2414/AB XXI.GP

Eingelangt am:09.07.2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2433/J - NR betreffend Koordinations -

stunden vs. Arbeit suchende Junglehrer, die die Abgeordneten Bernd Brugger und Kollegen

am 11. Mai 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1. bis 3.:

 

Fachkoordinatoren sind nach den Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes an Schulen mit

besonderer Berücksichtigung der Ausbildung in musischen oder sportlichem Bereich zu

bestellen. Solche Schulen gibt es, und sind im Gesetz expressis verbis vorgesehen, im Bereich

der Hauptschulen und der Gymnasien. Eine Voraussetzung ist dabei, dass an der jeweiligen

Schule zumindest vier Klassen, mit z.B. sportlichem, Schwerpunkt geführt werden. Da auf

dem Gebiet der Pflichtschulen die Vollziehung aufgrund der Bundesverfassung in den Auf -

gabenbereich der Länder fällt, besteht seitens des Bundes keine Übersicht über die Gesamt -

zahl der Stunden, welche für diesen Bereich aufgewendet werden.

 

Der in der Anfrage vorgeschlagenen Möglichkeit, durch Umschichtungen und den Abbau von

Überstunden zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer anstellen zu können, sind aber in diesem

speziellen Bereich enge Grenzen gesetzt. Diese ergeben sich einerseits aus der relativ gerin -

gen absoluten Zahl der beteiligten Personen, die keine Breitenwirkung selbst bei sehr restrik -

tiver Vorgangsweise ermöglichen und andererseits aus den konkreten Beschäftigungssituatio -

nen am einzelnen Standort, da die Summe von einzelnen Mehrdienstleistungen aufgrund der

relativ großen regionalen Streuung dieser Schulen nur theoretisch aufsummiert werden kann.

Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass gerade an Schulen mit Schwerpunkten

nicht jeder stellensuchende Lehrer angestellt werden kann, da es sich dabei zumeist um

bestimmte Sportarten handelt, für deren Betreuung auch besondere Kenntnisse, Fähigkeiten

und Erfahrungen erforderlich sind.