2407/AB XXI.GP

Eingelangt am: 06.07.2001

BM für Finanzen

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilse Mertel und

Genossen, Nr. 2440/J, vom 10. Mai 2001, betreffend den Verzicht des vorrangigen An -

spruchs auf Familienbeihilfe bzw. die Überweisung derselben auf ein Konto, das nicht der

anspruchsberechtigten Person zur Verfügung steht, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2:

Von den insgesamt 1.097.622 Personen (davon 38,5% Männer und 61,5% Frauen), die der -

zeit Familienbeihilfe beziehen, verzichten 417.119 vorrangig anspruchsberechtigte Personen

zugunsten des anderen Elternteiles auf ihren Familienbeihilfenanspruch.

Diese Gruppe setzt sich aus 398.288 Müttern und 18.831 Vätern zusammen.

 

Zu 3. und 4.:

Für die Auszahlung der Familienbeihilfe werden lediglich die Bankleitzahl und die Konto -

nummer, nicht aber der Kontowortlaut des empfangenden Girokontos elektronisch er -

fasst. Für eine Beantwortung der Frage „wem ein Konto zur Verfügung steht“ liegen daher

keine Informationen vor. Hiezu ist festzuhalten, dass die Nennung des Kontos in der Dis -

position der/des Anspruchsberechtigten liegt und daher auch jederzeit eine Änderung er -

folgen kann. Außerdem könnte aus dem Kontowortlaut alleine auf die Verfügungsbe -

rechtigung nicht mit Sicherheit geschlossen werden, da diese nur dem jeweiligen Bankin -

stitut bekannt ist.

Zu 5.:

In dem genannten Zeitraum sind dem Bundesministerium für Finanzen und den Finanz -

landesdirektionen keine derartigen Beschwerden vorgelegt worden.