1828/AB XXI.GP

Eingelangt am: 29.3.2001

BM für öffentliche Leistung und Sport

 

 

Die Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage

(1804/J) betreffend „Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen und anderen

Gremien“ gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Frage 1:

In welchen Aufsichtsräten, Wirtschaftsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgremien und

ähnlichen Arbeitsgruppen (ausgenommen Gremien mit dienstrechtlichen Aufgaben) ist Ihr

Ressort vertreten bzw. in welchen Institutionen ist Ihr Ressort in weiteren Aufsichtsfunktionen

z.B. mit Aufsichtskommissären, Staatskommissären, vertreten?

 

Frage 2:

Welche Bedienstete des Ressorts sind zum Stichtag 1. Jänner 2001 mit der Vertretung des

Ressorts in den einzelnen Gremien bzw. mit den Aufsichtsffinktionen betraut?

 

Frage 3:

Welche sonstigen Personen waren zum Stichtag 1. Jänner 2001 mit der Vertretung des

Ressorts in den einzelnen Gremien bzw. mit den Aufsichtsfunktionen betraut?

 

Zu den Fragen 1 - 3:

Bemerkt wird, dass in nachstehender Auflistung - wie bei früheren Anfragebeantwortungen zu

diesem Thema - weder EU - Gremien noch Gremien mit dienstrechtlicher Funktion enthalten

sind.

Weiters ist darauf hinzuweisen, dass die folgende Auflistung nur jene Personen enthält, die

ausdrücklich mit der Vertretung in Gremien betraut sind. ist die Wahrnehmung der Vertretung

nicht geregelt, sodass verschiedene Personen innerhalb einer Organisationseinheit

herangezogen werden könnten, erfolgt keine Angabe. Daraus ergibt sich, dass nicht für jedes

Gremium Vertreter genannt sind.

 

Bundessporteinrichtungen Gesellschaft mbH:

MR Dr. Erich Irschik (Aufsichtsrat)

OR Rudolf Chrudina* (Eigentümervertreter)

 

Österreichische Bundes - Sportorganisation (BSO):

Vorstand und geschäftsführender Ausschuss:

MR Dr. Erich irschik

 

Österr. Sporthilfe:

MR Dr. Erich Irschik

 

Austria Ski Pool (ASP):

MR Dr. Erich Irschik

Bernhard Eidkum

 

Österr. Komitee für internat. Sportbeziehungen (KIS):

MR Dr. Erich Irschik

MR Mag. Karin Grossmann

Reg.Rat ADir. Peter Kniewasser

 

INTERSKI - Austria:

MR Dr. Erich Irschik

MR Mag. Gerhard Scherbaum

Reg.Rat ADir. Helga Dolezal

 

Österr. Olympia - und Sportmuseum:

MR Dr. Erich Irschik

Reg.Rat ADir. Peter Kniewasser

 

Österr. Institut für Sportmedizin (ÖISM)

MR Dr. Erich Irschik

Österr. Institut für Schul - und Sportstättenbau (ÖISS):

MR Dr. Erich Irschik (Kuratorium)

 

Österr. Anti - Doping - Comitee (ÖADC):

MR Dr. Erich Irschik

 

Nord. Ausbildungszentrum Eisenerz:

MR Dr. Erich Irschik

MR Mag. Gerhard Scherbaum

 

Basketball - Leistungszentrum Klosterneuburg:

MR Mag. Gerhard Scherbaum

Reg.Rat ADir. Peter Kniewasser

 

Beirat für Kinder - , Schüler - und Jugendschilauf:

MR Mag. Gerhard Scherbaum

 

Bundesliga Nachwuchszentren Fußball:

MR Mag. Gerhard Scherbaum

 

Förderverein Sportleistungsmodell Südstadt:

MR Mag. Gerhard Scherbaum

 

Institut für medizin. und sportwissenschaftl. Beratung (IMSB):

MR Mag. Gerhard Scherbaum

 

Schigymnasium Stams:

MR Mag. Gerhard Scherbaum

 

Skihandelsschule Schladming:

MR Mag. Gerhard Scherbaum

 

Tischtennis - Leistungszentrum Stockerau:

MR Mag. Gerhard Scherbaum

 

Austria Tennis - Pool:

Reg.Rat ADir. Peter Kniewasser

Reg.Rat ADir. Peter Landsiedl

ARGE Schülerliga Fußball, Volleyball und Handball:

