550/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 536/J-NR/2000 betreffend rechtsextreme Zeitzeugen
in Schulen, die die Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde am 21. März 2000 an
mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. + 5.:
Seitens des Bundesministeriums für Landesverteidigung besteht naturgemäß ein Interesse, die
Wehrbereitschaft der Bevölkerung in den unterschiedlichsten Formen zu verbessern. Die „Initiative
Wehrbereitschaft“ hatte Kontakt mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung und wurde
von diesem an das BMBWK verwiesen.
Ad 2.:
Meine zuständige Abteilung hat sich dabei auf den Lehrplan der Hauptschule bzw. der AHS -
Unterstufe bezogen, in dem angeführt wird, dass im Fach Geschichte und Sozialkunde „durch den
Einsatz von Quellen, ausgewähltem Bildmaterial, audiovisuellen Hilfsmitteln und Zeitzeugen der
Lehrstoff anschaulich und lebensnah zu gestalten ist“ (Seite 234 im Lehrplanservice des ÖBV).
Ad 3 + 4.:
Anlass für diese Ansicht ist die in der Fachliteratur vertretene kritische Auseinandersetzung mit der
Wehrmachtsausstellung, wonach 15 % des Bildmaterials falsch bezeichnet bzw. zugeordnet seien
(siehe dazu den beiliegenden Artikel des
Historikers Krisztian Ungvary).
Ad 6. + 10.:
Nein. Es obliegt gemäß § 14 Schulunterrichtsgesetz dem einzelnen Lehrer, über den Einsatz von
Unterrichtsmitteln bzw. die Hinzuziehung von externen Experten zu entscheiden (Grundsatz der
Methodenfreiheit und Methodengerechtheit sowie Lehrplanangaben siehe Punkt 2) Allfällige
Referatstätigkeiten verschiedenster Personen sind dem BMBWK nicht bekannt bzw. würde dies
eine gesonderte bundesweite Erhebung erfordern.
Ad 7. + 8.:
Der zuständige Abteilungsleiter und der Sektionsleiter.
Ad 9.:
Es liegen keine Dienstpflichtverletzungen vor, daher sind keine disziplinären Konsequenzen
erforderlich.
Ad 11. - 13.:
Es wurden seitens der Abteilung Geistige Landesverteidigung keine Referenten angefragt und
seitens des Ressorts keine vermittelt. Seitens meines Ressorts wurde der Einsatz von Referenten an
die Vorlage einer Referentenliste gebunden. Da die geforderte Referentenliste aber nicht zur
Verfügung gestellt wurde, wurde mit Zahl 36.200/31—SL V/2000 darauf hingewiesen, von der
„Initiative Wehrbereitschafl" nicht Gebrauch zu machen.
Ad 14.:
Darüber liegen mir keine Informationen vor.
Ad 15.:
Etwaige abgeurteilte Delikte nach dem Verbotsgesetz wären beim Bundesministerium für Inneres
anzufragen.
Ad 16 - 18.:
In den beiliegenden Informationsblättern sind die jeweiligen Jahresaktivitäten der Abteilung
Geistige Landesverteidigung ersichtlich. Die Informationsblätter werden an alle Referenten für
Geistige Landesverteidigung an den höheren Schulen sowie an die Landesschulräte gesandt.