1996/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.04.2001

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2017/J - NR/2001, betreffend

Autobahnvignette, die die Abgeordneten Dobnigg und GenossInnen am 1. März

2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

Welche Gründe gibt es für die erhebliche Verteuerung der Autobahnvignette

für PKW mit Anfang dieses Jahres?

 

Seit 1.1.1997 hatte die Vignette unveränderte Preise, das sind bis zum 1.12.2000

4 Jahre. Gleichzeitig ist der vignettenpflichtige Verkehr stark angestiegen, ohne dass

sich die verkehrsverursachten Einnahmen erhöht haben (keine Fahrleistungs -

abhängigkeit).

 

Seit der BStFG - Novelle vom Juli 1999 (in der die fahrleistungsabhängige PKW -

Bemautung gestrichen wurde) ist die Vignette nun ein definitives langfristiges

Finanzierungsinstrument für Straßenbau, Straßenerhaltung und Refinanzierung. Ihr

seinerzeit nur als Zwischenlösung angedachter Preis bedurfte so weit einer

Nachjustierung, dass er in der ökonomischen Ertragskraft eine zumindest

annähernde Alternative zur PKW - Maut ist. Der Vignettenerlös ist 100%

zweckgebunden für Straßenbaumaßnahmen der ASFINAG und kommt den

Benutzern direkt wieder durch mehr und bessere Autobahnen zugute. Seit

Einführung der Vignette mit 1.1.1997 sind erhebliche zusätzliche Ausbauwünsche an

die ASFINAG herangetragen worden (z.B. Bau der zweiten Tunnelröhren für Tauern

und Katschberg, etc.). Der Ausbau von 1 - röhrigen Tunneln zu richtungsgetrennten 2 -

röhrigen Tunneln ist insbesondere aus Verkehrssicherheitsgründen vorrangig und

bietet weiters eine höhere Qualität für den Straßenbenutzer.

 

Durch die stark steigende Fahrleistung im vignettenpflichtigen Netz steigt der Zwang

der ASFINAG, bestehende Strecken zu erweitern (Bau von 3. Spuren auf

Autobahnen). Die Ergebnisse einer Studie signalisieren darüber hinaus einen

zusätzlichen Investitionsbedarf von Hochleistungsstraßen (z.B. A 5, B 310, B 301,

B 302, B 305, B 307 und andere).

Durch diese zusätzlichen Ausbauten und Erweiterungen steigt nicht die Anzahl der

verkauften Vignetten und daher auch nicht der Vignettenerlös. Die Erhöhung des

Vignettennominales als Kompensation für das erweiterte hochrangige Straßennetz

ist daher gerechtfertigt.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Sehen sie in dieser Verteuerung nicht auch eine deutliche finanzielle

Mehrbelastung für die heimischen Berufspendler, die auf die Autofahrt vom

und zum Arbeitsplatz angewiesen sind?

Wie schauen mögliche finanzielle Erleichterungen für diese Gruppe von Seiten

des Bundes aus?

 

Die Jahresvignette PKW zum Preis von S 1000,-- ist mit einem durchschnittlichen

Pauschalsatz von ATS 2,70/Tag gegenüber einer fahrleistungsabhängigen PKW -

Bemautung (z.B. Frankreich und Italien ca. ATS 0,70/km) ein sehr faires Angebot für

jene Kraftfahrer, die viel auf dem österreichischen Autobahnnetz unterwegs sind.

Weitere finanzielle Erleichterungen für sog. „Vielfahrer“ (d.h. auch Pendler, die ein

Auto benützen) sind aufgrund des angeführten niedrigen Pauschaltarifes nicht

vorgesehen und wären im Hinblick auf die angestrebte Kostenfairness im

Straßenverkehr („wer mehr fährt, zahlt mehr“) auch kontraproduktiv.

 

Zu den Fragen 4, 5 und 6:

Bei der Benützung von sogenannten Altmautstrecken wird der heimische

Autofahrer gleich doppelt zur Kasse gebeten, warum?

