2410/AB XXI.GP

Eingelangt am: 06.07.2001

BM für Finanzen

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Robert Rada und

Genossen Nr. 2459/J, vom 11. Mai 2001, betreffend Zollübergänge an der nieder -

österreichischen Ostgrenze, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Soweit aus den Aufzeichnungen und Erfahrungen der Zollverwaltung ableitbar, ist die

Frequenz der Personenkraftfahrzeuge relativ stabil, der Schwerverkehr weist im grenzüber -

schreitenden Verkehr geringfügige Zuwächse auf, deren Verstärkung bei Wegfall der

Grenzkontrollen und zunehmender Prosperität der Wirtschaft der Nachbarländer zu erwarten

ist.

 

Zu 2.:

Es ist anzunehmen, dass - wie schon bisher - die niederösterreichische Ostregion im

Wesentlichen vom Transit belastet sein wird, andererseits die Orte/Städte der Ostregion

vermehrt Ziel des Einkaufstourismus sein werden.

Zu 3.:

Unter Hinzuziehung eines Consulters befindet sich eine umfassende Reorganisation der

Zollverwaltung in Planung, um den sich ändernden Rahmenbedingungen in Zukunft

wirkungsvoll entsprechen zu können. Der Zoll wird an wirtschaftlich bedeutenden Standorten

als Dienstleister verfügbar sein, um eine optimale Betreuung der Wirtschaftsbeteiligten zu

gewährleisten.

 

Zu 4.:

Mit Beitritt der Nachbarstaaten zur Europäischen Union werden die im Bundesland

Niederösterreich an der gemeinsamen Staatsgrenze zu den Nachbarstaaten bestehenden

„Zollübergänge“ als Grenzzollämter funktionslos. Die EU - Aussengrenzen werden nach

Osten, d.h. an die Aussengrenzen der neuen Mitgliedsländer verlagert werden. Die

Errichtung von neuen Zollübergängen zum jetzigen Zeitpunkt wäre daher höchst

unwirtschaftlich.

 

Zu 5.:

Da neue Grenzübergänge aus Anlass der Osterweiterung nicht errichtet werden - viel eher

werden bestehende Grenzübergänge geschlossen werden - werden dem Bund aus dem

Titel „Neuerrichtung - Ausbau - Ausstattung“ von Grenzübergängen keine zusätzlichen

Kosten erwachsen. Die in den Wirtschaftsballungsräumen bestehenden bzw. einzu -

richtenden Binnenzollstellen werden in den bereits von der Zollverwaltung genutzten und mit

der erforderlichen Infrastruktur ausgestatteten Gebäuden untergebracht werden.

 

Zu 6.:

Der Neuorganisation der österreichischen Zollverwaltung ist eine strategische Personal -

entwicklung inhärent. Vor dem Beitrittszeitpunkt müssen durch Prozessbeschleunigung die

Auswirkungen der vorgegebenen Personaleinsparungen abgefangen werden, um die

bestehende Qualität der Leistungen weiterhin zu sichern. Im Zeitraum bis 2005 werden

österreichweit ca. 550 Stellen, die durch Pensionierungen frei werden, nicht mehr nach -

besetzt werden. Die ab dem Jahr 2005 in der Zollverwaltung noch zu erwartende Über -

kapazität wird zur Reduktion der derzeit notwendigen Mehrleistungen und zur Verstärkung

der Betrugsbekämpfung genutzt werden, der aufgrund der dann offenen Grenzen eine

wesentlich höhere Bedeutung zukommen wird.

Zu 7.:

Die Reorganisation der Zollverwaltung und die allfällige Schließung von Grenzzollämtern auf

Grund des Wegfalls der EU - Außengrenze werden für sich allein die Region nur marginal

tangieren. Die weiteren Auswirkungen der EU - Osterweiterung sind derzeit noch nicht abzu -

sehen und hängen weitgehend von den vertraglichen Rahmenbedingungen ab.