1762/AB XXI.GP

Eingelangt am: 16.3.2001

Bundeskanzler

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Glawischnig, Freundinnen und Freunde

haben am 18. Jänner 2001 unter der Nr. 1742/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend Ergebnis der „Melker Vereinbarung,, zwischen

den Regierungen der tschechischen Republik und der Republik Österreich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Da eine gleichlautende Anfrage (1731/J) an den fachzuständigen Bundesminister für

Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gerichtet wurde, darf ich auf

dessen ausführliche Anfragebeantwortung verweisen.

 

Ergänzend möchte ich jedoch grundsätzlich festhalten:

Die Bundesregierung hat bereits lange Zeit vor der Aufnahme des Probebetriebes

sowohl auf bilateraler als auch auf europäischer Ebene die österreichischen

Bedenken zur Sprachegebracht und auch auf die offenen Fragen hinsichtlich der

Sicherheit und der Umweltverträglichkeit dieses Kernkraftwerks sowie auf die

ökonomische Fragwürdigkeit dieses Projekts hingewiesen.

 

Diese konsequente Haltung hat beim zweiten Gipfeltreffen mit dem tschechischen

Premierminister Milos Zeman am 12. Dezember 2000 in Melk zu ersten Ergebnissen

geführt. Die Tschechische Republik hat sowohl einer Ausdehnung des laufenden

UVP - Verfahrens zu den baulichen Änderungen auf eine umfassende Umweltverträg -

lichkeitsprüfung der gesamten Anlage nach europäischen Verfahrensregeln als auch

einer europäischen Sicherheitsüberprüfung zugestimmt. Weiters konnte eine Ver -

einbarung zur frühzeitigen und umfassenden Information über alle relevanten Ereig -

nisse im KKW Temelin erzielt werden. Schließlich räumte die Tschechische Republik

Österreich die Möglichkeit ein, eine Messstation in unmittelbarer Nähe des KKW

Temelin zu errichten und zu betreiben.

Darüber hinaus bekräftigten beide Parteien, daß sie der Verstärkung der Zusammen -

arbeit im Rahmen der bereits bestehenden Energiepartnerschaft mit den Schwer -

punkten Steigerung der Effizienz der Energienutzung und erneuerbare

Energieträger, dem ungehinderten Verkehr von Personen und Waren sowie der

Erweiterung der Europäischen Union als entscheidenden Beitrag zur europäischen

Integration große Bedeutung beimessen.

 

Mit diesen Vereinbarungen, an deren Zustandekommen auch der tschechische

Außenminister Jan Kavan, Bundesminister Mag. Molterer und Kommissar Günter

Verheugen mitgewirkt haben, wurden wesentliche Forderungen der Bundesregierung

in der Substanz erfüllt. Ich räume ein, daß der Wunsch nach einer Unterbrechung

der Testphase nicht umgesetzt werden konnte. Die tschechische Seite hat sich

allerdings verpflichtet, mit der kommerziellen Inbetriebnahme bis zum Abschluß der

vereinbarten Untersuchungen und Analysen zuzuwarten.

 

In allen Bereichen, die beim Gipfel von Melk angesprochen wurden, sind bereits

erste gemeinsame Schritte zur Umsetzung erfolgt. Hinsichtlich des Artikels V

"Umweltverträglichkeitsprüfung" , liegt die Federführung und Initiative in den Händen

der tschechischen Seite. Da bis vor kurzem noch wesentliche Fragen der Umsetzung

 - sowohl zum Ablauf als auch zum Inhalt der Gesamt - UVP - ungeklärt waren, habe

ich mich persönlich an Premierminister Zeman gewandt und die exakte Umsetzung

der Vereinbarungen eingemahnt.

 

Mit der gemeinsamen Erklärung von Bundesminister Mag. Molterer und dem tsche -

chischen Außenminister Jan Kavan vom 13. Februar 2001 konnten essentielle Ele -

mente für die weitere Vorgehensweise außer Streit gestellt werden. Damit sind alle in

Melk vereinbarten Punkte in Umsetzung begriffen.

 

Über den Fortgang der Arbeiten werden auch die Vertreter des Landes

Oberösterreich und der NGO laufend informiert, ebenso erfolgt eine Einbindung

obiger Institutionen in die Vorbereitung der Positionen der österreichischen Vertreter.