1010/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1153/J - NR/2000 betreffend 13. Schuljahr bei
sonderpädagogischem Förderbedarf, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde
am 13. Juli 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad1. - 3.:
Mit der Novelle zum Schulunterrichtsgesetz BGBl. Nr.767/1996 wurde bewusst das Limit zum
Schulbesuch mit 12 Schuljahren festgelegt. Die Erfahrungen mit der zuvor geltenden Rechtslage
(zeitlich unbefristeter Schulbesuch) haben gezeigt, dass ein zu langer Verbleib in der Schule die
Integration in den Arbeitsmarkt erschwert und dass eben eine dem Alter des Schülers entsprechende
zeitgerechte Einbindung in die Arbeitswelt der Entwicklung der Jugendlichen in Richtung Erwerb
von Selbstständigkeit und Eigenkompetenz zugute kommt.
Eine Ausweitung der Schulbesuchszeit auf ein 13. Schuljahr würde eine Änderung des Schulunter -
richtsgesetzes zur Bedingung haben.
Aus den oben angeführten Gründen ist eine Verlängerung der Schulbesuchszeit derzeit nicht
geplant.