462/AB XXI.GP
der Anfrage der Abgeordneten Brosz, Freundinnen
und Freunde, betreffend „Initiative Qualität“
(Nr. 407/J)
Die gegenständliche Anfrage erging an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und
Familie. Auf Grund der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 ging die Zuständigkeit
zur Beantwortung an mich über. Zur Anfrage führe ich Folgendes aus:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu Frage 1.1:
Ab dem Zeitpunkt, als der Verein „Initiative Qualität“ dem ehemaligen BMUJF mit -
teilte, dass Frau Dr. Andrea Sutter den Subauftrag erhielt.
Zu Frage 1.2:
Nach heutigem Wissenstand gab es sonst keine externen Projektaufträge, an denen
Frau Dr. Sutter beteiligt war.
Zu Frage 1.3:
Nein.
Zu Frage 1.4:
Vorweg ist anzumerken, dass die Vergabe des Projektes nicht durch das Ressort,
sondern vom Verein „Initiative Qualität“ gemäß ÖNORM A 2050 vorgenommen
wurde. Durch die dem Auftragnehmer auferlegte Dokumentationspflicht (siehe Be -
antwortung der Frage 2.5) ist sichergestellt, dass bei der Vergabe von Subaufträgen
nur der Bestbieter den Zuschlag erhält. Ein genereller Ausschluss der Familienange -
hörigen von leitenden Bediensteten, sich an öffentlichen Vergabeverfahren eines
Ressorts zu beteiligen, wird abgelehnt.
Zu Frage 1.5:
Nach meinem Wissen nicht.
Zu Frage 1.6:
Dafür besteht keine Veranlassung.
Zu Frage 1.7:
Keine.
Zu Frage 2:
Im Werkvertrag zwischen dem damaligen BMUJF und dem Verein „Initiative Qualität‘
wurde das von der Initiative vorgelegte Projektdesign samt Kostenaufstellung als Be -
standteil des Vertrages vorgesehen. Hierin sind für die koordinative und inhaltliche
Projektbegleitung gemeinsam ATS 490.000,-- vorgesehen.
Zu Frage 2.1:
Am 19. April 1999.
Zu Frage 2.2:
Die Ausschreibung erfolgte, wie für öffentliche Ausschreibungen üblich, in der Wie -
ner Zeitung mit folgendem Text:
DER VERBANDLICHEN KINDER - UND JUGENDARBEIT IN ÖSTERREICH
Der Verein „Initiative Qualität“ schreibt die Projektbegleitung des Projekts
„Schwerpunkt Bildung“ öffentlich aus. Das Projekt hat zum Ziel, die Qualitätsentwick -
lung in der Kinder - und Jugendarbeit mehrerer Trägerorganisationen auf Basis von
Selbstevaluation zu vernetzen. Die inhaltlichen wie organisatorischen Leistungen der
Projektbegleitung sind im Zeitraum 15. Mai 1999 bis 31. Dezember 2000 zu erbrin -
gen.
Projektdesign und Leistungsanforderungen sind bei Lois Töchterle, ÖAVJ, Wilhelm -
Greil -Straße 15, 6010 Innsbruck; Tel. 0512/59547 - 33; Fax: 0512/575528, zu bezie -
hen. An diese Adresse sind auch Teilnahmeanträge und Angebote zu richten. Für
die Angebotslegung ist keine Entschädigung vorgesehen.
Frist für das Einlangen der Teilnahmeanträge: 30. April 1999.
Frist für das Einlagen des Angebotes: 6. Mai 1999.
Inserat, Projektdesign und Anforderungsprofil wurden weiters an die beteiligten Kin -
der - und Jugendorganisationen als Fachorganisationen zur Weitergabe und Bewer-
bung weitergeleitet.
Zu Frage 2.3:
Wie sich aus der vom Vereinsvorsitzenden dem ehemaligen BMUJF übermittelten
Dokumentation der Ausschreibung ergibt, lagen vier Anbote vor.
