750/A (E) XXI.GP
Eingelangt am: 19.09.2002
DRINGLICHER ANTRAG
der Abgeordneten
Peter Pilz, Werner Kogler, Freundinnen und Freunde
an den
Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Abfangjäger-Beschaffungsstopp
Während die
Bundesregierung die Verschiebung der endgültigen Unterzeichnung des
Vertrages mit EADS öffentlich angekündigt hat, verhandeln Vertreter
von EADS weiter mit
den Vertretern des BMLV. Nach wie vor ist es möglich, dass ein Vorvertrag
unterzeichnet
oder eine vergleichbare Verpflichtung eingegangen wird, obwohl das
Bundeshaushaltsgesetz
in § 45 vorsieht, dass für derartige Vorbelastungen der Folgebudgets
zwingend eine
bundesgesetzliche Ermächtigung einzuholen ist.
Trotz
des öffentlich verkündeten Stopps wird der Beschaffungsvorgang
fortgesetzt. Damit
besteht die Gefahr, dass hinter den Kulissen neue Fakten und gravierende
zusätzliche
Probleme
geschaffenen werden:
1. Die Aufwendungen, die EADS im Falle einer
Nichtunterzeichnung gegenüber der
Republik
Österreich geltend machen würde, steigen weiter.
2. Die Unterzeichnung von
Vorverträgen oder vergleichbaren Vereinbarungen könnte
zusätzliche
Verpflichtungen und Belastungen der Republik Österreich schaffen, die
durch
eine sofortigen Beschaffungsstopp noch verhindert werden können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Landesverteidigung wird ersucht,
1. die Verhandlungen mit EADS abzubrechen;
2. den Beschaffungsvorgang für neue Abfangjäger bis zur
Bildung einer neuen
Bundesregierung zu unterbrechen;
3. und sicherzustellen, dass bis dahin keine vertraglich
verpflichtenden Vereinbarungen
mit
EADS eingegangen werden.
In formeller
Hinsicht wird die dringliche Behandlung dieses Antrages
unter
Verweis auf § 74a GOG iVm § 93 Abs. 2 GOG verlangt.