2020/AB XXI.GP
Eingelangt am: 27-04-2001
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2077/J - NR/2001 betreffend Leistungsprämien an
der Akademie der bildenden Künste, die die Abgeordneten Dr. Martin Graf und Kollegen am
5. März 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. und 2.:
Unter den Beziehern der Leistungsprämie waren keine Personen, die nicht zur Akademie der bil -
denden Künste Wien gehören.
Ad 3.:
Zwei Vertragsbedienstete (v3) und eine Person (v4) haben sowohl eine Leistungsprämie als auch
eine Belohnung erhalten.
Ad 4.:
Die Zuerkennung der Leistungsprämie erfolgte nach den im Leitfaden des Bundesministeriums
für öffentliche Leistung und Sport für die konkrete Durchführung der Vergabe von Leistungs -
prämien empfohlenen Kriterien.
Ad 5. und 6.:
Nein, es wurden keine Leistungsprämien aus dem Topf für das nichtwissenschaftliche Personal
an Vizerektoren, die dem wissenschaftlichen Personal zuzurechnen sind, ausgeschüttet. Die Vize -
rektoren der Akademie der bildenden Künste wurden erst am 2. Februar 2001 vom Universitäts -
kollegium gewählt.