462/AB XXI.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Brosz, Freundinnen

und Freunde, betreffend „Initiative Qualität“

(Nr. 407/J)

 

 

 

Die gegenständliche Anfrage erging an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und

Familie. Auf Grund der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 ging die Zuständigkeit

zur Beantwortung an mich über. Zur Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

Zu Frage 1:

 

Ja.

 

Zu Frage 1.1:

 

Ab dem Zeitpunkt, als der Verein „Initiative Qualität“ dem ehemaligen BMUJF mit -

teilte, dass Frau Dr. Andrea Sutter den Subauftrag erhielt.

 

Zu Frage 1.2:

 

Nach heutigem Wissenstand gab es sonst keine externen Projektaufträge, an denen

Frau Dr. Sutter beteiligt war.

 

Zu Frage 1.3:

 

Nein.

 

Zu Frage 1.4:

 

Vorweg ist anzumerken, dass die Vergabe des Projektes nicht durch das Ressort,

sondern vom Verein „Initiative Qualität“ gemäß ÖNORM A 2050 vorgenommen

wurde. Durch die dem Auftragnehmer auferlegte Dokumentationspflicht (siehe Be -

antwortung der Frage 2.5) ist sichergestellt, dass bei der Vergabe von Subaufträgen

nur der Bestbieter den Zuschlag erhält. Ein genereller Ausschluss der Familienange -

hörigen von leitenden Bediensteten, sich an öffentlichen Vergabeverfahren eines

Ressorts zu beteiligen, wird abgelehnt.

Zu Frage 1.5:

 

Nach meinem Wissen nicht.

 

Zu Frage 1.6:

 

Dafür besteht keine Veranlassung.

 

Zu Frage 1.7:

 

Keine.

 

Zu Frage 2:

 

Im Werkvertrag zwischen dem damaligen BMUJF und dem Verein „Initiative Qualität‘

wurde das von der Initiative vorgelegte Projektdesign samt Kostenaufstellung als Be -

standteil des Vertrages vorgesehen. Hierin sind für die koordinative und inhaltliche

Projektbegleitung gemeinsam ATS 490.000,-- vorgesehen.

 

Zu Frage 2.1:

 

Am 19. April 1999.

 

Zu Frage 2.2:

 

Die Ausschreibung erfolgte, wie für öffentliche Ausschreibungen üblich, in der Wie -

ner Zeitung mit folgendem Text:

 

 

 

INITIATIVE QUALITÄT

DER VERBANDLICHEN KINDER - UND JUGENDARBEIT IN ÖSTERREICH

 

Projektbegleitung Öffentliche Ausschreibung

 

Der Verein „Initiative Qualität“ schreibt die Projektbegleitung des Projekts

„Schwerpunkt Bildung“ öffentlich aus. Das Projekt hat zum Ziel, die Qualitätsentwick -

lung in der Kinder - und Jugendarbeit mehrerer Trägerorganisationen auf Basis von

Selbstevaluation zu vernetzen. Die inhaltlichen wie organisatorischen Leistungen der

Projektbegleitung sind im Zeitraum 15. Mai 1999 bis 31. Dezember 2000 zu erbrin -

gen.

 

Projektdesign und Leistungsanforderungen sind bei Lois Töchterle, ÖAVJ, Wilhelm -

Greil  -Straße 15, 6010 Innsbruck; Tel. 0512/59547 - 33; Fax: 0512/575528, zu bezie -

hen. An diese Adresse sind auch Teilnahmeanträge und Angebote zu richten. Für

die Angebotslegung ist keine Entschädigung vorgesehen.

 

Frist für das Einlangen der Teilnahmeanträge: 30. April 1999.

Frist für das Einlagen des Angebotes: 6. Mai 1999.

 

 

 


 

Inserat, Projektdesign und Anforderungsprofil wurden weiters an die beteiligten Kin -

der - und Jugendorganisationen als Fachorganisationen zur Weitergabe und Bewer-

bung weitergeleitet.

 

Zu Frage 2.3:

 

Wie sich aus der vom Vereinsvorsitzenden dem ehemaligen BMUJF übermittelten

Dokumentation der Ausschreibung ergibt, lagen vier Anbote vor.

