2412/AB XXI.GP
Eingelangt am:06.07.2001
BUNDESMINISTER
FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier und Kollegen vom 11. Mai 2001,
Nr. 2473/J, betreffend Unternehmensberatungsfirmen: Eine Gefahr für die Verwaltungs -
reform, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Seitens des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft wurden im Zeitraum Februar 2000 bis 30.04.2001 folgende Firmen im
Zusammenhang mit Reorganisationsprojekten des Ressorts beauftragt:
• die Firma ROI Management Consulting AG (im Folgenden „ROI“ genannt)
• Firma „BSL - Public Sector Managementberatung GesmbH“ (im Folgenden „BSL“
genannt) und
• die Firma Next Level Consulting GesmbH (im Folgenden „Next Level“ genannt).
Die Firma „Arthur Andersen Business Consulting GesmbH“ (im Folgenden „Arthur Andersen“
genannt) wirkt im Rahmen des Arthur Andersen Projektes „Unterstützung bei der Konzeption
und Umsetzung struktureller Budgetsanierungsmaßnahmen in der österreichischen
Bundesverwaltung“ beratend bei der Reorganisation der Forstlichen Bundesversuchsanstalt
und beim Projekt „Bundeslabor“
mit. Über die Vertragsgestaltung mit dieser Firma kann das
Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft keine
Angaben machen, da der Vertragsabschluss durch das Bundesministerium für Finanzen
erfolgt ist.
Zu Frage 2:
Die Firma „ROI“ kann in fachspezifischer Hinsicht auf hervorragende Referenzen verweisen
und ist im Bundesbereich bestens bewährt schon zum Einsatz gekommen.
Die Firma ,,BSL“ war für die Beauftragung der Leistungen im Zusammenhang mit der
Reorganisation des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft/Zentralstelle durch ihre langjährige Tätigkeit als Beratungsunternehmen für
den öffentlichen Sektor entsprechend qualifiziert.
Die Firma ,,Next Level“ wurde aufgrund konkreter Vorstellungen des Ressorts in bezug auf
spezifische Beratungsleistungen mit Schwerpunkt Projektmanagement als österreichischer
Marktführer für eine Angebotslegung eingeladen.
Zu Frage 3:
Die Verträge wurden abgeschlossen am:
a) Mit ,,ROI“ wurden zwei Verträge, und zwar betreffend ,,Projektmanagement und
Aufwandsenkung im ADV - Bereich“ am 29.06.2000 und betreffend „Einheitliche
Gestaltung der zukünftigen Softwareentwicklung unter Integration aller vorhandenen
Aktivitäten und betroffenen Organisationseinheiten“ am 20.12.2000 abgeschlossen.
b) Mit ,,BSL“ wurde im Oktober 2000 ein Vertrag betreffend „Reorganisation des
Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft/
Zentralstelle“ abgeschlossen.
c) Mit „Next Level“ wurde im März 2001 ein Vertrag über eine „Beratungsleistung bei der
Umsetzung der
Reorganisation der Zentralstelle“ abgeschlossen.
Zu Frage 4:
Die Verträge, welche zwischen dem Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft und den Firmen ,,BSL“ bzw. ,,Next Level“ abgeschlossen
worden waren, wurden durch das Generalsekretariat des Bundesministeriums für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft errichtet.
Die Verträge, welche zwischen dem Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft und der Firma „ROI“ abgeschlossen worden waren, wurden
durch die zuständige Abteilung des Präsidiums errichtet.
Zu Frage 5:
Die Verträge, welche zwischen dem Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft und den Firmen ,,BSL“ bzw. ,,Next Level“ abgeschlossen
worden waren, wurden durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft unterfertigt.
Die Verträge, welche zwischen dem Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft und der Firma „ROI“ abgeschlossen worden waren, wurden
durch den zuständigen Sektionschef des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft unterfertigt.
Zu den Fragen 6 und 7:
Die Beauftragung der Firma ,,BSL“ erfolgte aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung in der
Wiener Zeitung. Die Beauftragung der Firma ,,ROI“ erfolgte entsprechend den
Bestimmungen der ÖNORM A 2050/1993 auf der Grundlage eines Verhandlungsverfahrens,
ebenso die Beauftragung der Firma ,,Next Level“.
