2412/AB XXI.GP

Eingelangt am:06.07.2001

 

BUNDESMINISTER

FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier und Kollegen vom 11. Mai 2001,

Nr. 2473/J, betreffend Unternehmensberatungsfirmen: Eine Gefahr für die Verwaltungs -

reform, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Seitens des Bundesministeriums für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft wurden im Zeitraum Februar 2000 bis 30.04.2001 folgende Firmen im

Zusammenhang mit Reorganisationsprojekten des Ressorts beauftragt:

 

• die Firma ROI Management Consulting AG (im Folgenden „ROI“ genannt)

• Firma „BSL - Public Sector Managementberatung GesmbH“ (im Folgenden „BSL“

   genannt) und

• die Firma Next Level Consulting GesmbH (im Folgenden „Next Level“ genannt).

 

Die Firma „Arthur Andersen Business Consulting GesmbH“ (im Folgenden „Arthur Andersen“

genannt) wirkt im Rahmen des Arthur Andersen Projektes „Unterstützung bei der Konzeption

und Umsetzung struktureller Budgetsanierungsmaßnahmen in der österreichischen

Bundesverwaltung“ beratend bei der Reorganisation der Forstlichen Bundesversuchsanstalt

und beim Projekt „Bundeslabor“ mit. Über die Vertragsgestaltung mit dieser Firma kann das

Bundesministerium für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft keine

Angaben machen, da der Vertragsabschluss durch das Bundesministerium für Finanzen

erfolgt ist.

 

Zu Frage 2:

 

Die Firma „ROI“ kann in fachspezifischer Hinsicht auf hervorragende Referenzen verweisen

und ist im Bundesbereich bestens bewährt schon zum Einsatz gekommen.

 

Die Firma ,,BSL“ war für die Beauftragung der Leistungen im Zusammenhang mit der

Reorganisation des Bundesministeriums für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft/Zentralstelle durch ihre langjährige Tätigkeit als Beratungsunternehmen für

den öffentlichen Sektor entsprechend qualifiziert.

 

Die Firma ,,Next Level“ wurde aufgrund konkreter Vorstellungen des Ressorts in bezug auf

spezifische Beratungsleistungen mit Schwerpunkt Projektmanagement als österreichischer

Marktführer für eine Angebotslegung eingeladen.

 

Zu Frage 3:

 

Die Verträge wurden abgeschlossen am:

 

a)   Mit ,,ROI“ wurden zwei Verträge, und zwar betreffend ,,Projektmanagement und

      Aufwandsenkung im ADV - Bereich“ am 29.06.2000 und betreffend „Einheitliche

      Gestaltung der zukünftigen Softwareentwicklung unter Integration aller vorhandenen

      Aktivitäten und betroffenen Organisationseinheiten“ am 20.12.2000 abgeschlossen.

 

b)   Mit ,,BSL“ wurde im Oktober 2000 ein Vertrag betreffend „Reorganisation des

      Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft/

      Zentralstelle“ abgeschlossen.

 

c)   Mit „Next Level“ wurde im März 2001 ein Vertrag über eine „Beratungsleistung bei der

      Umsetzung der Reorganisation der Zentralstelle“ abgeschlossen.

Zu Frage 4:

 

 

Die Verträge, welche zwischen dem Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft und den Firmen ,,BSL“ bzw. ,,Next Level“ abgeschlossen

worden waren, wurden durch das Generalsekretariat des Bundesministeriums für Land - und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft errichtet.

 

 

Die Verträge, welche zwischen dem Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft und der Firma „ROI“ abgeschlossen worden waren, wurden

durch die zuständige Abteilung des Präsidiums errichtet.

 

 

Zu Frage 5:

 

 

Die Verträge, welche zwischen dem Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft und den Firmen ,,BSL“ bzw. ,,Next Level“ abgeschlossen

worden waren, wurden durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft unterfertigt.

 

 

Die Verträge, welche zwischen dem Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft und der Firma „ROI“ abgeschlossen worden waren, wurden

durch den zuständigen Sektionschef des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft unterfertigt.

 

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

 

Die Beauftragung der Firma ,,BSL“ erfolgte aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung in der

Wiener Zeitung. Die Beauftragung der Firma ,,ROI“ erfolgte entsprechend den

Bestimmungen der ÖNORM A 2050/1993 auf der Grundlage eines Verhandlungsverfahrens,

ebenso die Beauftragung der Firma ,,Next Level“.

