die Gelegenheit, noch vor dem Abschluss des
Kaufvertrages im Herbst die Volksabstimmung durchzuführen.