Den Besitzern von Jahresvignetten wird beim Kauf einer Jahreskarte für eine

mautpflichtige Strecke ein gewisser Betrag angerechnet, warum wurde dieser

Betrag heuer im Zuge der Erhöhung der Vignettenpreise nicht ebenso

angehoben?

Wäre dies besonders für Berufspendler und Vielfahrer nicht eine notwendige

Entlastung, wurde das Autofahren durch verschiedene andere Belastungen der

Bundesregierung doch ohnehin schon erheblich verteuert?

 

Da die sog. „Altmautstrecken“ nicht vignettenpflichtig sind, liegt eine „Doppelbe -

mautung“ nicht vor.

Um für Vielfahrer in beiden Systemen einen Ausgleich zu schaffen, wurde den

Besitzern von Jahres - Vignetten beim Kauf einer Jahreskarte für eine der

mautpflichtigen Streckenabschnitte (Tauern, Pyhrn, Brenner Autobahn oder Arlberg

Schnellstraße) bisher ein Betrag von ATS 550,-- angerechnet.

 

Diese Anrechnungsmöglichkeit ist eine Sonderleistung, die nur Käufern von Jahres -

Mautkarten, nicht den sonstigen Benützern von Mautstrecken zuerkannt wird. Dieser

Umstand macht auch verständlich, warum mit Erhöhung des Jahres -

Vignettenpreises der Anrechnungsbetrag mit ATS 550,-- unverändert bleiben

musste. Eine dem neuen Vignettenpreis analoge Erhöhung des Anrechnungs -

betrages wäre nicht verkraftbar, da für viele Millionen Kunden der Altmautstrecken

die Aufzahlung auf eine Jahres - Mautkarte günstiger würde, als die Entrichtung der

normalen Maut für eine Hin -  und Rückfahrt.

Zu den Fragen 7 und 8:

Wird von Seiten ihres Ministeriums eine Lösung des Problems des

notwendigen Kaufs von zwei Vignetten bei Besitz zweier PKWs mit Wechsel -

kennzeichen angestrebt?

Wäre nicht hier etwa die Einführung einer „Wechselvignette" möglich?

 

Eine Sonderlösung für die Besitzer von Wechselkennzeichen ist nicht vorgesehen.

Gemäß Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 ist festgelegt, dass die Vignette

eine fahrzeuabezogene (nichtkennzeichenbezogene) zeitabhängige Maut ist und

daher die Vignette fix mit dem jeweiligen Kfz verbunden (verklebt) sein muss.

Sonderregelungen, wie ,,Mitführen" als Wechselvignette (d.h. nicht kleben) würden

missbräuchliche Verwendungen begünstigen bzw. die Kontrollmöglichkeit

erschweren; auch müsste das Gesetz geändert werden.

Weitere bereits eingebrachte Vorschläge, wie z.B. Anbringung der Vignette am

Kennzeichen selbst sind als äußerst problematisch zu bezeichnen (neuer

Vignettentyp wegen Kleberseite, Verdecken des Kennzeichens, etc.), auch würde

eine diesbezügliche Änderung der bestehenden Gesetzeslage eine Reihe weiterer

legistischer Maßnahmen erfordern (StVO, etc.).

 

Besonders ist darauf hinzuweisen, dass eine Sonderregelung für Wechsel -

kennzeichen (die ein österreichisches Spezifikum sind) im Sinne einer

Gleichbehandlung der EU - Bürger („verdeckte Diskriminierung") sogar den Verlust der

Wechselkennzeichenregelung nach sich ziehen könnte.

 

Zu Frage 9:

Gibt es von ihrer Seite Pläne zu einer weiteren Belastung der österreichischen

Autofahrer im nächsten Jahr durch weitere Gebühren -  und Steuererhöhungen,

oder liegen Pläne zu deren finanziellen Entlastung vor?

 

Erhöhungen oder Entlastungen bei den kraftfahrbezogenen Abgaben sind für

2002 derzeit nicht vorgesehen.