2420/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.07.2001
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik Pablé und Kollegen haben am 10. Mai 2001 unter der
Nr. 2424/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „der Abteilung RIA“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1 bis 4:
Das Referat für interne Angelegenheiten der Sicherheitswache wird im Geschäfts - und
Organisationsplan der Bundespolizeidirektion Wien in dieser Form nicht erwähnt. Die
Erhebungsaufgaben dieses Referates werden von der Erhebungsgruppe des Generalinspektorates
wahrgenommen. Die Bezeichnung Referat für interne Angelegenheiten ist eine behördeninterne
Arbeitsbezeichnung.
Dieser Erhebungsgruppe sind ein Beamter der Verwendungsgruppe E1, zwei Beamte der
Verwendungsgruppe E2a und sieben Beamte der Verwendungsgruppe E2b zugewiesen.
Das „Referat für interne Angelegenheiten“ untersteht der Dienst - und Fachaufsicht des General -
inspektors der Wiener Sicherheitswache.
Den Mitarbeitern dieser Gruppe steht dieselbe Ausrüstung wie den Sicherheitswachebeamten im
Außendienst zur Verfügung.
Zu Frage 5:
Derzeit wird die Einrichtung eines Büros im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien für innere
Angelegenheiten geprüft, in dem auch sämtliche diesbezügliche Aufgaben der Erhebungsgruppe
des Generalinspektorates erledigt werden sollen.