2351/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.6.2001

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde, Nr. 2370/J, wie folgt:

 

Fragen 1 bis 14, 15.2.1. und 17:

 

In meinem Ressort wurde weder eine nachträgliche Rufdatenerfassung durchgeführt

noch wurde ein Telefontechniker unseres Hauses mit der Durchführung einer sol -

chen beauftragt. Eine inhaltliche Beantwortung der Fragen 2 bis 14, 15.2.1. und 17

erübrigt sich daher.

 

Frage 15:

 

Es wurde keine Dienstordnung erlassen, in der die Überwachung des Telefonver -

kehrs der Mitarbeiterinnen durch den Dienstgeber geregelt ist.

 

Frage 16:

 

In Hinblick auf den bei der Beantwortung der Frage 1 dargestellten Sachverhalt sind

natürlich auch keine Kosten erwachsen.

 

Frage 18:

 

Auch früher wurden im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

nachträgliche Rufdatenerfassungen nicht durchgeführt.