2423/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.07.2001
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. PETROVIC, Freundinnen und Freunde haben
am 10. Mai 2001 unter der Nr. 2436/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "die Vorfälle um den Polizeieinsatz aus Anlass der
Demonstration vom 22. Februar 2001 (Demonstration gegen den Opernball)“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie
folgt:
Zu Frage 1:
Die Vorfälle im Zusammenhang mit der Demonstration vom 22.02.2001
(,,Opernballdemonstration“) waren Gegenstand einer behördeninternen Nachbesprechung,
wobei nachstehende Themenschwerpunkte und Suchfelder festgelegt wurden:
- allgemeiner Verlauf der polizeilichen Maßnahmen hinsichtlich Kommandierung der
eingesetzten Kräfte und Lagebeurteilung,
- Befehlsstruktur; Ausrüstung
- Medienarbeit und Medienbetreuung
- Misshandlungsvorwürfe
- Hausdurchsuchung im Ernst Kirchweger - Haus
Diese Suchfelder führten zum Projektauftrag "Evaluierung der Logistik des Großen
Sicherheits - und Ordnungsdienstes sowie des
Einsatzmittel bedarfes"
Zu Frage 2, 3, 12 bis 12.3:
Die unmittelbare Aufarbeitung der Vorfälle anläßlich der Opernballdemonstration erfolgt
durch Beamte des Generalinspektorates der Sicherheitswache, wobei auch auf die Mitarbeit
der unmittelbar bei der Umsetzung der polizeilichen Maßnahmen eingesetzten Beamten/Innen
bedacht genommen wird. Dem Ersuchen um detailierte Auflistung aller, an der
Analyseerstellung beteiligten Personen unter Anführung ihrer Funktion, sowie der
herangezogenen Materialien kann aus polizeitaktischen Gründen nicht entsprochen werden.
Da die Analyse noch nicht abgeschlossen ist, lassen sich somit über Reorganisation und
Veränderungen bei der Festlegung sicherheitspolizeilicher Maßnahmen im Rahmen von
Demonstrationen noch keine Aussagen treffen.
Zu Frage 4:
Die inhaltliche Gestaltung der Analysen erfolgt in den Arbeitsgruppen:
- Aufbaustruktur
- Strategie und Einsatztaktik
- Information, Kommunikation, Dokumentation und Medien
- Logistik und Einsatzmittel
Zu Frage 5:
Im Zusammenhang mit der Opernballdemonstration waren ca. 1100 Beamte/Innen im Einsatz.
Ein Organigramm mit den in der Anfrage angeführten Kriterien liegt nicht vor.
Zu Frage 6:
Die Anordnungen an die Beamten/Innen lauteten dahingehend, die öffentliche Ruhe, Ordnung
und Sicherheit aufrecht zu erhalten und bei strafbaren Handlungen nach dem Prinzip der
Verhältnismäßigkeit einzuschreiten.
Zu Frage 7 und 7.2:
Mit Ausnahme einiger weniger Beamten/Innen haben die eingesetzten Organe der
öffentlichen Sicherheit die an sie ergangenen Weisungen befolgt. Bei den namentlich
bekannten Beamten/Innen, welche nicht instruktionsgemäß gehandelt haben, wurde Anzeige
an die Strafjustiz erstattet. Die Bundespolizeidirektion Wien wurde auch disziplinarrechtlich
tätig. Diesbezügliche Entscheidungen
stehen derzeit noch aus.
Zu Frage 8:
Nein
Zu Frage 9:
Auf dem in der angeführten Internetadresse einsehbaren Foto sind keine Kriminalbeamten
abgebildet.
Zu Frage 10:
An der Demonstration haben keine vermummten Beamten/Innen der Bundespolizeidirektion
Wien teilgenommen.
Zu Frage 11 bis 11.2:
Bei den in der genannten Tageszeitung abgebildeten Personen handelt es sich offensichtlich
um uniformierte Exekutivbeamte/Innen. Eine Klärung der Identität ist mit Rücksicht auf die
schlechte Qualität des Fotos nicht möglich. Festgestellt wird, dass keine dieser Personen
vermummt ist. Es wurden diesbezüglich keine Untersuchungen eingeleitet.