 

 

Zu Frage 8:

 

 

Aufgabenstellung für die Firma "BSL“betreffend Reorganisation der Zentralstelle:

•  Analyse der Ist - Situation

• Personal - Einsatzanalyse

 

• Ablaufanalysen

 

• Erhebung Geschäftsprozesse

 

• Prozessanalyse

 

Optimierungsvorschläge

 

 

Aufgabenstellung für die Firma "Next Level“ betreffend Beratungsleistung bei der Umsetzung

der Reorganisation der Zentralstelle:

 

 

• Umsetzung der Reorganisation - Changeprozess

 

• Projektmanagement

 

• Workshops und Projektcoaching

 

 

Aufgabenstellung für die Firma "ROI“ betreffend Proiektmanagement und Aufwandsenkung

im ADV - Bereich:

 

• Aufbau und Einführung eines professionellen Projektmanagements, praktische

  Einführung und Schulung an einem Pilotprojekt

 

• Strukturierung der DV - Tätigkeiten

 

• Unterscheidung zwischen Primär-Investitionen, absolut nötigem Erhaltungsaufwand und

  den weiteren Anpassungs - und Erweiterungswünschen bzw. - vorhaben durch

  wertanalytisch - kritische Beurteilung dieser

 

• Schulung und Coachung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt

  und Wasserwirtschaft und des Rechenzentrums - Personals in der zukünftig selbständigen

  Evaluation und Führung anspruchsvoller EDV - Projekte

 

• Analyse der Kompetenz- und Entscheidungsstruktur in der Zusammenarbeit der

  involvierten Organisationen Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt

  und Wasserwirtschaft, Agrarmarkt Austria, Land -, forst - und wasserwirtschaftliches

  Rechenzentrum und Auftragnehmer

 

• Überprüfung des Ressourceneinsatzes - Verhältnis Fremdfirmen - Eigenentwickler

 

 Aufgabenstellung für die Firma "ROI“ betreffendeinheitliche Gestaltung der zukünftigen

  Softwareentwicklung und der Integration aller vorhandenen Aktivitäten und betroffenen

  Organisationseinheiten:

• Vorschlag zur Neustrukturierung der Aufbauorganisation im Sinne klarer Kompetenz- und

   Aufgabenzuordnung und eines straffen Projektablaufes

• Vorschläge zur Schaffung klarer Strukturen bei beteiligten Organisationseinheiten, u.a.

   zur Verkürzung der Entscheidungswege

• Varianten der zukünftigen Gestaltung der gesamten Software—Entwicklung als

   Entscheidungsgrundlage

• Vorschläge für die Neuregelung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen der

   involvierten Organisationseinheiten

   Ausarbeiten von Vorschlägen für eine Verbesserung der Kommunikation zwischen den

   Funktionen;

-    Mittelvergabe (Financier)

-    Auftraggeber

-    mit Durchführung betraute Bereiche

• umfassende Dokumentation der vertragsgegenständlichen Leistungen

 

für folgende Projekte:

 

• ÖPUL 1998 und 2000 Erfassung und Berechnung

• Ausgleichszulage Benachteiligter Gebiete (Az) und Nationale Beihilfe (NB)

• Kulturpflanzenflächenzahlung

• Neuaufforstung

• Land - parcel - identification - system (LPIS)

• Berghöfekataster (inkl. Bergbauernzonierung)

• Tierprämie 2000 Berechnung

• Tierprämie 2001 Erfassung

• Mehrfachantrag

• Invekos - Minister - Informationssystem (IMIS), Invekos - Länder - Informationssystem (ILIS),

  Invekos - Kammern - Informationssystem (IKIS)

• Auswertungen

• Data Warehouse

• Online - Datenerfassung

• Interneterfassung Projektstudie

Land - und forstwirtschaftliches Betriebsinformationssystem (LFBIS)

Für die beiden bereits erwähnten Arthur Andersen Projekte „Forstliche

Bundesversuchsanstalt‘ und „Bundeslabor“ lauten die Zielvorgaben Reorganisation,

Verwaltungsvereinfachung und Effizienz.

 

Zu Frage 9:

 

Die Beauftragungen an ,,BSL“ und ,,Next Level“ ziehen keine ressortübergreifenden

Ergebnisse nach sich, die Beauftragung an ,,ROI“ dient ebenfalls Reformmaßnahmen

innerhalb des Ressortbereiches. Derjenige Teil aus dem Arthur Andersen Projekt, welcher

das Bundeslabor betrifft, soll auch ressortübergreifende Ergebnisse liefern.

