2402/AB XXI.GP

Eingelangt am:06.07.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend die Aussagen Ihrer

ehemaligen Büroleiterin Fabel zu den Umständen ihres Arbeitsantritts im Mini -

sterium für Soziale Sicherheit und Generationen, Nr.2417/J, wie folgt:

 

Frage 1:

 

Nein, eine derartige Beauftragung erfolgte nicht.

 

Frage 2:

 

Nein, ein derartiges Angebot wurde nicht gemacht.

 

Frage 3:

 

Ein derartiges Gespräch hat laut Auskunft des Leiters der Präsidialsektion mit Frau

Fabel nie stattgefunden.

 

Frage 4:

 

Der Überlassungsvertrag mit dem RFW betreffend Frau Fabel wurde mit Ablauf des

15. März 2001 gelöst.

 

Frage 5:

 

Angaben über die konkreten monatlichen Kosten betreffend Frau Fabel können aus

Gründen des Datenschutzes nicht bekannt gegeben werden.

Frage 6:

 

Frau Fabel wurde mit Wirksamkeit vom 16. März 2001 als Vertragsbedienstete beim

Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen beschäftigt. Ihr Arbeits -

platz war mit v1/5 bewertet.

 

Frage 7:

 

Nein, Frau Fabel wurde nie als Beamtin beschäftigt.

 

Frage 8:

 

Das mit 16. März 2001 zwischen dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und

Generationen und Frau Fabel eingegangene Dienstverhältnis wurde von der Bedien -

steten mit Ablauf des 3. April 2001 innerhalb der Probezeit gelöst (§ 30 Abs. 2 des

Vertragsbedienstetengesetzes 1948). Damit ist sie Maßnahmen seitens des Bun -

desministeriums für soziale Sicherheit und Generationen zuvor gekommen.

 

Frage 9:

 

Nachdem Frau Fabel in der Zeit vom 16. März bis 3. April 2001 ihre Aufgaben als

Kabinettschefin ausgeübt hat, wurde für diese Zeit der vereinbarte Monatsbezug ali -

quot ausbezahlt. Weiters wurden die auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ge -

bührenden Leistungen (aliquote Sonderzahlung, Ersatzleistung für Urlaub) angewie -

sen. Diverse, noch offene Vorschüsse (z.B. für Dienstreisen) wurden entsprechend

gegenverrechnet.

 

Fragen 10 und 11:

 

Die Tätigkeit im Büro einer Politikerin oder eines Politikers wird nur relativ kurze Zeit

ausgeübt, wobei eine über das übliche Maß hinausgehende Verfügbarkeit erforder -

lich ist. Zudem ist ein besonderes Vertrauensverhältnis notwendig. Unter diesen

Voraussetzungen ist es nahezu unmöglich, ausreichend qualifizierte Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter zu finden und zugleich auf Überlassungsverträge gänzlich zu ver -

zichten.

 

Frage 12:

 

Die Frage kann nicht beantwortet werden, da die Bundesregierung einen Aufnah -

mestopp an Beamten verfügt hat.