2417/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.07.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Graf, Dr. Partik - Pablé und Kollegen haben am 9.
Mai 2001 unter der Nr. 2421/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verdachtes
der Winkelschreiberei gegen Josef Kleindienst“ an mich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Nein. In diesem Zusammenhang wird bemerkt, dass zur Strafverfolgung wegen des Verdachtes der
Winkelschreiberei gem. Art IX Abs. 1 EGVG die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig ist.
Zu den Fragen 3, 4 und 5:
Nein.
Zu den Fragen 6, 7 und 8:
Die Bundespolizeidirektion Wien nahm die gegenständliche Anfrage zum Anlass, den Magistrat der Stadt Wien von dem beschriebenen Umstand in Kenntnis zu setzen.
Zu Frage 9:
Im Zuge der durchgeführten Überprüfung der Rechtmäßigkeit von erfolgten EKIS - Abfragen durch Bedienstete meines Ressorts ergab sich kein Hinweis auf eine Verletzung datenschutz - bzw.
strafrechtlicher Vorschriften durch den Genannten.