1762/AB XXI.GP
Eingelangt am: 16.3.2001
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Glawischnig, Freundinnen und Freunde
haben am 18. Jänner 2001 unter der Nr. 1742/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Ergebnis der „Melker Vereinbarung,, zwischen
den Regierungen der tschechischen Republik und der Republik Österreich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Da eine gleichlautende Anfrage (1731/J) an den fachzuständigen Bundesminister für
Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gerichtet wurde, darf ich auf
dessen ausführliche Anfragebeantwortung verweisen.
Ergänzend möchte ich jedoch grundsätzlich festhalten:
Die Bundesregierung hat bereits lange Zeit vor der Aufnahme des Probebetriebes
sowohl auf bilateraler als auch auf europäischer Ebene die österreichischen
Bedenken zur Sprachegebracht und auch auf die offenen Fragen hinsichtlich der
Sicherheit und der Umweltverträglichkeit dieses Kernkraftwerks sowie auf die
ökonomische Fragwürdigkeit dieses Projekts hingewiesen.
Diese konsequente Haltung hat beim zweiten Gipfeltreffen mit dem tschechischen
Premierminister Milos Zeman am 12. Dezember 2000 in Melk zu ersten Ergebnissen
geführt. Die Tschechische Republik hat sowohl einer Ausdehnung des laufenden
UVP - Verfahrens zu den baulichen Änderungen auf eine umfassende Umweltverträg -
lichkeitsprüfung der gesamten Anlage nach europäischen Verfahrensregeln als auch
einer europäischen Sicherheitsüberprüfung zugestimmt. Weiters konnte eine Ver -
einbarung zur frühzeitigen und umfassenden Information über alle relevanten Ereig -
nisse im KKW Temelin erzielt werden. Schließlich räumte die Tschechische Republik
Österreich die Möglichkeit ein, eine Messstation in unmittelbarer Nähe des KKW
Temelin zu errichten und zu betreiben.
Darüber hinaus bekräftigten beide Parteien, daß sie der Verstärkung der Zusammen -
arbeit im Rahmen der bereits bestehenden Energiepartnerschaft mit den Schwer -
punkten Steigerung der Effizienz der Energienutzung und erneuerbare
Energieträger, dem ungehinderten Verkehr von Personen und Waren sowie der
Erweiterung der Europäischen Union als entscheidenden Beitrag zur europäischen
Integration große Bedeutung beimessen.
Mit diesen Vereinbarungen, an deren Zustandekommen auch der tschechische
Außenminister Jan Kavan, Bundesminister Mag. Molterer und Kommissar Günter
Verheugen mitgewirkt haben, wurden wesentliche Forderungen der Bundesregierung
in der Substanz erfüllt. Ich räume ein, daß der Wunsch nach einer Unterbrechung
der Testphase nicht umgesetzt werden konnte. Die tschechische Seite hat sich
allerdings verpflichtet, mit der kommerziellen Inbetriebnahme bis zum Abschluß der
vereinbarten Untersuchungen und Analysen zuzuwarten.
In allen Bereichen, die beim Gipfel von Melk angesprochen wurden, sind bereits
erste gemeinsame Schritte zur Umsetzung erfolgt. Hinsichtlich des Artikels V
"Umweltverträglichkeitsprüfung" , liegt die Federführung und Initiative in den Händen
der tschechischen Seite. Da bis vor kurzem noch wesentliche Fragen der Umsetzung
- sowohl zum Ablauf als auch zum Inhalt der Gesamt - UVP - ungeklärt waren, habe
ich mich persönlich an Premierminister Zeman gewandt und die exakte Umsetzung
der Vereinbarungen eingemahnt.
Mit der gemeinsamen Erklärung von Bundesminister Mag. Molterer und dem tsche -
chischen Außenminister Jan Kavan vom 13. Februar 2001 konnten essentielle Ele -
mente für die weitere Vorgehensweise außer Streit gestellt werden. Damit sind alle in
Melk vereinbarten Punkte in Umsetzung begriffen.
Über den Fortgang der Arbeiten werden auch die Vertreter des Landes
Oberösterreich und der NGO laufend informiert, ebenso erfolgt eine Einbindung
obiger Institutionen in die Vorbereitung der Positionen der österreichischen Vertreter.