 

Zu Frage 10:

 

Das Bruttohonorar in der Höhe von ATS 2,269.200, -, welches mit der Firma ,,BSL“

vereinbart wurde, trägt dazu bei, ein Einsparungspotenzial entsprechend den Verein-

barungen der Bundesregierung zu erreichen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist jedoch eine

konkrete Darlegung des Einsparungspotenzials noch nicht möglich.

 

Mit der Firma ,,Next Level“ wurde ein Bruttohonorar in Höhe von ATS 1,026.000,- vereinbart.

Mit der Firma „ROI“ wurde für diese beiden Aufträge als Honorar ein Tagsatz im Ausmaß von

Schweizer Franken 2.850,-- für den Projektgesamtleiter und Schweizer Franken 2.375,-- für

die ROI - Berater/Innen inkl. aller Nebenkosten (Reise -, Aufenthalts- und administrativer

Aufwand seitens der Firma ,,ROI“) vereinbart.

 

Zu Frage 11:

 

Der mit der Firma ,,BSL“ vereinbarte Betrag wurde bereits ausbezahlt. Der Firma ,,Next Level“

wurde bis 30.04.2001 noch nichts bezahlt. An die Firma „ROI“ wurde bis 30.04.2001 für den

Auftrag betreffend ,,Projektmanagement und Aufwandsenkung im ADV - Bereich“ ein Betrag

von Schweizer Franken 225.150,-- und für den Auftrag „Einheitliche Gestaltung der

zukünftigen Softwareentwicklung unter Integration aller vorhandenen Aktivitäten und

Organisationseinheiten“ ein Betrag von Schweizer Franken 39.306,25 bezahlt.

Zu Frage 12:

 

Firma "ROI“:

Insgesamt werden folgende Gesamtkosten für diese Projekte erwartet bzw. wurden bereits

abgerechnet:

 

Hinsichtlich ,,Projektmanagement und Aufwandsenkung im ADV - Bereich“: Schweizer

Franken 225.150,-.

 

Hinsichtlich „Einheitliche Gestaltung zur zukünftigen Softwareentwicklung unter Integration

aller vorhandenen Aktivitäten und Organisationseinheiten: Schweizer Franken 123.500,-.

 

Firma "BSL:

Die Gesamtkosten im Zusammenhang mit der Beauftragung dieser Firma betragen, wie

erwähnt, ATS 2,269.200,-. Es ist davon auszugehen, dass diese Summe unterschritten

wird.

 

Firma "NextLevel“:

Die Gesamtkosten im Zusammenhang mit der Beauftragung dieser Firma betragen, wie

erwähnt, ATS 1,026.000,-.

 

Für alle genannten Projekte können die internen Ressortkosten nicht ermittelt werden.

 

Zu Frage 13:

 

Erfolgshonorare wurden nicht vereinbart.

 

Zu Frage 14:

 

In diesen Verträgen ist eine Kündigung durch den Auftraggeber vorgesehen, wenn die ver-

einbarten Leistungen nicht konsensmäßig erbracht werden.

Zu Frage 15:

 

In diesen Verträgen ist eine Honorarreduzierung durch den Auftraggeber vorgesehen, wenn

die vereinbarten Leistungen nicht konsensmäßig erbracht werden.

 

Zu den Fragen 16 und 17:

 

Seitens des Auftraggebers sind hinsichtlich der exakten Planung, Überwachung und

Kontrolle dieser Aufträge die gemäß der Geschäfts - und Personaleinteilung des

Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zuständige

Präsidialabteilung (betreffend die Aufträge an die Firma „ROI“) und das Generalsekretariat

bzw. die Stabstelle Generalsekretariat (betreffend die Aufträge an die Firmen ,,BSL“ und

,,Next Level“) federführend tätig. Diese Organisationseinheiten bzw. der zuständige

Sektionsleiter beurteilt auch das Ergebnis (den Bericht) des jeweiligen Auftrages.

 

Zu den Fragen 18 und 19:

 

Die vorstehend erwähnten Aufträge dienen dazu, ein Einsparungspotenzial entsprechend

den Vereinbarungen der Bundesregierung zu erreichen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist

jedoch eine konkrete Darlegung des Einsparungspotenzials noch nicht möglich.

 

Zu Frage 20:

 

Diese vom Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

in Auftrag gegebenen Leistungen wurden interministeriell bzw. auf Regierungsebene nicht

akkordiert.