Reg.Rat ADir. Peter Kniewasser

 

Judo - Leistungszentrum Frauen Stockerau:

Reg.Rat ADir. Peter Kniewasser

 

ARGE Österr. Wasserrettungswesen:

ADir. Christian Feiner

 

Kontrollausschuss für die Bundes - Sportförderungsmittel besonderer Art:

HR ADir. i.R. Kurt Seidl

ADir. Christian Feiner

ADir. Eveline Leitner

ADir. Josef Svoboda

 

Europarat: Sportlenkungsausschuss (CDDS):

Staatliche Vertretung Österreichs, Mitglied im Büro des CDDS

MR Mag. Karin Grossmann

 

UNESCO, CIGEPS:

MR Mag. Karin Grossmann

 

UNESCO/CIGEPS (AG "Women and Sport")

MR Dr. Hadwig Blum

 

Europarat: Network of Sports Information Officer

Standing Comitee (T - RV):

MR Dr. Hadwig Blum

 

Beirat der Verwaltungsakademie

SC Mag. Emmerich Bachmayer

 

Verwaltungsrat des Europäischen Institutes für Verwaltungsführung - EIPA

SC Mag. Emmerich Bachmayer

 

Aufsichtsrat der BundespensionskasseAG

SC Mag. Emmerich Bachmayer

 

Kommission zur langfristigen Pensionssicherung gemäß § 108e ASVG

RL Dr. Peter Faes *

Mag. Rudolf Haschmann*

Finanzausgleich (FAG) - Begleitkommission

SC Mag. Emmerich Bachmayer*

 

Task Force e - Austria

SC Mag. Emmerich Bachmayer*

Ing. BSc. Gerald Trost*

 

Koordinationskommission für Informationstechnik (KIT)

SC Mag. Emmerich Bachmayer*

Ing. BSc. Gerald Trost

 

Beratungsausschuss für Informationstechnik - BIT

Ing. BSc. Gerald Trost

Helmut Hummer

MR Walter Messenlehner

 

Nutzerbeirat BRZGmbH

Ing. Bsc Gerlad Trost*

 

Kommission für das Zentrale Ausweichrechenzentrum (ZAS)

Ing. Bsc Gerlad Trost

 

Working Group on eGovernment

Mag. Siegfried Putz*

 

KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung

MR Dr. Elisabeth Dearing

 

Universitätsbeirat Graz

MR Dr. Elisabeth Dearing

 

OECD Puma Committee

MR Dr. Elisabeth Dearing

 

VIP Beirat

MR Dr. Elisabeth Dearing

 

Help Beirat

MR Dr. Elisabeth Dearing

OR Mag. Sylvia Archmann

 

Aufgabenreformkommission

MR Dr. Elisabeth Dearing*

 

Interministerielle Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming beim BMsSG

MR Dr. Christa Voigt*

 

Coordinating Committee on Remuneration - CCR

Mag. Andrea Forintic

Frage 4:

Welche Personen wurden seit dem Regierungswechsel nominiert?

 

Zu Frage 4:

Seit 4.2.2000 erfolgte Nominierungen sind in der Auflistung zu Frage 2 mit * gekennzeichnet.

 

Frage 5:

Welche Erwägungen waren für die Auswahl und Entsendung der einzelnen Vertreter

maßgebend?

 

Zu Frage 5:

Für die Auswahl und Entsendung der einzelnen Vertreter war deren fachliche Eignung sowie

der Zusammenhang mit dem dienstlichen Aufgabenbereich maßgebend. Bei Funktionen in

internationalen Gremien waren weiters entsprechende Sprachkenntnisse von Bedeutung.

 

Frage 6:

Auf Grund welcher konkreten Erwägungen wurden auch bereits im Ruhestand befindliche

Bedienstete mit der Vertretung betraut?

 

Zu Frage 6:

In einem Ausnahmefall wurde auf Grund der besonderen Fachkenntnisse ein Vetreter des

Ressorts nach seiner Versetzung in den Ruhestand weiterhin in dieser Funktion belassen.

Dieser Ressortvertreter übt seine Tätigkeit unentgeltlich aus, obwohl die Erledigung der ihm

übertragenen Aufgaben sehr zeitintensiv ist.

