2420/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10.07.2001

 

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik Pablé und Kollegen haben am 10. Mai 2001 unter der

Nr. 2424/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „der Abteilung RIA“

gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Zu Frage 1 bis 4:

 

Das Referat für interne Angelegenheiten der Sicherheitswache wird im Geschäfts - und

Organisationsplan der Bundespolizeidirektion Wien in dieser Form nicht erwähnt. Die

Erhebungsaufgaben dieses Referates werden von der Erhebungsgruppe des Generalinspektorates

wahrgenommen. Die Bezeichnung Referat für interne Angelegenheiten ist eine behördeninterne

Arbeitsbezeichnung.

 

Dieser Erhebungsgruppe sind ein Beamter der Verwendungsgruppe E1, zwei Beamte der

Verwendungsgruppe E2a und sieben Beamte der Verwendungsgruppe E2b zugewiesen.

 

Das „Referat für interne Angelegenheiten“ untersteht der Dienst - und Fachaufsicht des General -

inspektors der Wiener Sicherheitswache.

Den Mitarbeitern dieser Gruppe steht dieselbe Ausrüstung wie den Sicherheitswachebeamten im

Außendienst zur Verfügung.

 

 

 

Zu Frage 5:

 

Derzeit wird die Einrichtung eines Büros im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien für innere

Angelegenheiten geprüft, in dem auch sämtliche diesbezügliche Aufgaben der Erhebungsgruppe

des Generalinspektorates erledigt werden sollen.