54/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 92/J betreffend 4. Linzer
Donaubrücke, welche die Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde am 25. November
1999 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Bei Betrachtung der Szenarien, die zur Entscheidung führten, wurde eine Verlagerung von
50 % des Verkehrszuwachses auf den Öffentlichen Personen - Nah - Verkehr (ÖPNV)
angenommen. Selbst bei dieser optimistischen Annahme zugunsten des ÖPNV hat sich die
Notwendigkeit der Errichtung der straßenbaulichen Infrastrukturmaßnahmen ergeben.
Für den Prognosezeitraum 2011 ergab sich für die 4. Donaubrücke eine Verkehrsbelastung
von 18.000 Kfz/24h.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Bei einer realistischen Einschätzung zukünftiger Verkehrsszenarien ist jedenfalls mit einer
Zunahme des motorisierten Verkehrs im Ballungsraum Linz zu rechnen, auch wenn es
gelingt, den öffentlichen Verkehr weiter durch entsprechende Maßnahmen zu fördern. Daher
sind auch im Straßenbereich vornehmlich zum Schutz der Anrainer rechtzeitig Maßnahmen
zu planen und zu realisieren.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Dem Wirtschaftsministerium wurden für die Bedarfsfestellung 1999 für den
Bundesstraßenausbau die Projektkosten für die B 127a, 4. Donaubrücke mit 293 Mio. S und
für die B 139, Westtangente (Tunnel) mit 750 Mio. S gemeldet.
Antwort zu den Punkten 4, 5 und 6 der Anfrage:
Die Finanzierung der genannten Bundesstraßenprojekte erfolgt aus Mitteln des für die
Bundesstraßen vorgesehenen Budgets. Um eine rasche Realisierung des Projektes 4.
Donaubrücke zu ermöglichen, erwägt das Land Oberösterreich eine Vorfinanzierung. Da die
Überlegungen noch in kein konkretes Stadium getreten sind, wurden dazu noch keine
Verhandlungen geführt.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Selbstverständlich wird die Trassenverordnung gemäß § 4 Bundesstraßengesetz unter
Berücksichtigung der Bestimmungen des UVP
- Gesetzes durchgeführt werden.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
In der Bedarfsfeststellung für den Bundesstraßenausbau 1999 ist aufgrund einer Meldung der
für das Bauvorhaben „Überdeckung Bindermichl“ zuständigen ASFINAG ein Baubeginn im
Jahre 2003 vorgesehen. In Anbetracht der geschätzten Projektskosten von rund 1,5 Mrd. S ist
die Finanzierbarkeit im Rahmen der ASFINAG als wichtiges Kriterium für den
Realisierungszeitpunkt zu sehen.
Die Prioritätensetzung für die Straßenprojekte in Oberösterreich basiert auf Meldungen des
Landes sowie - für den Bereich der Autobahnen - der ASFINAG, wobei
entscheidungsrelevante Kriterien wie z.B. Anrainerschutz, Benutzerfreundlichkeit,
verkehrliche Effizienz, Raumwirksamkeit sowie die Finanzierbarkeit zu berücksichtigen sind.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Öffentlicher Verkehr fällt grundsätzlich nicht in den Kompetenzbereich des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten. Wie bekannt ist, wird ein großer
Teil des öffentlichen Verkehrs auf der Straße abgewickelt. Seinen Erfordernissen wird bei der
Planung und beim Bau der Straßen selbstverständlich entsprechend der gesetzlichen
Bestimmungen Rechnung getragen.