2417/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.07.2001

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Graf, Dr. Partik - Pablé und Kollegen haben am 9.

Mai 2001 unter der Nr. 2421/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verdachtes

der Winkelschreiberei gegen Josef Kleindienst“ an mich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Nein. In diesem Zusammenhang wird bemerkt, dass zur Strafverfolgung wegen des Verdachtes der

Winkelschreiberei gem. Art IX Abs. 1 EGVG die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig ist.

 

Zu den Fragen 3, 4 und 5:

 

Nein.

 

Zu den Fragen 6, 7 und 8:

 

Die Bundespolizeidirektion Wien nahm die gegenständliche Anfrage zum Anlass, den Magistrat der Stadt Wien von dem beschriebenen Umstand in Kenntnis zu setzen.

 

 

Zu Frage 9:

 

Im Zuge der durchgeführten Überprüfung der Rechtmäßigkeit von erfolgten EKIS - Abfragen durch Bedienstete meines Ressorts ergab sich kein Hinweis auf eine Verletzung datenschutz - bzw.

strafrechtlicher Vorschriften durch den Genannten.