2402/AB XXI.GP
Eingelangt am:06.07.2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend die Aussagen Ihrer
ehemaligen Büroleiterin Fabel zu den Umständen ihres Arbeitsantritts im Mini -
sterium für Soziale Sicherheit und Generationen, Nr.2417/J, wie folgt:
Frage 1:
Nein, eine derartige Beauftragung erfolgte nicht.
Frage 2:
Nein, ein derartiges Angebot wurde nicht gemacht.
Frage 3:
Ein derartiges Gespräch hat laut Auskunft des Leiters der Präsidialsektion mit Frau
Fabel nie stattgefunden.
Frage 4:
Der Überlassungsvertrag mit dem RFW betreffend Frau Fabel wurde mit Ablauf des
15. März 2001 gelöst.
Frage 5:
Angaben über die konkreten monatlichen Kosten betreffend Frau Fabel können aus
Gründen des Datenschutzes nicht bekannt
gegeben werden.
Frage 6:
Frau Fabel wurde mit Wirksamkeit vom 16. März 2001 als Vertragsbedienstete beim
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen beschäftigt. Ihr Arbeits -
platz war mit v1/5 bewertet.
Frage 7:
Nein, Frau Fabel wurde nie als Beamtin beschäftigt.
Frage 8:
Das mit 16. März 2001 zwischen dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen und Frau Fabel eingegangene Dienstverhältnis wurde von der Bedien -
steten mit Ablauf des 3. April 2001 innerhalb der Probezeit gelöst (§ 30 Abs. 2 des
Vertragsbedienstetengesetzes 1948). Damit ist sie Maßnahmen seitens des Bun -
desministeriums für soziale Sicherheit und Generationen zuvor gekommen.
Frage 9:
Nachdem Frau Fabel in der Zeit vom 16. März bis 3. April 2001 ihre Aufgaben als
Kabinettschefin ausgeübt hat, wurde für diese Zeit der vereinbarte Monatsbezug ali -
quot ausbezahlt. Weiters wurden die auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ge -
bührenden Leistungen (aliquote Sonderzahlung, Ersatzleistung für Urlaub) angewie -
sen. Diverse, noch offene Vorschüsse (z.B. für Dienstreisen) wurden entsprechend
gegenverrechnet.
Fragen 10 und 11:
Die Tätigkeit im Büro einer Politikerin oder eines Politikers wird nur relativ kurze Zeit
ausgeübt, wobei eine über das übliche Maß hinausgehende Verfügbarkeit erforder -
lich ist. Zudem ist ein besonderes Vertrauensverhältnis notwendig. Unter diesen
Voraussetzungen ist es nahezu unmöglich, ausreichend qualifizierte Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter zu finden und zugleich auf Überlassungsverträge gänzlich zu ver -
zichten.
Frage 12:
Die Frage kann nicht beantwortet werden, da die Bundesregierung einen Aufnah -
mestopp an Beamten verfügt hat.