2405/AB XXI.GP
Eingelangt am: 06.07.2001
BM für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Günter Kiermaier und
Genossen vom 10. Mai 2001, Nr. 2430/J, betreffend Folgen der Neustrukturierung der
Finanzverwaltung für die Finanzämter Amstetten, Melk und Scheibbs, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 4. bis 8.:
Vorerst ist grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Reform der Finanzver -
waltung Finanzämter unter dem Aspekt von Wirtschaftsräumen zusammengefasst werden
und im Verbund mehr Verantwortung und Aufgaben übernehmen. Außerdem werden auch
neue Geschäftsmodelle entwickelt, sodass es keine Einschränkung der Serviceleistung ge -
genüber den Bürgern geben wird.
Im Einzelnen bedeutet dies, dass im Rahmen der Reform keine Schließung von Finanz -
ämtern in bestimmten Regionen geplant ist und das regionale Zweigstellenmodell in Form
von „Finanzamtsverbänden“ diese Standorterhaltung überhaupt erst ermöglicht. Dabei
werden die Kompetenzen der zukünftig regionalen „Finanzamtsverbände“ - wie bereits
dargelegt - grundsätzlich erhöht, wobei in den jeweiligen Organisationseinheiten zusätzliche
Managemenifunktionen im Bereich Personal, Wirtschaft, Controlling usw. aufgebaut werden.
Außerdem soll ein regionaler „Finanzamtsverband“ in seiner Gesamtheit für das Ergebnis
und die Mittelverwendung verantwortlich sein.
Weiters sollen Kundenzentren (in bestehenden Finanzämtern oder auch in neuen One - stop -
Shops bei Bezirkshauptmannschaften ohne Finanzamtsstandort) einerseits eine höhere
Kundenorientierung und andererseits einen reibungslosen Ablauf der Kernprozesse er -
möglichen.
Im Zuge des Reformprozesses wird daher das Service für die Steuerpflichtigen durch
schnelle Erledigung, Stärkung der Bürgerrechte, mehr Informationen, eigene Kundenbe -
reiche usw. verbessert.
Die konkreten Standortausprägungen bzw. jeweiligen Geschäftsprozesse werden gerade
erarbeitet und liegen in regionaler Detailliertheit noch nicht vor. Bei der Zuordnung werden
jedenfalls neben Parametern wie Anzahl der Betriebe und deren Steueraufkommen, Anzahl
der veranlagten Arbeitnehmer usw. auch Erfahrungen aus bisherigen Projekten und
individuelle Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden.
Zu 2.:
Durch die Zusammenfassung von mehreren oft kleineren Organisationseinheiten in einem
Verband soll eine gewisse Flexibilisierung erreicht werden, um einen Ausgleich im Hinblick
auf die Gleichmäßigkeit der Steuereinbringung (z.B. Prüfungsturnusse), die unterschied -
lichen Auslastungen (z.B. Arbeitnehmer - Veranlagung) und die Folgen der weiteren Techno -
logisierung zu ermöglichen. Da der regionale ,,Finanzamtsverband“ in seiner Gesamtheit für
das Ergebnis und die Mittelverwendung verantwortlich sein wird, ist auch gewährleistet, dass
mit den vorhandenen Ressourcen verantwortlich und zielgerichtet umgegangen werden wird.
Dadurch wird auch eines der Ziele der geplanten Strukturmaßnahmen, die dauerhafte
Senkung des Personalaufwandes ermöglicht, wobei fest steht, dass die natürlichen Abgänge
(ca. 1.200 Bedienstete in den nächsten 5 Jahren) nur in Ausnahmefällen nachbesetzt
werden.
Zu 3.:
Der Projektplan für die Reform sieht eine Vielzahl von Umsetzungsschritten in allen Be -
reichen der Veränderungsstrategie vor (Aufgabenreform, Prozessverbesserung, Technob -
gieeinsatz, Kompetenzverteilung, Personalentwicklung und Controlling), die jedenfalls 2005
ihre volle Auswirkung zeigen sollen.
Zu 9. bis 12.:
Da, wie bereits dargelegt, die konkreten Standortausprägungen bzw. jeweiligen Geschäfts -
prozesse gerade erarbeitet werden und in regionaler Detailliertheit noch nicht vorliegen, er -
suche ich um Verständnis, dass derzeit noch keine Angaben über die Auswirkungen der
Neuorientierung der Finanzverwaltung auf die Finanzämter Amstetten, Melk und Scheibbs
gemacht werden können.
Zu 13. bis 16.:
Grundsätzlich sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Reform betroffen, wobei die
konkreten Auswirkungen in den einzelnen Finanzämtern - wie bereits bei den Punkten 1 und
4 bis 8 dargelegt - derzeit allerdings noch nicht feststehen. Im Zuge des Reformprozesses
sind jedoch keine Organisationskündigungen vorgesehen, da die Personaleinsparung, wie
ebenfalls bereits dargelegt, durch die natürlichen Abgänge erfolgt.
In diesem Zusammenhang ist aber auch aufzuzeigen, dass der Personalentwicklung in Zu -
kunft ein weit höherer Stellenwert als bisher zukommt. Das gilt für die Laufbahnplanung und
die Führungskräfteentwicklung genauso, wie für innovative Arbeitsformen (etwa Home -
working) und die Zufriedenheit der Mitarbeiter. In den geänderten Organisationseinheiten auf
Finanzamtsebene wird es mehr Perspektiven für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben.
Aus den unter Punkt 2 genannten Gründen ist aber auch eine gewisse Flexibilisierung
notwendig. Dies kann seitens der Mitarbeiter entweder durch das Ergreifen neuer Chancen
in der Aufgabenstellung bzw. breiterer Jobprofile oder auch - bei gleich bleibender
Aufgabenstellung oder gleich bleibenden unternehmerischen Anforderungen - durch
Änderungen des Dienstortes erfolgen. Es ist aber auch die Einbindung der Betroffenen und
die Minimierung von „negativen“ Auswirkungen ein Grundprinzip der Veränderung.
Zu 17. bis 20.:
Im Bereich der Finanzverwaltung waren mit Stichtag 1. Mai 2001 1.454 Bedienstete in den
Finanzlandesdirektionen und 9.233 Bedienstete in den Finanzämtern tätig. Mit den ange -
strebten Reformmaßnahmen wird, wie bereits ausgeführt, auch das Ziel verfolgt, die natür -
lichen Abgänge bis 2005, das sind ca. 1200 Bedienstete, nur in Ausnahmefällen nachzu -
besetzen.
Zu 21.:
Wie aus den bisherigen Ausführungen ersichtlich ist, werden die Effekte der Reform nicht
durch eine Einschränkung der Serviceleistung, sondern durch Strukturmaßnahmen erfolgen,
sodass der Reformprozess das Service für die Steuerpflichtigen sogar verbessern wird.