2427/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.07.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Pendl, Dr. Kräuter, Mag. Kubitschek, Grad -
wohl, Gassner, Dr. Wittmann und GenossInnen haben am 11. Mai 2001 unter der Nr. 2470/J
an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Unternehmensberatunsfir -
men: Eine Gefahr für die Verwaltungsreform?“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Das Institut für Verwaltungsmanagement GmbH erhielt einen Auftrag in Bezug auf die Ent -
wicklung von Leistungskennzahlen.
Betreffend den Vertrag mit „Arthur Andersen Business Consulting“ verweise ich auf die Be -
antwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 2469/J durch den Bundesminister für Finanzen.
Diesbezüglich verweise ich auf die einschlägigen Vergaberichtlinien des Bundes.
Am 12. Jänner 2001.
Durch das Bundesministerium für Inneres.
Durch den Leiter der Gruppe II/B.
Erarbeitung eines Leistungskennzahlensystems für die Bundesgendarmerie gemeinsam mit
der Gruppe Bundespolizei.
Zur Zusammenarbeit mit Arthur Andersen Business Consulting wäre hier anzutühren, dass
die Betreuung des Projektes „Optimierung der Grenzkontrolle und des Transitmanagements
im Bereich des Flughafens Schwechat“ - im folgenden kurz „Projekt AAA“ genannt - nur
situationsbedingt und stundenweise erfolgt.
Der unter Frage 1 angeführte Auftrag hat keine ressortübergreifende Komponente.
Zur Zeit sind nur betreffend des „Projektes AAA‘ Auswirkungen abzusehen und auch nur in
Bezug auf das Bundesministerium für Finanzen.
Tagessatz von 18.900 Schilling (inklusive Spesen und 20 Prozent Umsatzsteuer), auf der Ba -
sis von 35 Personentagen ein Gesamthonorar von 661.500 Schilling (551.250 S plus
110.250 S Umsatzsteuer).
220.500 Schilling(183.750 5 plus 20% Umsatzsteuer 36.750 S).
Ich ersuche um Verständnis, dass die internen Kosten nicht errechnet werden können und
daher die ausgewiesenen Gesamtkosten ident mit den Auftragskosten sind.
Nein.
Die Bezahlung des Resthonorars erfolgt erst nach Vertrags - und ordnungsgemäßer Auftragser -
füllung und Genehmigung durch das Bundesministerium für Inneres als Auftraggeber.
Hinsichtlich des unter Frage 1 angeführten Auftrages die im Projektplan eingesetzte Steue -
rungsgruppe, bestehend aus den Leitern der Abteilungen II/A/3 und II/B/23 und weiteren Be -
amten.
Für jene temporären Beratungsmaßnahmen ‚ die im Rahmen des „Projektes AAA" erfolgen,
ist eine gesonderte Überwachung und
Kontrolle nicht erforderlich.
Ich weise darauf hin, dass Aufträge im Ergebnis nur eine Entscheidungsgrundlage bieten und
ersuche deshalb um Verständnis, dass konkrete abgesicherte Zahlen derzeit noch nicht zur
Verfügung stehen.
Soweit dies erforderlich sein sollte, wird dies erfolgen.
Ich weise daraufhin, dass es sich hiebei um Angelegenheiten des betreffenden Unternehmens
handelt und ich deshalb von einer weitergehenderen Antwort Abstand nehme.
In sämtliche Projekte meines Ressorts werden je nach Zuständigkeit die erforderlichen Be -
diensteten eingebunden.
Die Einbindung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Eine genaue terminliche Vorgabe besteht hinsichtlich des in Frage 1 angeführten Auftrages
nicht, zumal ein hoher Eigenleistungsanteil zu erbringen ist und Rücksichten auf den „nor -
malen“ Exekutivdienst zu nehmen sind.
Der Start des Projektes ,,AAA“ war Jänner 2001. Die vollständige Umsetzung aller geplanten
Maßnahmen ist mit 31. Dezember 2001 veranschlagt.
Zum jetzigen Zeitpunkt bestehen keine derartigen konkreten Vorhaben.
Keine.
Für den Lenkungsausschuss „IMPULS Ol“ (Betreuerfirma Arthur Andersen) wurden seitens
meines Ressorts SL Dr. Thanner und SC Mag. Prantl nominiert.
Im Rahmen des Projektes Entwicklung von Leistungskennzahlen ist kein Lenkungsausschuss
vorgesehen.
Ein Termin steht noch nicht fest.
Derzeit bestehen keine konkreten Vorhaben.
Zu Vorschlägen der FAG - Begleitkommission wird auf die Ausführungen des Bundesministe -
riums für öffentliche Leistung und Sport zur Anfrage 2474/J verwiesen.