Zu Frage 8:
Aufgabenstellung für die Firma "BSL“betreffend Reorganisation der Zentralstelle:
• Analyse der Ist - Situation
• Personal - Einsatzanalyse
• Ablaufanalysen
• Erhebung Geschäftsprozesse
• Prozessanalyse
Optimierungsvorschläge
Aufgabenstellung für die Firma "Next Level“ betreffend Beratungsleistung bei der Umsetzung
der Reorganisation der Zentralstelle:
• Umsetzung der Reorganisation - Changeprozess
• Projektmanagement
• Workshops und Projektcoaching
Aufgabenstellung für die Firma "ROI“ betreffend Proiektmanagement und Aufwandsenkung
im ADV - Bereich:
• Aufbau und Einführung eines professionellen Projektmanagements, praktische
Einführung und Schulung an einem Pilotprojekt
• Strukturierung der DV - Tätigkeiten
• Unterscheidung zwischen Primär-Investitionen, absolut nötigem Erhaltungsaufwand und
den weiteren Anpassungs - und Erweiterungswünschen bzw. - vorhaben durch
wertanalytisch - kritische Beurteilung dieser
• Schulung und Coachung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft und des Rechenzentrums - Personals in der zukünftig selbständigen
Evaluation und Führung anspruchsvoller EDV - Projekte
• Analyse der Kompetenz- und Entscheidungsstruktur in der Zusammenarbeit der
involvierten Organisationen Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft, Agrarmarkt Austria, Land -, forst - und wasserwirtschaftliches
Rechenzentrum und Auftragnehmer
• Überprüfung des Ressourceneinsatzes - Verhältnis Fremdfirmen - Eigenentwickler
Aufgabenstellung für die Firma "ROI“ betreffendeinheitliche Gestaltung der zukünftigen
Softwareentwicklung und der Integration aller vorhandenen Aktivitäten und betroffenen
Organisationseinheiten:
• Vorschlag zur Neustrukturierung der Aufbauorganisation im Sinne klarer Kompetenz- und
Aufgabenzuordnung und eines straffen Projektablaufes
• Vorschläge zur Schaffung klarer Strukturen bei beteiligten Organisationseinheiten, u.a.
zur Verkürzung der Entscheidungswege
• Varianten der zukünftigen Gestaltung der gesamten Software—Entwicklung als
Entscheidungsgrundlage
• Vorschläge für die Neuregelung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen der
involvierten Organisationseinheiten
Ausarbeiten von Vorschlägen für eine Verbesserung der Kommunikation zwischen den
Funktionen;
- Mittelvergabe (Financier)
- Auftraggeber
- mit Durchführung betraute Bereiche
• umfassende Dokumentation der vertragsgegenständlichen Leistungen
für folgende Projekte:
• ÖPUL 1998 und 2000 Erfassung und Berechnung
• Ausgleichszulage Benachteiligter Gebiete (Az) und Nationale Beihilfe (NB)
• Kulturpflanzenflächenzahlung
• Neuaufforstung
• Land - parcel - identification - system (LPIS)
• Berghöfekataster (inkl. Bergbauernzonierung)
• Tierprämie 2000 Berechnung
• Tierprämie 2001 Erfassung
• Mehrfachantrag
• Invekos - Minister - Informationssystem (IMIS), Invekos - Länder - Informationssystem (ILIS),
Invekos - Kammern - Informationssystem (IKIS)
• Auswertungen
• Data Warehouse
• Online - Datenerfassung
• Interneterfassung Projektstudie
Land - und forstwirtschaftliches
Betriebsinformationssystem (LFBIS)
Für die beiden bereits erwähnten Arthur Andersen Projekte „Forstliche
Bundesversuchsanstalt‘ und „Bundeslabor“ lauten die Zielvorgaben Reorganisation,
Verwaltungsvereinfachung und Effizienz.
Zu Frage 9:
Die Beauftragungen an ,,BSL“ und ,,Next Level“ ziehen keine ressortübergreifenden
Ergebnisse nach sich, die Beauftragung an ,,ROI“ dient ebenfalls Reformmaßnahmen
innerhalb des Ressortbereiches. Derjenige Teil aus dem Arthur Andersen Projekt, welcher
das Bundeslabor betrifft, soll auch ressortübergreifende Ergebnisse liefern.