Zu Frage 2.4:
Die Auswahl erfolgte - so auch die Vergabedokumentation der Initiative - nach dem
erstellten Anforderungsprofil gemäß dem mit dem damaligen BMUJF vereinbarten
Projektdesign. Das Anforderungsprofil wurde allen InteressentInnen und AnbieterIn -
nen zugestellt und lautete wie folgt:
Projekt Schwerpunkt Bildung
Leistungsanforderungen Projektbegleitung
Diesen Leistungsanforderungen liegt beiliegendes Projektdesign zu Grunde.
• Erfahrungen und Kenntnisse in der Kinder- und Jugendarbeit
• Erfahrungen und Kenntnisse in Qualitätsentwicklung und Qualitätsmanagement
Koordinative Projektbegleitung
• Vertretung des Projekts gegenüber den beteiligten Kinder - und Jugendorganisa -
tionen, dem BMUJF und nach außen
• Einberufung, Vorbereitung, Moderation und Nachbereitung der Koordinationstref -
fen
• Verantwortung für die inhaltliche und terminliche Einhaltung des Projektplans;
Verantwortung für die Erreichung der Projektziele
• Regelmäßige Information aller Projektbeteiligten, Klärung auftretender Fragen
• Verantwortung und Mitarbeit der/an sechs Zwischen - und Endberichte über den
Verlauf und die Ergebnisse des Projekts
• Abwicklung der projektbezogenen Finanzen: Kontoführung, Rechnungslegung,
Leistungsabrechnung
Inhaltliche Projektbegleitung
• Einberufung, Vorbereitung, Moderation und Nachbereitung der Austausch - und
Entwicklungstreffen
• Einberufung, Vorbereitung, Moderation und Nachbereitung der Bildungsveranstal -
tungen
• Organisation der Gruppensupervision
• Inhaltliche Unterstützungsleistungen für die Teilprojekte der beteiligten Kinder -
und Jugendorganisation in Phase 1 und 2 gemäß des Projektplans
• Dokumentation der inhaltlichen Projektergebnisse
• Organisation der internen Kommunikation der Qualitätsbeauftragten in den Kin -
der - und Jugendorganisationen
Zu Frage 2.5:
Gemäß § 2 Abs. 6 des Rahmenvertrages wurde dem Auftragnehmer auferlegt, bei
der Leistungsvergabe gemäß den Vergaberichtlinien in ÖNORM A 2050 vorzugehen
und alle Leistungsvergaben, welche den Auftragswert von ATS 300.000,-- im Einzel -
fall übersteigen, dem Auftraggeber gegenüber detailliert zu dokumentieren und den
Nachweis über die Vorgehensweise gemäß ÖNORM A 2050 beizubringen.
Dieser Nachweis wurde bezüglich der Vergabe der Projektkoordination dem damali -
gen BMUJF mit Schreiben vom 31. Mai 1999 vorgelegt.
Zu Frage 3:
Der Rahmenvertrag beschreibt durch das vertragsgegenständliche Projektdesign die
einzelnen Werkleistungspflichten der beteiligten Organisationen ausführlich. Prozen -
tuelle Vorgaben für das Verhältnis der erwarteten Personal - und Sachaufwände wur -
den nicht vereinbart. Diese Leistungspflichten wurden von der Initiative Qualität in
detaillierter Form auch in die Subverträge mit den beteiligten Projektorganisationen
übernommen.
Zu Frage 3.1:
Im vertragsgegenständlichen Projektdesign wurden Aufgaben und Voraussetzungen
der Qualitätsbeauftragten wie folgt vereinbart:
Die Qualitätsbeauftragten werden von den beteiligten Organisationen selbst vorge-
schlagen und verpflichten sich für die gesamte Projektdauer folgende Aufgaben zu
übernehmen.