 

Zu den Fragen 21 und 22:

 

Die Erbringung der gegenständlichen Leistungen wurde mittels Werkvertrag bedungen.

Wesentliches Merkmal eines Werkvertrages ist, dass hiedurch zwischen Auftraggeber und

Auftragnehmer nicht die Zurverfügungstellung von bestimmtem Personal, sondern die

Erbringung einer konkreten Leistung vereinbart wird. Die Auswahl des Personals liegt somit

außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Auftraggebers. Darüber hinaus ist es für den

Auftraggeber irrelevant, wie viele Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen des Auftragnehmers das

jeweilige Projekt betreuen.

 

Die Vereinbarung des Entgeltes zwischen dem Auftragnehmer und dessen Personal liegt

ebenfalls außerhalb der Ingerenz des Auftraggebers.

 

Zu den Fragen 23 bis 26:

 

Aufgrund der unterschiedlichen Projektorganisationen waren Mitarbeiter aller

Führungsebenen sowie aufgrund ihrer fachlichen Zuständigkeit und darüber hinaus auch die

Personalvertretung im Rahmen der gesetzlichen Informationsverpflichtung eingebunden.

 

Beim sogenannten ,,Reorganisationsprojekt“ war die Personalvertretung auch in den

Arbeitsgruppen zur Umsetzung vertreten. Darüber hinaus wurden alle Bediensteten

regelmäßig (durch das Intranet, durch Mitarbeiterbriefe via e - mail, durch Artikel in der

Mitarbeiterzeitung und im Zuge von Informationsveranstaltungen) informiert.

 

Zu den Frauen 27 bis 29 und 36:

 

Mit der Firma „BSL“ wurde der Zeitraum vom 30. Oktober 2000 bis 15. Februar 2001 und mit

der Firma ,,Next Level“ wurde der Zeitraum vom 23. März 2001 bis 01. Juni 2001 für die

Abwicklung der Aufträge vereinbart. Diese Aufträge sind abgeschlossen. Die Firma ,,BSL“ hat

Ende Februar 2001 einen Abschlussbericht vorgelegt. Hinsichtlich der Leistungen der Firma

,‚Next Level“ war kein Abschlussbericht erforderlich, da diese Firma die Umsetzung der

Reorganisation des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft/Zentralleitung begleitet hat.

 

Für die Firma „ROI“ erstreckt sich der Leistungszeitraum dieser beiden Verträge auf die

Jahre 2000 - 2001. Hinsichtlich des an diese Firma erteilten Auftrages ,,Projektmanagement

und Aufwandsenkung im ADV - Bereich“ wurde der Schlussbericht im Jänner 2001 und

hinsichtlich des ihr erteilten Auftrages „Einheitliche Gestaltung der zukünftigen

Softwareentwicklung unter Integration aller vorhandenen Aktivitäten und

Organisationseinheiten“ wurde der Schlussbericht im März 2001 an den Auftraggeber

vorgelegt.

Bei keinem der in Rede stehenden Projekte kam es bislang zu zeitlichen Verzögerungen.

 

Zu den Fragen 30 bis 33:

 

Generell handelt es sich bei den beschriebenen Leistungsaufträgen um Fragestellungen, die

ressortinterne Angelegenheiten (strukturelle Änderungen) betreffen. Ob und wann eine

Präsentation für die Öffentlichkeit bzw. für das Parlament vorgesehen ist, kann zu diesem

Zeitpunkt noch nicht abschließend beantwortet werden.

 

Zu Frage 34:

 

Zu den Fragestellungen bezüglich der Reorganisation der Zentralstelle des

Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurden

keine Einzelprojekte entwickelt. Darüber hinaus darf auf die Antwort zu Frage 8 der

gegenständlichen parlamentarischen Anfrage verwiesen werden.

 

Zu Frage 35:

 

Wie bereits in Beantwortung des Fragepunktes 9 Ihrer parlamentarischen Anfrage erwähnt,

soll derjenige Teil aus dem Arthur Andersen Projekt, welcher das Bundeslabor betrifft, auch

ressortübergreifende Ergebnisse liefern.

