2418/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.07.2001

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Helmut Dietachmayr und GenossInnen haben am 10. Mai

2001 unter der Nr. 2422/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Radarüberwachung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Zu Frage 1

 

Das Bundesministerium für Inneres beabsichtigt Digitalkameras erst nach deren eichamtlicher

Zulassung und nach einer entsprechenden Erprobungsphase anzukaufen.

 

Zu Frage 2 und 11:

 

Ich ersuche um Verständnis, dass ich mangels Zuständigkeit des Bundesministeriums für

Inneres von einer inhaltlichen Beantwortung Abstand nehme.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Da bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Entscheidung getroffen wurde, wie viele

digitale Radargeräte österreichweit zum Einsatz kommen werden, ersuche ich um Verständnis

wenn ich von einer Beantwortung der Kostenfrage Abstand nehme.

Zu Frage 5:

 

Ein entsprechendes Abkommen besteht mit Deutschland.

 

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

 

Ich ersuche um Verständnis, dass ich mangels federführender Zuständigkeit des

Bundesministeriums für Inneres zur Vorbereitung und zum Abschluss solcher Abkommen

von einer inhaltlichen Beantwortung Abstand nehme.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

 

Da keine derartige Statistiken geführt werden und mir aus diesem Grunde keine

Informationen vorliegen, ersuche ich um Verständnis dass ich von einer Beantwortung

Abstand nehme.

 

Zu Frage 12:

 

Derzeit wird im Bereich der Bundespolizei und des Gendarmeriezentralkommandos die

Zulässigkeit der in Rede stehenden Nebenbeschäftigung von Exekutivbediensteten geprüft.

Sofern sich die Unzulässigkeit dieser Tätigkeiten herausstellt, werden die erforderlichen

dienstrechtlichen Maßnahmen getroffen werden.