2351/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.6.2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde, Nr. 2370/J, wie folgt:
Fragen 1 bis 14, 15.2.1. und 17:
In meinem Ressort wurde weder eine nachträgliche Rufdatenerfassung durchgeführt
noch wurde ein Telefontechniker unseres Hauses mit der Durchführung einer sol -
chen beauftragt. Eine inhaltliche Beantwortung der Fragen 2 bis 14, 15.2.1. und 17
erübrigt sich daher.
Frage 15:
Es wurde keine Dienstordnung erlassen, in der die Überwachung des Telefonver -
kehrs der Mitarbeiterinnen durch den Dienstgeber geregelt ist.
Frage 16:
In Hinblick auf den bei der Beantwortung der Frage 1 dargestellten Sachverhalt sind
natürlich auch keine Kosten erwachsen.
Frage 18:
Auch früher wurden im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
nachträgliche Rufdatenerfassungen nicht durchgeführt.