 

Zu Frage 37:

 

Mitglieder des Lenkungsausschusses sind:

Generalsekretär Mag. WUTSCHER (BMLFUW)

Sektionschef Ing. Mag. Dr. GRUBER (BMLFUW)

Dipl. - Ing. WHEIS (AMA)

Mag. SCHÖPPL (AMA)

Dr. SEIDL (Fa. „ROI“)

Zu Frage 38:

 

Die Umsetzung der Ergebnisse dieser Aufträge wird unverzüglich vorgenommen. Sie sind in

den Umstrukturierungsprozess des Ressorts einbezogen. Die Umsetzungen sind schon

teilweise abgeschlossen.

 

Zu den Fragen 39 und 40:

 

Diese Fragen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Sollten

sich jedoch Notwendigkeiten für Strukturänderungen ergeben, werden diesbezügliche

Auftragserteilungen geprüft werden.

 

Zu den Fragen 41 bis 44:

 

Es gibt im Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

eine Reihe von Reorganisationsprojekten, die ohne externe Beratungsleistung durchgeführt

wurden. Über den Stand der Realisierung dieser Reorganisationsprojekte wird jeweils zum

1. Jänner 2001 und 1. Juli 2001 an die Bundesregierung berichtet. Aus dem Bereich des

Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sind unter

anderem die Spanische Hofreitschule, die Neukonzeption der Bundesgärten, die

Reorganisation der Bundesanstalt für Milchwirtschaft Rotholz, die Schließung von Labors

beim Bundesamt für Wasserwirtschaft, die Konzentration der Weinanalytik,

Verwaltungsvereinfachungen beim Pflanzenschutzmittelgesetz und die Gründung einer

Agentur für Ernährungssicherheit zu nennen. Darüber hinaus werden derzeit noch die

Vorschläge der Aufgabenreformkommission im Hinblick auf ihre Realisierungsmöglichkeiten

geprüft. Auch diese Reorganisationsprojekte dienen dazu, ein Einsparungspotenzial

entsprechend den Vereinbarungen der Bundesregierung zu erreichen. Zum gegenwärtigen

Zeitpunkt ist jedoch eine konkrete Darlegung des Einsparungspotenzials auch hier noch

nicht möglich.

Zu Frage 45:

 

Zur Beantwortung dieser Frage darf auf die Beantwortung der an die Frau Bundesministerin

für öffentliche Leistung und Sport gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage

Nr. 2474/J verwiesen werden.

 

Zu Frage 46:

 

Abgeschlossen sind folgende Reformvorhaben:

 

• Die Umwandlung der Spanischen Hofreitschule in eine Gesellschaft öffentlichen Rechts;

• die Schließung von chemischen Labors am Bundesamt für Wasserwirtschaft;

• im Bereich ,,Pflanzenschutzmittelgesetz“ die organisatorische und räumliche

   Zusammenführung von ursprünglich fünf getrennten Einheiten (drei Bundesministerien,

   Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft sowie Umweltbundesamt) mit

   dem Ziel des Erreichens kürzerer Entscheidungsprozesse und Bearbeitungszeiten sowie

   der Konzentration der Weinanalytik.

 

Zu den Fragen 47 bis 51:

 

Zur Beantwortung dieser Fragen darf auf die Beantwortung der an den Herrn Bundeskanzler

gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2466/J verwiesen werden.

 

Zu Frage 52:

 

Das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat an

der Erstellung des Leitbildes mitgewirkt und auch an konkreten Leitbildern für

Ressortdienststellen (gesamter Bereich der Wildbach - und Lawinenverbauung, Bundesämter

und Bundesanstalten für Landwirtschaft) gearbeitet. Aus diesem Leitbild heraus wurden

Umsetzungsmaßnahmen erarbeitet und zum Teil auch umgesetzt (Befragung von

Führungskräften, Abhaltung von Führungsworkshops mit Vorstellung verschiedener

Führungsinstrumente, Coaching für Führungskräfte, Teamentwicklung).

Einen Schwerpunkt des Verwaltungsinnovationsprogramms (VIP) bildete das „Musteramt -

Bundesamt für Wasserwirtschaft“ mit der Einführung der Kostenrechnung, der „Lernenden

Organisation“ und des „Projektes Labor“ sowie die Konzeption und Realisierung der

Geschäftsfelder für die Bundesanstalten und Bundesämter für Landwirtschaft.

 

Darüber hinaus nimmt das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft seit 1998 jährlich am Leistungskennzahlenbericht der Bundesverwaltung

teil.

 

Zu Frage 53:

 

Zur Beantwortung dieser Frage darf auf die Beantwortung der an die Frau Bundesministerin

für öffentliche Leistung und Sport gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage

Nr. 2474/J verwiesen werden.