Zu Frage 10:
Das Bruttohonorar in der Höhe von ATS 2,269.200, -, welches mit der Firma ,,BSL“
vereinbart wurde, trägt dazu bei, ein Einsparungspotenzial entsprechend den Verein-
barungen der Bundesregierung zu erreichen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist jedoch eine
konkrete Darlegung des Einsparungspotenzials noch nicht möglich.
Mit der Firma ,,Next Level“ wurde ein Bruttohonorar in Höhe von ATS 1,026.000,- vereinbart.
Mit der Firma „ROI“ wurde für diese beiden Aufträge als Honorar ein Tagsatz im Ausmaß von
Schweizer Franken 2.850,-- für den Projektgesamtleiter und Schweizer Franken 2.375,-- für
die ROI - Berater/Innen inkl. aller Nebenkosten (Reise -, Aufenthalts- und administrativer
Aufwand seitens der Firma ,,ROI“) vereinbart.
Zu Frage 11:
Der mit der Firma ,,BSL“ vereinbarte Betrag wurde bereits ausbezahlt. Der Firma ,,Next Level“
wurde bis 30.04.2001 noch nichts bezahlt. An die Firma „ROI“ wurde bis 30.04.2001 für den
Auftrag betreffend ,,Projektmanagement und Aufwandsenkung im ADV - Bereich“ ein Betrag
von Schweizer Franken 225.150,-- und für den Auftrag „Einheitliche Gestaltung der
zukünftigen Softwareentwicklung unter Integration aller vorhandenen Aktivitäten und
Organisationseinheiten“ ein Betrag von
Schweizer Franken 39.306,25 bezahlt.
Zu Frage 12:
Firma "ROI“:
Insgesamt werden folgende Gesamtkosten für diese Projekte erwartet bzw. wurden bereits
abgerechnet:
Hinsichtlich ,,Projektmanagement und Aufwandsenkung im ADV - Bereich“: Schweizer
Franken 225.150,-.
Hinsichtlich „Einheitliche Gestaltung zur zukünftigen Softwareentwicklung unter Integration
aller vorhandenen Aktivitäten und Organisationseinheiten: Schweizer Franken 123.500,-.
Firma "BSL:
Die Gesamtkosten im Zusammenhang mit der Beauftragung dieser Firma betragen, wie
erwähnt, ATS 2,269.200,-. Es ist davon auszugehen, dass diese Summe unterschritten
wird.
Firma "NextLevel“:
Die Gesamtkosten im Zusammenhang mit der Beauftragung dieser Firma betragen, wie
erwähnt, ATS 1,026.000,-.
Für alle genannten Projekte können die internen Ressortkosten nicht ermittelt werden.
Zu Frage 13:
Erfolgshonorare wurden nicht vereinbart.
Zu Frage 14:
In diesen Verträgen ist eine Kündigung durch den Auftraggeber vorgesehen, wenn die ver-
einbarten Leistungen nicht
konsensmäßig erbracht werden.
Zu Frage 15:
In diesen Verträgen ist eine Honorarreduzierung durch den Auftraggeber vorgesehen, wenn
die vereinbarten Leistungen nicht konsensmäßig erbracht werden.
Zu den Fragen 16 und 17:
Seitens des Auftraggebers sind hinsichtlich der exakten Planung, Überwachung und
Kontrolle dieser Aufträge die gemäß der Geschäfts - und Personaleinteilung des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zuständige
Präsidialabteilung (betreffend die Aufträge an die Firma „ROI“) und das Generalsekretariat
bzw. die Stabstelle Generalsekretariat (betreffend die Aufträge an die Firmen ,,BSL“ und
,,Next Level“) federführend tätig. Diese Organisationseinheiten bzw. der zuständige
Sektionsleiter beurteilt auch das Ergebnis (den Bericht) des jeweiligen Auftrages.
Zu den Fragen 18 und 19:
Die vorstehend erwähnten Aufträge dienen dazu, ein Einsparungspotenzial entsprechend
den Vereinbarungen der Bundesregierung zu erreichen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist
jedoch eine konkrete Darlegung des Einsparungspotenzials noch nicht möglich.
Zu Frage 20:
Diese vom Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
in Auftrag gegebenen Leistungen wurden interministeriell bzw. auf Regierungsebene nicht
akkordiert.
