2423/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10.07.2001

 

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. PETROVIC, Freundinnen und Freunde haben

am 10. Mai 2001 unter der Nr. 2436/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend  "die Vorfälle um den Polizeieinsatz aus Anlass der

Demonstration vom 22. Februar 2001 (Demonstration gegen den Opernball)“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie

folgt:

 

 

Zu Frage 1:

 

Die Vorfälle im Zusammenhang mit der Demonstration vom 22.02.2001

(,,Opernballdemonstration“) waren Gegenstand einer behördeninternen Nachbesprechung,

wobei nachstehende Themenschwerpunkte und Suchfelder festgelegt wurden:

 

-              allgemeiner Verlauf der polizeilichen Maßnahmen hinsichtlich Kommandierung der

                 eingesetzten Kräfte und Lagebeurteilung,

-               Befehlsstruktur; Ausrüstung

-               Medienarbeit und Medienbetreuung

-               Misshandlungsvorwürfe

-               Hausdurchsuchung im Ernst Kirchweger - Haus

 

Diese Suchfelder führten zum Projektauftrag "Evaluierung der Logistik des Großen

Sicherheits - und Ordnungsdienstes sowie des Einsatzmittel bedarfes"

Zu Frage 2, 3, 12 bis 12.3:

 

Die unmittelbare Aufarbeitung der Vorfälle anläßlich der Opernballdemonstration erfolgt

durch Beamte des Generalinspektorates der Sicherheitswache, wobei auch auf die Mitarbeit

der unmittelbar bei der Umsetzung der polizeilichen Maßnahmen eingesetzten Beamten/Innen

bedacht genommen wird. Dem Ersuchen um detailierte Auflistung aller, an der

Analyseerstellung beteiligten Personen unter Anführung ihrer Funktion, sowie der

herangezogenen Materialien kann aus polizeitaktischen Gründen nicht entsprochen werden.

Da die Analyse noch nicht abgeschlossen ist, lassen sich somit über Reorganisation und

Veränderungen bei der Festlegung sicherheitspolizeilicher Maßnahmen im Rahmen von

Demonstrationen noch keine Aussagen treffen.

 

Zu Frage 4:

 

Die inhaltliche Gestaltung der Analysen erfolgt in den Arbeitsgruppen:

- Aufbaustruktur

- Strategie und Einsatztaktik

- Information, Kommunikation, Dokumentation und Medien

- Logistik und Einsatzmittel

 

Zu Frage 5:

 

Im Zusammenhang mit der Opernballdemonstration waren ca. 1100 Beamte/Innen im Einsatz.

Ein Organigramm mit den in der Anfrage angeführten Kriterien liegt nicht vor.

 

Zu Frage 6:

 

Die Anordnungen an die Beamten/Innen lauteten dahingehend, die öffentliche Ruhe, Ordnung

und Sicherheit aufrecht zu erhalten und bei strafbaren Handlungen nach dem Prinzip der

Verhältnismäßigkeit einzuschreiten.

 

Zu Frage 7 und 7.2:

 

Mit Ausnahme einiger weniger Beamten/Innen haben die eingesetzten Organe der

öffentlichen Sicherheit die an sie ergangenen Weisungen befolgt. Bei den namentlich

bekannten Beamten/Innen, welche nicht instruktionsgemäß gehandelt haben, wurde Anzeige

an die Strafjustiz erstattet. Die Bundespolizeidirektion Wien wurde auch disziplinarrechtlich

tätig. Diesbezügliche Entscheidungen stehen derzeit noch aus.

Zu Frage 8:

 

Nein

 

 

Zu Frage 9:

 

Auf dem in der angeführten Internetadresse einsehbaren Foto sind keine Kriminalbeamten

abgebildet.

 

 

Zu Frage 10:

 

An der Demonstration haben keine vermummten Beamten/Innen der Bundespolizeidirektion

Wien teilgenommen.

 

 

Zu Frage 11 bis 11.2:

 

Bei den in der genannten Tageszeitung abgebildeten Personen handelt es sich offensichtlich

um uniformierte Exekutivbeamte/Innen. Eine Klärung der Identität ist mit Rücksicht auf die

schlechte Qualität des Fotos nicht möglich. Festgestellt wird, dass keine dieser Personen

vermummt ist. Es wurden diesbezüglich keine Untersuchungen eingeleitet.