Allgemeine Serviceaufgaben zur Qualitätsorientierung
* Mitarbeit in der Konzeption wesentlicher Projekte und Leistungen in der Bildungs-
arbeit der Organisationen
* Austausch mit und Vernetzung von Bildungsverantwortlichen und Organisations-
verantwortlichen in der Organisation zur Stärkung der Qualitätsorientierung
* Beratung und Unterstützung von Bildungsmaßnahmen und hiefür Engagierte auf
Anfrage
* Koordination der Selbstevaluationsprozesse in den beteiligten Organisationen
* Begleitung der Erstellung des Soll - Konzeptes und der Maßnahmenplanung
* Begleitung der Maßnahmendurchführung mit begleitender Projektevaluation
* Einbindung der Erfahrungen und Ergebnisse der in den Organisationen durchge -
führten Teilprojekte in das Projektteam
* Beteiligung an der gemeinsamen Entwicklung, Erprobung und Auswertung des
Qualitätssystems für Kinder - und Jugendorganisationen
* Teilnahme an den projektbegleitenden Bildungsveranstaltungen
* Regelmäßige Information der Organisationsleitungen über die Arbeitsschwerpunk -
te des Projektteams
* Einbindung der in den Organisationen wahrgenommenen Problemstellungen und
Herausforderungen in der Bildungsarbeit in das Projektteam
* Bewerbung der projektbegleitenden Bildungsveranstaltungen in den beteiligten
Organisationen
* Dokumentation der eigenen Arbeitspraxis
* Regelmäßige Erfahrungsberichte über die eigene Arbeit
* Beteiligung an gemeinsamer Gruppensupervision
* Erfahrungen in der Kinder - und Jugendarbeit; insbesondere Know - How in der Bil -
dungsarbeit
* Pädagogische und organisatorische Kenntnisse; Erfahrungen in der Teambeglei -
tung
* Identifikation mit den Organisationszielen und Akzeptanz innerhalb der eigenen
Organisation
Zu Frage 3.2:
Von den Projektorganisationen.
Zu Frage 3.3:
Die Beauftragten sind folgende Personen, deren Kurzprofile auch im ersten Zwi -
schenbericht der Initiative näher dargestellt wurden:
• EJÖ: Laun Hätönen, Mag. Michael Meindl
• KJÖ: Mag. Claudia Pass
• KJSÖ: Otto Kromer, Mag. Inge Pröstler
• ÖAVJ: Dr. Silvia Prock
• ÖKF: Mag. Romana Wöber
• ÖLJ: DI Franz Fensl, FL Irene Blasge
• PPÖ: Andrea Eckerstorfer, Klemens Gansinger
Wie bereits in der Beantwortung der Frage 3 dargelegt, wurden prozentuelle Vorga -
ben für das Verhältnis der
erwarteten Personal - und Sachaufwände nicht vereinbart.
Aussagen über die Dotierung der Verträge der Qualitätsbeauftragten können daher
erst ex post gemacht werden, wenn die Abrechnung des Projekts vorliegt.
Zu Frage 4:
Ja.
Zu Frage 4.1:
Die zweckentsprechende Mittelverwendung wurde durch detaillierte Ziel - und Leis -
tungsbeschreibungen im Rahmenvertrag mit der Initiative und in Folge in deren Sub -
verträgen mit den beteiligten Projektorganisationen sichergestellt und ist nach den
„Allgemeinen Vertragsbedingungen“ des Bundes für derartige Leistungsverträge, die
ebenfalls Bestandteil der genannten Verträge sind, abzurechnen.
Zu Frage 5:
Die Anregung zu diesem Projekt wurde von den sieben beteiligten Kinder - und Ju -
gendorganisationen gemeinsam dem ehemaligen BMUJF in Form einer im August
1998 übergebenen Punktation vorgeschlagen. Die beteiligten Organisationen haben
dabei und in Folge ihre Zusammensetzung immer mit der begonnenen gemeinsa -
men Arbeitserfahrung im Teilprojekt B des Dritten Berichtes zur Lage der Jugend in
Österreich zu Fragen der Selbstorganisation und Qualitätsentwicklung in der Kinder -
und Jugendarbeit begründet.
Zu Frage 5.1:
Nur den beteiligten Organisationen des Dritten Berichtes zur Lage der Jugend in
Österreich wurde die Möglichkeit angeboten.
Zu Frage 6:
Nein.
Zu den Fragen 7 und 7.1:
Diese Fragen werden in das laufende Projekt miteinbezogen.