2313/AB XXI.GP

Eingelangt am: 05.06.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde, Nr. 2293, wie

folgt:

 

Fragen 1 und 2:

 

Ich bin der Meinung, dass die strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung HIV -

positiver Menschen für sexuelle Kontakte mit HIV - negativen Menschen trotz

Befolgung der Verhaltensempfehlungen der Gesundheitsbehörden und der Aids -

Hilfen dem Anliegen einer effektiven HIV - und Aids -Prävention zuwiderlaufen, eine

Einflussnahme auf die unabhängige Rechtssprechung ist jedoch nicht möglich.

 

Frage 3:

 

Die Zuständigkeit für Belange des Strafrechts fällt in die ausschließliche

Zuständigkeit des Bundesministers für Justiz.

 

Frage 4:

 

Die Beurteilung der Rechtssprechung der unabhängigen Gerichte im Lichte des

Grundsatzes der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit fällt gleichfalls

in die Zuständigkeit des Bundesministers für Justiz.