 

Frage 7:

Wurde bei der Auswahl der Vertreter auf Unvereinbarkeiten Bedacht genommen?

 

7a) Wenn ja, in welcher Weise?

7b) Wenn ja, warum nicht?

 

Frage 8:

Sind Sie bereit, die Frage der Unvereinbarkeit in Zukunft verstärkt zu beachten?

8a) Wenn nein, warum nicht?
Zu den Fragen 7 und 8:

Der Frage einer allfälligen Unvereinbarkeit wird bei der Entsendung von Ressortvertretern

Besondere Beachtung geschenkt.

Bei den gegenständlichen Nominierungen bestehen keine Unvereinbarkeiten. Vielmehr

Ergeben sich die Nominierungen aus dem dienstlichen Aufgabenbereich der Ressortvertreter.

 

Frage 9:

In welchen Fällen wurden die Vertreter auf Grund eines öffentlichen

Ausschreibungsverfahrens ermittelt?

 

Zu Frage 9:

Ein Ausschreibungsverfahren ist gemäß § 1 Ausschreibungsgesetz für die Aufnahme in den

Bundesdienst und für die Vergabe von leitenden Funktionen und Arbeitsplätzen beim Bund

Vorgesehen. Diesem Auswahlverfahren unterlagen daher auch die Bediensteten meines

Ressorts. Die Nominierungen ergeben sich aus dem dienstlichen Aufgabenbereich der

Ressortvertreter.

 

Frage 10:

Welche Einkünfte beziehen die entsandten Bediensteten des Ressorts aus den Vertretungs –

Bzw. Aufsichtsfunktionen?

 

Frage 11:

Welche Einkünfte beziehen die entsandten Bediensteten des Ressorts aus den Vertretungs –

Bzw. Aufsichtsfunktionen?

 

Frage 15:

Wie viele zusätzliche Bedienstete werden zufolge der direkten und indirekten Auswirkungen

Der Nebentätigkeit benötigt?

 

Zu den Fragen 10, 11 und 15:

Eine Vergütung betrifft nur die Bundessporteinrichtungen Ges m.b.H. Rechtsgrundlage ist der

§ 25 Gehaltsgesetz.

 


 

Nebentätigkeiten sind zusätzlich zu den dienstlichen Obliegenheiten auszuüben. Für die

Erfüllung der dem Ressort übertragenen Aufgaben ergibt sich durch die Ausübung von

Nebentätigkeiten daher kein zusätzlicher Personalbedarf

 

Frage12:

Wie viele Dienststunden entfallen in Ihrem Ressort jährlich infolge der Nebentätigkeiten von

Bediensteten?

 

Frage 13:

Können Sie ausschließen, dass der Dienstbetrieb - abgesehen von den entfallenen

Dienststunden - zufolge der Nebentätigkeiten beeinträchtigt wurde?

13a) Wenn ja, auf Grund welcher Überlegungen gelangen Sie zu dieser Überzeugung?

13b) Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen?

 

Zu den Fragen 12 und 13:

Bei einer Nebentätigkeit handelt es sich um eine Aufgabe, die ein Beamter neben seiner ihn

voll beanspruchenden Haupttätigkeit ausübt. Übt er diese während seiner Dienstzeit aus, so

hat er, wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt festgestellt hat, die dadurch

„liegengebliebene Arbeit“ später nachzuholen.

 

Frage 14:

Welche Kosten erwachsen Ihrem Ressort jährlich direkt und indirekt zufolge der

Nebentätigkeiten?

 

Zu Frage 14:

An Nebentätigkeitsvergütungen wurden im Bundesministerium für öffentliche Leistung und

Sport - Zentralleitung im Jahr 2000 S 1.025.783 ,-- verausgabt. Diese Vergütungen sind im

Bereich der Berufungskommission und der Personalvertretungsaufsichtskommission

(Kommissionen mit dienstrechlicher Aufgabenstellung) angefallen und betreffen fast

ausschließlich Vergütungen an Bedienstete anderer Ressorts, die in diesen Kommissionen

tätig sind. Im Bereich der Verwaltungsakademie wurden im Jahr 2000 S 4.705.553 ,-- als

Nebentätigkeitsvergütungen insb. für Vortragshonorare verausgabt. Auch diese Ausgaben

betrafen überwiegend Vergütungen an Bedienstete anderer Ressorts, die an der

Verwaltungsakademie unterrichtet haben.