Zu den Fragen 21 und 22:
Die Erbringung der gegenständlichen Leistungen wurde mittels Werkvertrag bedungen.
Wesentliches Merkmal eines Werkvertrages ist, dass hiedurch zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer nicht die Zurverfügungstellung von bestimmtem Personal, sondern die
Erbringung einer konkreten Leistung vereinbart wird. Die Auswahl des Personals liegt somit
außerhalb des
Zuständigkeitsbereichs des Auftraggebers. Darüber hinaus ist es
für den
Auftraggeber irrelevant, wie viele Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen des Auftragnehmers das
jeweilige Projekt betreuen.
Die Vereinbarung des Entgeltes zwischen dem Auftragnehmer und dessen Personal liegt
ebenfalls außerhalb der Ingerenz des Auftraggebers.
Zu den Fragen 23 bis 26:
Aufgrund der unterschiedlichen Projektorganisationen waren Mitarbeiter aller
Führungsebenen sowie aufgrund ihrer fachlichen Zuständigkeit und darüber hinaus auch die
Personalvertretung im Rahmen der gesetzlichen Informationsverpflichtung eingebunden.
Beim sogenannten ,,Reorganisationsprojekt“ war die Personalvertretung auch in den
Arbeitsgruppen zur Umsetzung vertreten. Darüber hinaus wurden alle Bediensteten
regelmäßig (durch das Intranet, durch Mitarbeiterbriefe via e - mail, durch Artikel in der
Mitarbeiterzeitung und im Zuge von Informationsveranstaltungen) informiert.
Zu den Frauen 27 bis 29 und 36:
Mit der Firma „BSL“ wurde der Zeitraum vom 30. Oktober 2000 bis 15. Februar 2001 und mit
der Firma ,,Next Level“ wurde der Zeitraum vom 23. März 2001 bis 01. Juni 2001 für die
Abwicklung der Aufträge vereinbart. Diese Aufträge sind abgeschlossen. Die Firma ,,BSL“ hat
Ende Februar 2001 einen Abschlussbericht vorgelegt. Hinsichtlich der Leistungen der Firma
,‚Next Level“ war kein Abschlussbericht erforderlich, da diese Firma die Umsetzung der
Reorganisation des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft/Zentralleitung begleitet hat.
Für die Firma „ROI“ erstreckt sich der Leistungszeitraum dieser beiden Verträge auf die
Jahre 2000 - 2001. Hinsichtlich des an diese Firma erteilten Auftrages ,,Projektmanagement
und Aufwandsenkung im ADV - Bereich“ wurde der Schlussbericht im Jänner 2001 und
hinsichtlich des ihr erteilten Auftrages „Einheitliche Gestaltung der zukünftigen
Softwareentwicklung unter Integration aller vorhandenen Aktivitäten und
Organisationseinheiten“ wurde der Schlussbericht im März 2001 an den Auftraggeber
vorgelegt.
Bei keinem der in Rede stehenden Projekte kam es bislang zu zeitlichen Verzögerungen.
Zu den Fragen 30 bis 33:
Generell handelt es sich bei den beschriebenen Leistungsaufträgen um Fragestellungen, die
ressortinterne Angelegenheiten (strukturelle Änderungen) betreffen. Ob und wann eine
Präsentation für die Öffentlichkeit bzw. für das Parlament vorgesehen ist, kann zu diesem
Zeitpunkt noch nicht abschließend beantwortet werden.
Zu Frage 34:
Zu den Fragestellungen bezüglich der Reorganisation der Zentralstelle des
Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurden
keine Einzelprojekte entwickelt. Darüber hinaus darf auf die Antwort zu Frage 8 der
gegenständlichen parlamentarischen Anfrage verwiesen werden.
Zu Frage 35:
Wie bereits in Beantwortung des Fragepunktes 9 Ihrer parlamentarischen Anfrage erwähnt,
soll derjenige Teil aus dem Arthur Andersen Projekt, welcher das Bundeslabor betrifft, auch
ressortübergreifende Ergebnisse liefern.
