2410/AB XXI.GP
Eingelangt am: 06.07.2001
BM für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Robert Rada und
Genossen Nr. 2459/J, vom 11. Mai 2001, betreffend Zollübergänge an der nieder -
österreichischen Ostgrenze, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Soweit aus den Aufzeichnungen und Erfahrungen der Zollverwaltung ableitbar, ist die
Frequenz der Personenkraftfahrzeuge relativ stabil, der Schwerverkehr weist im grenzüber -
schreitenden Verkehr geringfügige Zuwächse auf, deren Verstärkung bei Wegfall der
Grenzkontrollen und zunehmender Prosperität der Wirtschaft der Nachbarländer zu erwarten
ist.
Zu 2.:
Es ist anzunehmen, dass - wie schon bisher - die niederösterreichische Ostregion im
Wesentlichen vom Transit belastet sein wird, andererseits die Orte/Städte der Ostregion
vermehrt Ziel des Einkaufstourismus sein
werden.
Zu 3.:
Unter Hinzuziehung eines Consulters befindet sich eine umfassende Reorganisation der
Zollverwaltung in Planung, um den sich ändernden Rahmenbedingungen in Zukunft
wirkungsvoll entsprechen zu können. Der Zoll wird an wirtschaftlich bedeutenden Standorten
als Dienstleister verfügbar sein, um eine optimale Betreuung der Wirtschaftsbeteiligten zu
gewährleisten.
Zu 4.:
Mit Beitritt der Nachbarstaaten zur Europäischen Union werden die im Bundesland
Niederösterreich an der gemeinsamen Staatsgrenze zu den Nachbarstaaten bestehenden
„Zollübergänge“ als Grenzzollämter funktionslos. Die EU - Aussengrenzen werden nach
Osten, d.h. an die Aussengrenzen der neuen Mitgliedsländer verlagert werden. Die
Errichtung von neuen Zollübergängen zum jetzigen Zeitpunkt wäre daher höchst
unwirtschaftlich.
Zu 5.:
Da neue Grenzübergänge aus Anlass der Osterweiterung nicht errichtet werden - viel eher
werden bestehende Grenzübergänge geschlossen werden - werden dem Bund aus dem
Titel „Neuerrichtung - Ausbau - Ausstattung“ von Grenzübergängen keine zusätzlichen
Kosten erwachsen. Die in den Wirtschaftsballungsräumen bestehenden bzw. einzu -
richtenden Binnenzollstellen werden in den bereits von der Zollverwaltung genutzten und mit
der erforderlichen Infrastruktur ausgestatteten Gebäuden untergebracht werden.
Zu 6.:
Der Neuorganisation der österreichischen Zollverwaltung ist eine strategische Personal -
entwicklung inhärent. Vor dem Beitrittszeitpunkt müssen durch Prozessbeschleunigung die
Auswirkungen der vorgegebenen Personaleinsparungen abgefangen werden, um die
bestehende Qualität der Leistungen weiterhin zu sichern. Im Zeitraum bis 2005 werden
österreichweit ca. 550 Stellen, die durch Pensionierungen frei werden, nicht mehr nach -
besetzt werden. Die ab dem Jahr 2005 in der Zollverwaltung noch zu erwartende Über -
kapazität wird zur Reduktion der derzeit notwendigen Mehrleistungen und zur Verstärkung
der Betrugsbekämpfung genutzt werden, der aufgrund der dann offenen Grenzen eine
wesentlich höhere Bedeutung zukommen
wird.
Zu 7.:
Die Reorganisation der Zollverwaltung und die allfällige Schließung von Grenzzollämtern auf
Grund des Wegfalls der EU - Außengrenze werden für sich allein die Region nur marginal
tangieren. Die weiteren Auswirkungen der EU - Osterweiterung sind derzeit noch nicht abzu -
sehen und hängen weitgehend von den vertraglichen Rahmenbedingungen ab.