2408/AB XXI.GP

Eingelangt am: 06.07.2001

BM für Finanzen

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Karl Dobnigg und Genossen

vom 11. Mai 2001, Nr. 2445/J, betreffend Finanzamt Leoben, beehre ich mich Folgendes

mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 4.:

Vorerst möchte ich darauf hinweisen, dass im Zuge der Neuorientierung der

Finanzverwaltung die konkreten Standortausprägungen bzw. jeweiligen Geschäftsprozesse

gerade erarbeitet werden und in regionaler Detailliertheit noch nicht vorliegen. Ich ersuche

daher um Verständnis, dass derzeit noch keine Angaben über die Auswirkungen des

Reformprozesses auf das Finanzamt Leoben gemacht werden können.

 

Grundsätzlich ist jedoch darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Reform der

Finanzverwaltung Finanzämter unter dem Aspekt von Wirtschaftsräumen zusammengefasst

werden und im Verbund mehr Verantwortung und Aufgaben übernehmen. Außerdem

werden auch neue Geschäftsmodelle entwickelt, sodass es keine Einschränkung der

Serviceleistung gegenüber den Bürgern geben wird.

 

Im Einzelnen bedeutet dies, dass im Rahmen der Reform keine Schließung von Finanz -

ämtern in bestimmten Regionen geplant ist und das regionale Zweigstellenmodell in Form

von „Finanzamtsverbänden“ diese Standorterhaltung überhaupt erst ermöglicht. Dabei

werden die Kompetenzen der zukünftig regionalen „Finanzamtsverbände“ - wie bereits

dargelegt - grundsätzlich erhöht, wobei in den jeweiligen Organisationseinheiten zusätzliche

Managementfunktionen im Bereich Personal, Wirtschaft, Controlling usw. aufgebaut werden.

Außerdem soll ein regionaler „Finanzamtsverband“ in seiner Gesamtheit für das Ergebnis

und die Mittelverwendung verantwortlich sein.

 

Weiters sollen Kundenzentren (in bestehenden Finanzämtern oder auch in neuen One - stop -

Shops bei Bezirkshauptmannschaften ohne Finanzamtsstandort) einerseits eine höhere

Kundenorientierung und andererseits einen reibungslosen Ablauf der Kernprozesse er -

möglichen.

 

Im Zuge des Reformprozesses wird daher das Service für die Steuerpflichtigen durch

schnelle Erledigung, Stärkung der Bürgerrechte, mehr Informationen, eigene Kunden -

bereiche usw. verbessert.

 

Die konkreten Standortausprägungen bzw. jeweiligen Geschäftsprozesse werden, wie

bereits dargelegt, gerade erarbeitet und liegen in regionaler Detailliertheit noch nicht vor. Bei

der Zuordnung werden jedenfalls neben Parametern wie Anzahl der Betriebe und deren

Steueraufkommen, Anzahl der veranlagten Arbeitnehmer usw. auch Erfahrungen aus

bisherigen Projekten und individuelle Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden.

 

Zu 5. bis 7.:

Durch die Zusammenfassung von mehreren oft kleineren Organisationseinheiten in einem

Verband soll eine gewisse Flexibilisierung erreicht werden, um einen Ausgleich im Hinblick

auf die Gleichmäßigkeit der Steuereinbringung (z.B. Prüfungsturnusse), die unterschied -

lichen Auslastungen (Z.B. Arbeitnehmer - Veranlagung) und die Folgen der weiteren Techno -

logisierung zu ermöglichen. Da der regionale ,,Finanzamtsverband“ in seiner Gesamtheit für

das Ergebnis und die Mittelverwendung verantwortlich sein wird, ist auch gewährleistet, dass

mit den vorhandenen Ressourcen verantwortlich und zielgerichtet umgegangen werden wird.

 

Dadurch wird auch eines der Ziele der geplanten Strukturmaßnahmen, die dauerhafte

Senkung des Personalaufwandes ermöglicht, wobei jedoch keine Organisationskündigungen

vorgesehen sind. Fest steht allerdings, dass die natürlichen Abgänge (ca. 1.200 Bedienstete

in den nächsten 5 Jahren) nur in Ausnahmefällen nachbesetzt werden.

 

Von der Reform sind grundsätzlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen, wobei die

konkreten Auswirkungen in den einzelnen Finanzämtern - wie bereits bei den Punkten 1 bis

4 dargelegt - derzeit allerdings noch nicht feststehen. In diesem Zusammenhang ist aber

auch aufzuzeigen, dass der Personalentwicklung in Zukunft ein weit höherer Stellenwert als

bisher zukommt. Das gilt für die Laufbahnplanung und die Führungskräfteentwicklung

genauso, wie für innovative Arbeitsformen (etwa Homeworking) und die Zufriedenheit der

Mitarbeiter. In den geänderten Organisationseinheiten auf Finanzamtsebene wird es mehr

Perspektiven für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben. Aus den zuvor genannten

Gründen ist aber auch eine gewisse Flexibilisierung notwendig. Dies kann seitens der

Mitarbeiter entweder durch das Ergreifen neuer Chancen in der Aufgabenstellung bzw.

breiterer Jobprofile oder auch - bei gleich bleibender Aufgabenstellung oder gleich

bleibenden unternehmerischen Anforderungen - durch Änderungen des Dienstortes

erfolgen. Es ist aber auch die Einbindung der Betroffenen und die Minimierung von

„negativen“ Auswirkungen ein Grundprinzip der Veränderung.

 

Der Projektplan für die Reform sieht eine Vielzahl von Umsetzungsschritten in allen

Bereichen der Veränderungsstrategie vor (Aufgabenreform, Prozessverbesserung,

Technologieeinsatz, Kompetenzverteilung, Personalentwicklung und Controlling), die

jedenfalls 2005 ihre volle Auswirkung zeigen sollen.

 

Zu 8. bis 10.:

Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen handelt es sich bei der Neuorientierung

der Finanzverwaltung um eine ausgewogene Reform, da - wie aus den bisherigen

Ausführungen hervorgeht - in ihrem Rahmen wirtschaftliche, regionale und finanzielle

Gesichtspunkte berücksichtigt werden, der Personalentwicklung ein höherer Stellenwert

zukommt und auch das Service für die Steuerpflichtigen verbessert wird.