550/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 536/J-NR/2000 betreffend rechtsextreme Zeitzeugen

in Schulen, die die Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde am 21. März 2000 an

mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1. + 5.:

Seitens des Bundesministeriums für Landesverteidigung besteht naturgemäß ein Interesse, die

Wehrbereitschaft der Bevölkerung in den unterschiedlichsten Formen zu verbessern. Die „Initiative

Wehrbereitschaft“ hatte Kontakt mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung und wurde

von diesem an das BMBWK verwiesen.

 

Ad 2.:

Meine zuständige Abteilung hat sich dabei auf den Lehrplan der Hauptschule bzw. der AHS -

Unterstufe bezogen, in dem angeführt wird, dass im Fach Geschichte und Sozialkunde „durch den

Einsatz von Quellen, ausgewähltem Bildmaterial, audiovisuellen Hilfsmitteln und Zeitzeugen der

Lehrstoff anschaulich und lebensnah zu gestalten ist“ (Seite 234 im Lehrplanservice des ÖBV).

 

Ad 3 + 4.:

Anlass für diese Ansicht ist die in der Fachliteratur vertretene kritische Auseinandersetzung mit der

Wehrmachtsausstellung, wonach 15 % des Bildmaterials falsch bezeichnet bzw. zugeordnet seien

(siehe dazu den beiliegenden Artikel des Historikers Krisztian Ungvary).

Ad 6. + 10.:

Nein. Es obliegt gemäß § 14 Schulunterrichtsgesetz dem einzelnen Lehrer, über den Einsatz von

Unterrichtsmitteln bzw. die Hinzuziehung von externen Experten zu entscheiden (Grundsatz der

Methodenfreiheit und Methodengerechtheit sowie Lehrplanangaben siehe Punkt 2) Allfällige

Referatstätigkeiten verschiedenster Personen sind dem BMBWK nicht bekannt bzw. würde dies

eine gesonderte bundesweite Erhebung erfordern.

 

Ad 7. + 8.:

Der zuständige Abteilungsleiter und der Sektionsleiter.

 

Ad 9.:

Es liegen keine Dienstpflichtverletzungen vor, daher sind keine disziplinären Konsequenzen

erforderlich.

 

Ad 11. - 13.:

Es wurden seitens der Abteilung Geistige Landesverteidigung keine Referenten angefragt und

seitens des Ressorts keine vermittelt. Seitens meines Ressorts wurde der Einsatz von Referenten an

die Vorlage einer Referentenliste gebunden. Da die geforderte Referentenliste aber nicht zur

Verfügung gestellt wurde, wurde mit Zahl 36.200/31—SL V/2000 darauf hingewiesen, von der

„Initiative Wehrbereitschafl" nicht Gebrauch zu machen.

 

Ad 14.:

Darüber liegen mir keine Informationen vor.

 

Ad 15.:

Etwaige abgeurteilte Delikte nach dem Verbotsgesetz wären beim Bundesministerium für Inneres

anzufragen.

Ad 16 - 18.:

In den beiliegenden Informationsblättern sind die jeweiligen Jahresaktivitäten der Abteilung

Geistige Landesverteidigung ersichtlich. Die Informationsblätter werden an alle Referenten für

Geistige Landesverteidigung an den höheren Schulen sowie an die Landesschulräte gesandt.

 

 

ANLAGEN KONNTEN NICHT GESCANNT WERDEN