54/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 92/J betreffend 4. Linzer

Donaubrücke, welche die Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde am 25. November

1999 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Bei Betrachtung der Szenarien, die zur Entscheidung führten, wurde eine Verlagerung von

50 % des Verkehrszuwachses auf den Öffentlichen Personen - Nah - Verkehr (ÖPNV)

angenommen. Selbst bei dieser optimistischen Annahme zugunsten des ÖPNV hat sich die

Notwendigkeit der Errichtung der straßenbaulichen Infrastrukturmaßnahmen ergeben.

Für den Prognosezeitraum 2011 ergab sich für die 4. Donaubrücke eine Verkehrsbelastung

von 18.000 Kfz/24h.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Bei einer realistischen Einschätzung zukünftiger Verkehrsszenarien ist jedenfalls mit einer

Zunahme des motorisierten Verkehrs im Ballungsraum Linz zu rechnen, auch wenn es

gelingt, den öffentlichen Verkehr weiter durch entsprechende Maßnahmen zu fördern. Daher

sind auch im Straßenbereich vornehmlich zum Schutz der Anrainer rechtzeitig Maßnahmen

zu planen und zu realisieren.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Dem Wirtschaftsministerium wurden für die Bedarfsfestellung 1999 für den

Bundesstraßenausbau die Projektkosten für die B 127a, 4. Donaubrücke mit 293 Mio. S und

für die B 139, Westtangente (Tunnel) mit 750 Mio. S gemeldet.

 

Antwort zu den Punkten 4, 5 und 6 der Anfrage:

 

Die Finanzierung der genannten Bundesstraßenprojekte erfolgt aus Mitteln des für die

Bundesstraßen vorgesehenen Budgets. Um eine rasche Realisierung des Projektes 4.

Donaubrücke zu ermöglichen, erwägt das Land Oberösterreich eine Vorfinanzierung. Da die

Überlegungen noch in kein konkretes Stadium getreten sind, wurden dazu noch keine

Verhandlungen geführt.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Selbstverständlich wird die Trassenverordnung gemäß § 4 Bundesstraßengesetz unter

Berücksichtigung der Bestimmungen des UVP - Gesetzes durchgeführt werden.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

In der Bedarfsfeststellung für den Bundesstraßenausbau 1999 ist aufgrund einer Meldung der

für das Bauvorhaben „Überdeckung Bindermichl“ zuständigen ASFINAG ein Baubeginn im

Jahre 2003 vorgesehen. In Anbetracht der geschätzten Projektskosten von rund 1,5 Mrd. S ist

die Finanzierbarkeit im Rahmen der ASFINAG als wichtiges Kriterium für den

Realisierungszeitpunkt zu sehen.

 

Die Prioritätensetzung für die Straßenprojekte in Oberösterreich basiert auf Meldungen des

Landes sowie - für den Bereich der Autobahnen - der ASFINAG, wobei

entscheidungsrelevante Kriterien wie z.B. Anrainerschutz, Benutzerfreundlichkeit,

verkehrliche Effizienz, Raumwirksamkeit sowie die Finanzierbarkeit zu berücksichtigen sind.

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Öffentlicher Verkehr fällt grundsätzlich nicht in den Kompetenzbereich des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten. Wie bekannt ist, wird ein großer

Teil des öffentlichen Verkehrs auf der Straße abgewickelt. Seinen Erfordernissen wird bei der

Planung und beim Bau der Straßen selbstverständlich entsprechend der gesetzlichen

Bestimmungen Rechnung getragen.