2422/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10.07.2001

 

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. PETROVIC, Freundinnen und Freunde haben

am 10. Mai 2001 unter der Nr. 2435/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend „die Einschränkung der persönlichen Freiheit von

Fahrgästen der Wiener Linien durch die Wiener Polizei am Abend des 12. April 2001“

gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie

folgt:

 

 

Zu Frage 1:

 

Die Demonstration wurde nicht für aufgelöst erklärt.

 

 

Zu Frage 2:

 

Ein Teil der Demonstrationsteilnehmer befand sich außerhalb der U - Bahnstation

Währingerstrasse. Die anderen Demonstrationsteilnehmer wollten die Station zunächst

offensichtlich nicht verlassen, was sie durch Bildung einer Menschenkette im inneren Bereich

der Stationseingänge zu erkennen gaben. Eine zwangsweise Anhaltung von

Demonstrationsteilnehmern fand nicht statt.

 

Zu Frage 3:

 

Fahrgäste wurden nicht zwangsweise angehalten.

Zu Frage 4:

 

Der innere Gürtel wurde kurzfristig gesperrt, um Polizeikräfte heranzuführen, da die

Auflösung der Demonstration unmittelbar bevorstand. Letztlich unterblieb die Auflösung, da

sich die Demonstranten bereit erklärten, keinen weiteren Versuch zu unternehmen, in das

AKH einzudringen.

 

Zu Frage 5:

 

Im Zuge einer Demonstration ist das Marschieren gegen eine Einbahn grundsätzlich nicht

verboten, es ist jedoch in der Beurteilung dieser Frage auf die öffentliche Sicherheit und das

öffentliche Wohl Bedacht zu nehmen. Wenn - wie im gegenständlichen Fall - bei einer nicht

angemeldeten Demonstration gegen die Einbahn marschiert wird, liegt ein Verstoß gegen die

StVO vor.

 

Zu Frage 6:

 

Die Exekutive hat die Demonstranten nicht am Verlassen des äußeren Gürtels behindert,

sondern vielmehr durch taktische Maßnahmen den offensichtlich neuerlichen Versuch der

Demonstranten, in das Areal des AKH einzudringen, unterbunden.