 

Zu Frage 2.4:

 

Die Auswahl erfolgte - so auch die Vergabedokumentation der Initiative - nach dem

erstellten Anforderungsprofil gemäß dem mit dem damaligen BMUJF vereinbarten

Projektdesign. Das Anforderungsprofil wurde allen InteressentInnen und AnbieterIn -

nen zugestellt und lautete wie folgt:

 

 

 

Projekt Schwerpunkt Bildung

Leistungsanforderungen Projektbegleitung

 

Diesen Leistungsanforderungen liegt beiliegendes Projektdesign zu Grunde.

 

Personale Anforderungen

• Erfahrungen und Kenntnisse in der Kinder- und Jugendarbeit

• Erfahrungen und Kenntnisse in Qualitätsentwicklung und Qualitätsmanagement

 

Leistungskatalog

 

Koordinative Projektbegleitung

• Vertretung des Projekts gegenüber den beteiligten Kinder - und Jugendorganisa -

   tionen, dem BMUJF und nach außen

• Einberufung, Vorbereitung, Moderation und Nachbereitung der Koordinationstref -

   fen

• Verantwortung für die inhaltliche und terminliche Einhaltung des Projektplans;

  Verantwortung für die Erreichung der Projektziele

• Regelmäßige Information aller Projektbeteiligten, Klärung auftretender Fragen

• Verantwortung und Mitarbeit der/an sechs Zwischen - und Endberichte über den

  Verlauf und die Ergebnisse des Projekts

• Abwicklung der projektbezogenen Finanzen: Kontoführung, Rechnungslegung,

  Leistungsabrechnung

 

Inhaltliche Projektbegleitung

• Einberufung, Vorbereitung, Moderation und Nachbereitung der Austausch - und

  Entwicklungstreffen

• Einberufung, Vorbereitung, Moderation und Nachbereitung der Bildungsveranstal -

  tungen

• Organisation der Gruppensupervision

• Inhaltliche Unterstützungsleistungen für die Teilprojekte der beteiligten Kinder -

  und Jugendorganisation in Phase 1 und 2 gemäß des Projektplans

 

 

 


 

 

• Dokumentation der inhaltlichen Projektergebnisse

• Organisation der internen Kommunikation der Qualitätsbeauftragten in den Kin -

  der - und Jugendorganisationen

 

 

 

 

Zu Frage 2.5:

 

Gemäß § 2 Abs. 6 des Rahmenvertrages wurde dem Auftragnehmer auferlegt, bei

der Leistungsvergabe gemäß den Vergaberichtlinien in ÖNORM A 2050 vorzugehen

und alle Leistungsvergaben, welche den Auftragswert von ATS 300.000,-- im Einzel -

fall übersteigen, dem Auftraggeber gegenüber detailliert zu dokumentieren und den

Nachweis über die Vorgehensweise gemäß ÖNORM A 2050 beizubringen.

 

Dieser Nachweis wurde bezüglich der Vergabe der Projektkoordination dem damali -

gen BMUJF mit Schreiben vom 31. Mai 1999 vorgelegt.

 

Zu Frage 3:

 

Der Rahmenvertrag beschreibt durch das vertragsgegenständliche Projektdesign die

einzelnen Werkleistungspflichten der beteiligten Organisationen ausführlich. Prozen -

tuelle Vorgaben für das Verhältnis der erwarteten Personal - und Sachaufwände wur -

den nicht vereinbart. Diese Leistungspflichten wurden von der Initiative Qualität in

detaillierter Form auch in die Subverträge mit den beteiligten Projektorganisationen

übernommen.

 

Zu Frage 3.1:

 

Im vertragsgegenständlichen Projektdesign wurden Aufgaben und Voraussetzungen

der Qualitätsbeauftragten wie folgt vereinbart:

 

 

 

Qualitätsbeauftragte

 

Die Qualitätsbeauftragten werden von den beteiligten Organisationen selbst vorge-

schlagen und verpflichten sich für die gesamte Projektdauer folgende Aufgaben zu

übernehmen.

