2407/AB XXI.GP
Eingelangt am: 06.07.2001
BM für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilse Mertel und
Genossen, Nr. 2440/J, vom 10. Mai 2001, betreffend den Verzicht des vorrangigen An -
spruchs auf Familienbeihilfe bzw. die Überweisung derselben auf ein Konto, das nicht der
anspruchsberechtigten Person zur Verfügung steht, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2:
Von den insgesamt 1.097.622 Personen (davon 38,5% Männer und 61,5% Frauen), die der -
zeit Familienbeihilfe beziehen, verzichten 417.119 vorrangig anspruchsberechtigte Personen
zugunsten des anderen Elternteiles auf ihren Familienbeihilfenanspruch.
Diese Gruppe setzt sich aus 398.288 Müttern und 18.831 Vätern zusammen.
Zu 3. und 4.:
Für die Auszahlung der Familienbeihilfe werden lediglich die Bankleitzahl und die Konto -
nummer, nicht aber der Kontowortlaut des empfangenden Girokontos elektronisch er -
fasst. Für eine Beantwortung der Frage „wem ein Konto zur Verfügung steht“ liegen daher
keine Informationen vor. Hiezu ist festzuhalten, dass die Nennung des Kontos in der Dis -
position der/des Anspruchsberechtigten liegt und daher auch jederzeit eine Änderung er -
folgen kann. Außerdem könnte aus dem Kontowortlaut alleine auf die Verfügungsbe -
rechtigung nicht mit Sicherheit geschlossen werden, da diese nur dem jeweiligen Bankin -
stitut bekannt ist.
Zu 5.:
In dem genannten Zeitraum sind dem Bundesministerium für Finanzen und den Finanz -
landesdirektionen keine derartigen Beschwerden vorgelegt worden.