Zu Frage 37:
Mitglieder des Lenkungsausschusses sind:
Generalsekretär Mag. WUTSCHER (BMLFUW)
Sektionschef Ing. Mag. Dr. GRUBER (BMLFUW)
Dipl. - Ing. WHEIS (AMA)
Mag. SCHÖPPL (AMA)
Dr. SEIDL (Fa. „ROI“)
Zu Frage 38:
Die Umsetzung der Ergebnisse dieser Aufträge wird unverzüglich vorgenommen. Sie sind in
den Umstrukturierungsprozess des Ressorts einbezogen. Die Umsetzungen sind schon
teilweise abgeschlossen.
Zu den Fragen 39 und 40:
Diese Fragen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Sollten
sich jedoch Notwendigkeiten für Strukturänderungen ergeben, werden diesbezügliche
Auftragserteilungen geprüft werden.
Zu den Fragen 41 bis 44:
Es gibt im Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
eine Reihe von Reorganisationsprojekten, die ohne externe Beratungsleistung durchgeführt
wurden. Über den Stand der Realisierung dieser Reorganisationsprojekte wird jeweils zum
1. Jänner 2001 und 1. Juli 2001 an die Bundesregierung berichtet. Aus dem Bereich des
Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sind unter
anderem die Spanische Hofreitschule, die Neukonzeption der Bundesgärten, die
Reorganisation der Bundesanstalt für Milchwirtschaft Rotholz, die Schließung von Labors
beim Bundesamt für Wasserwirtschaft, die Konzentration der Weinanalytik,
Verwaltungsvereinfachungen beim Pflanzenschutzmittelgesetz und die Gründung einer
Agentur für Ernährungssicherheit zu nennen. Darüber hinaus werden derzeit noch die
Vorschläge der Aufgabenreformkommission im Hinblick auf ihre Realisierungsmöglichkeiten
geprüft. Auch diese Reorganisationsprojekte dienen dazu, ein Einsparungspotenzial
entsprechend den Vereinbarungen der Bundesregierung zu erreichen. Zum gegenwärtigen
Zeitpunkt ist jedoch eine konkrete Darlegung des Einsparungspotenzials auch hier noch
nicht möglich.
Zu Frage 45:
Zur Beantwortung dieser Frage darf auf die Beantwortung der an die Frau Bundesministerin
für öffentliche Leistung und Sport gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 2474/J verwiesen werden.
Zu Frage 46:
Abgeschlossen sind folgende Reformvorhaben:
• Die Umwandlung der Spanischen Hofreitschule in eine Gesellschaft öffentlichen Rechts;
• die Schließung von chemischen Labors am Bundesamt für Wasserwirtschaft;
• im Bereich ,,Pflanzenschutzmittelgesetz“ die organisatorische und räumliche
Zusammenführung von ursprünglich fünf getrennten Einheiten (drei Bundesministerien,
Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft sowie Umweltbundesamt) mit
dem Ziel des Erreichens kürzerer Entscheidungsprozesse und Bearbeitungszeiten sowie
der Konzentration der Weinanalytik.
Zu den Fragen 47 bis 51:
Zur Beantwortung dieser Fragen darf auf die Beantwortung der an den Herrn Bundeskanzler
gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2466/J verwiesen werden.
Zu Frage 52:
Das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat an
der Erstellung des Leitbildes mitgewirkt und auch an konkreten Leitbildern für
Ressortdienststellen (gesamter Bereich der Wildbach - und Lawinenverbauung, Bundesämter
und Bundesanstalten für Landwirtschaft) gearbeitet. Aus diesem Leitbild heraus wurden
Umsetzungsmaßnahmen erarbeitet und zum Teil auch umgesetzt (Befragung von
Führungskräften, Abhaltung von Führungsworkshops mit Vorstellung verschiedener
Führungsinstrumente, Coaching für
Führungskräfte, Teamentwicklung).
Einen Schwerpunkt des Verwaltungsinnovationsprogramms (VIP) bildete das „Musteramt -
Bundesamt für Wasserwirtschaft“ mit der Einführung der Kostenrechnung, der „Lernenden
Organisation“ und des „Projektes Labor“ sowie die Konzeption und Realisierung der
Geschäftsfelder für die Bundesanstalten und Bundesämter für Landwirtschaft.
Darüber hinaus nimmt das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft seit 1998 jährlich am Leistungskennzahlenbericht der Bundesverwaltung
teil.
Zu Frage 53:
Zur Beantwortung dieser Frage darf auf die Beantwortung der an die Frau Bundesministerin
für öffentliche Leistung und Sport gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 2474/J verwiesen werden.