 

Aufgaben der Qualitätsbeauftragten

 

Allgemeine Serviceaufgaben zur Qualitätsorientierung

*  Mitarbeit in der Konzeption wesentlicher Projekte und Leistungen in der Bildungs-

    arbeit der Organisationen

*  Austausch mit und Vernetzung von Bildungsverantwortlichen und Organisations-

    verantwortlichen in der Organisation zur Stärkung der Qualitätsorientierung

*  Beratung und Unterstützung von Bildungsmaßnahmen und hiefür Engagierte auf

    Anfrage

 

Teilprojektbegleitung

*  Koordination der Selbstevaluationsprozesse in den beteiligten Organisationen

*  Begleitung der Erstellung des Soll - Konzeptes und der Maßnahmenplanung

*  Begleitung der Maßnahmendurchführung mit begleitender Projektevaluation

 

 


 

 

Mitarbeit im Projektteam

*  Einbindung der Erfahrungen und Ergebnisse der in den Organisationen durchge -

    führten Teilprojekte in das Projektteam

*  Beteiligung an der gemeinsamen Entwicklung, Erprobung und Auswertung des

    Qualitätssystems für Kinder - und Jugendorganisationen

*  Teilnahme an den projektbegleitenden Bildungsveranstaltungen

 

Kommunikation Projektteam - Organisationen

*  Regelmäßige Information der Organisationsleitungen über die Arbeitsschwerpunk -

    te des Projektteams

*  Einbindung der in den Organisationen wahrgenommenen Problemstellungen und

    Herausforderungen in der Bildungsarbeit in das Projektteam

*  Bewerbung der projektbegleitenden Bildungsveranstaltungen in den beteiligten

    Organisationen

 

Gemeinsame Reflexion der Arbeitserfahrungen

*  Dokumentation der eigenen Arbeitspraxis

*  Regelmäßige Erfahrungsberichte über die eigene Arbeit

*  Beteiligung an gemeinsamer Gruppensupervision

 

Anforderungen an die Qualitätsbeauftragten

 

*  Erfahrungen in der Kinder - und Jugendarbeit; insbesondere Know - How in der Bil -

    dungsarbeit

*  Pädagogische und organisatorische Kenntnisse; Erfahrungen in der Teambeglei -

    tung

*  Identifikation mit den Organisationszielen und Akzeptanz innerhalb der eigenen

    Organisation

 

 

 

Zu Frage 3.2:

 

Von den Projektorganisationen.

 

Zu Frage 3.3:

 

Die Beauftragten sind folgende Personen, deren Kurzprofile auch im ersten Zwi -

schenbericht der Initiative näher dargestellt wurden:

 

• EJÖ:                     Laun Hätönen, Mag. Michael Meindl

• KJÖ:                    Mag. Claudia Pass

• KJSÖ:                  Otto Kromer, Mag. Inge Pröstler

• ÖAVJ:                 Dr. Silvia Prock

• ÖKF:                    Mag. Romana Wöber

• ÖLJ:                     DI Franz Fensl, FL Irene Blasge

• PPÖ:                    Andrea Eckerstorfer, Klemens Gansinger

 

Wie bereits in der Beantwortung der Frage 3 dargelegt, wurden prozentuelle Vorga -

ben für das Verhältnis der erwarteten Personal - und Sachaufwände nicht vereinbart.

Aussagen über die Dotierung der Verträge der Qualitätsbeauftragten können daher

erst ex post gemacht werden, wenn die Abrechnung des Projekts vorliegt.

 

Zu Frage 4:

 

Ja.

 

Zu Frage 4.1:

 

Die zweckentsprechende Mittelverwendung wurde durch detaillierte Ziel - und Leis -

tungsbeschreibungen im Rahmenvertrag mit der Initiative und in Folge in deren Sub -

verträgen mit den beteiligten Projektorganisationen sichergestellt und ist nach den

„Allgemeinen Vertragsbedingungen“ des Bundes für derartige Leistungsverträge, die

ebenfalls Bestandteil der genannten Verträge sind, abzurechnen.

 

Zu Frage 5:

 

Die Anregung zu diesem Projekt wurde von den sieben beteiligten Kinder - und Ju -

gendorganisationen gemeinsam dem ehemaligen BMUJF in Form einer im August

1998 übergebenen Punktation vorgeschlagen. Die beteiligten Organisationen haben

dabei und in Folge ihre Zusammensetzung immer mit der begonnenen gemeinsa -

men Arbeitserfahrung im Teilprojekt B des Dritten Berichtes zur Lage der Jugend in

Österreich zu Fragen der Selbstorganisation und Qualitätsentwicklung in der Kinder -

und Jugendarbeit begründet.

 

Zu Frage 5.1:

 

Nur den beteiligten Organisationen des Dritten Berichtes zur Lage der Jugend in

Österreich wurde die Möglichkeit angeboten.

 

Zu Frage 6:

 

Nein.

 

Zu den Fragen 7 und 7.1:

 

Diese Fragen werden in das laufende Projekt miteinbezogen.