2422/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.07.2001
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. PETROVIC, Freundinnen und Freunde haben
am 10. Mai 2001 unter der Nr. 2435/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „die Einschränkung der persönlichen Freiheit von
Fahrgästen der Wiener Linien durch die Wiener Polizei am Abend des 12. April 2001“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie
folgt:
Zu Frage 1:
Die Demonstration wurde nicht für aufgelöst erklärt.
Zu Frage 2:
Ein Teil der Demonstrationsteilnehmer befand sich außerhalb der U - Bahnstation
Währingerstrasse. Die anderen Demonstrationsteilnehmer wollten die Station zunächst
offensichtlich nicht verlassen, was sie durch Bildung einer Menschenkette im inneren Bereich
der Stationseingänge zu erkennen gaben. Eine zwangsweise Anhaltung von
Demonstrationsteilnehmern fand nicht statt.
Zu Frage 3:
Fahrgäste wurden nicht zwangsweise
angehalten.
Zu Frage 4:
Der innere Gürtel wurde kurzfristig gesperrt, um Polizeikräfte heranzuführen, da die
Auflösung der Demonstration unmittelbar bevorstand. Letztlich unterblieb die Auflösung, da
sich die Demonstranten bereit erklärten, keinen weiteren Versuch zu unternehmen, in das
AKH einzudringen.
Zu Frage 5:
Im Zuge einer Demonstration ist das Marschieren gegen eine Einbahn grundsätzlich nicht
verboten, es ist jedoch in der Beurteilung dieser Frage auf die öffentliche Sicherheit und das
öffentliche Wohl Bedacht zu nehmen. Wenn - wie im gegenständlichen Fall - bei einer nicht
angemeldeten Demonstration gegen die Einbahn marschiert wird, liegt ein Verstoß gegen die
StVO vor.
Zu Frage 6:
Die Exekutive hat die Demonstranten nicht am Verlassen des äußeren Gürtels behindert,
sondern vielmehr durch taktische Maßnahmen den offensichtlich neuerlichen Versuch der
Demonstranten, in das Areal des AKH einzudringen, unterbunden.