751/A XXI. GP

Eingebracht am 19.09.2002

Antrag

gemäß § 26 GOG

der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Mag. Karl Schweitzer, Dr. Andreas Khol, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem die XXI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I

Der Nationalrat wird gemäß Art. 29 Abs. 2 B-VG vor Ablauf der XXI. Gesetzgebungsperiode aufgelöst.

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

 

Begründung:

Die laufende Gesetzgebungsperiode des Nationalrates endet gemäß Art. 27 B-VG spätestens am 29. Oktober 2003. Dies bedeutet, dass die Nationalratswahl spätestens im Herbst 2003 stattfinden müsste. Gemäß Art. 29 Abs. 2 B-VG hat der Nationalrat das Recht, vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode durch einfaches Gesetz seine Auflösung zu beschließen. Davon soll nunmehr, wie auch bereits in vorangegangenen Gesetzgebungsperioden, Gebrauch gemacht werden.