Ohne Beiziehung externer Berater wurden im Bundesministerium für Inneres überdies eine
Reihe von Reformvorhaben und Projekte entwickelt. Beispielsweise wären hier anzuführen:
Im Bereich des Schieß - und Sprengmittelgesetzes läge die Übertragung des Anlagenrechtes in
die Gewerbeordnung nahe. Dadurch wäre eine Konzentration der Vollziehung des Anlagen -
rechtes bei den Behörden der mittelbaren Bundesverwaltung denkbar und an Stellen konzent -
riert, die auf Grund umfangreicherer Praxis auf diesem Gebiet Verfahren effizienter führen
können.
Verlagerung der örtlichen Zuständigkeit für die Bewilligung der Verwendung pyrotechnischer
Gegenstände der Klassen III und IV auf den Ort der Verwendung. Dies würde zwar nicht un-
mittelbar mit einer Aufgabenverringerung verbunden sein, aber eine Verminderung des Ver -
waltungsaufwandes im Bewilligungsverfahren erreichen. Zudem soll durch eine Liberalisie -
rung des Genehmigungsbedarfes im Theaterbereich ein dem Anlass adäquateres Verfahren
erarbeitet und dem Gesetzgeber vorgeschlagen werden.
Mit einer Reform des Vereinsrechtes (im Vollzugsbereich des Innenressorts: des Vereins -
rechtes betreffend ideelle Vereine), könnten - unabhängig von einer Lösung der Frage, ob
dieser Bereich von den Sicherheitsbehörden oder in unmittelbarer Bundesverwaltung gemäß
Art 102 Abs 1 B - VG vollzogen werden soll - mehr Bürgernähe, Kosteneinsparungen und
Verwaltungsvereinfachungen bewirkt werden.
„Streichung“ des Bundesgesetzes betreffend die Zulässigkeit des Verbotes des Betretens
von Gast - und Schankgewerbebetrieben 1952
Dieses Gesetz wird nach einer Umfrage bei den nachgeordneten Sicherheitsbehörden im ver -
gangenen Jahr kaum angewendet; zudem stehen seit Inkrafttreten des SPG die Mittel dieses
Gesetzes zur Verfügung. Eine ersatzlose "Streichung"‘ des Gesetzes wäre denkbar.
Derzeit sind Überlegungen im Gange, Teile der Bundesbetreuung an die Länder auszulagern.
Detailliertere Vorschläge hiezu werden bereits erarbeitet.
Derzeit sieht § 15 Abs. 7 MeldeG 1991 eine Zuständigkeit des Bundesministers für Inneres
bei der Beseitigung mehrfacher aufrechter
Hauptwohnsitzmeldungen vor. Da es sich hier um
die Umsetzung einer im Gesetz bereits vorgegebenen ,,Bereinigungsregelung“ handelt, wäre
es zweckmäßig, diese Kompetenz der für die „falsche“ Hauptwohnsitzmeldung zuständigen
Meldebehörde zu übertragen.
In § 17 Abs. 1 MeldeG 1991 wird die Zuständigkeit des Bundesministers für Inneres für Bun -
desländergrenzen übergreifende Reklamationsverfahren normiert. Da dies ein Mehrpartei en -
verfahren ist, ist die erstinstanzliche Zuständigkeit eines Bundesministers nicht zweckmäßig.
Dagegen haben die Unabhängigen Verwaltungssenate schon derzeit umfangreiche Erfahrun -
gen in der Führung von Mehrparteienverfahren und die Zuständigkeit dieser Behörde garan -
tierte jedenfalls die erforderliche Unparteilichkeit. Es scheint daher zweckmäßig, Überlegun -
gen zur Übertragung der Zuständigkeit auf diese anzustellen.
Dieses Projekt besteht in der Evaluierung und Adaptierung der Organisationsstruktur bei den
Landesgendarmeriekommanden, Bezirksgendarmeriekommanden und Gendarmerieposten
sowie Optimierung der Dienstverrichtungsabläufe insbesondere im Kriminal - und Verkehrs -
dienst sowie bei den Sonderverwendungen.
Detailprojekte sind insbesondere die Neuregelung der Organisationsvorschriften bei den Lan -
des -, Bezirksgendarmerie - und Gendarmeriepostenkommanden, Überprüfung und nach Mög -
lichkeit Reduzierung der Meldewege, Adaptierungsmaßnahmen in der Dienststellenstruktur
auf Bezirksebene sowie Straffungen im Bereich des Diensthundewesens, des Alpindienstes
und der Gendarmeriemusik.
Die Straffungen im Bereich des Diensthundewesens, des Alpindienstes und der Gendarme-
riemusik wurden bereits umgesetzt.
Nach der Vorgabe des im Februar 2001 erteilten Projektauftrages sollen in diesem Reform -
projekt Schwerpunkte der Verwaltungsreform vor allem durch folgende Kernziele realisiert
werden: Konzentration der Zentralstellenfunktionen in kriminalpolizeilichen Belangen auf ein
Leitungs - und Steuerungsmanagement in einem einzurichtenden Bundeskriminalamt als dem
Bundesministerium für Inneres unmittelbar nachgeordnete Behörde; Optimierung der krimi -
nalpolizeilichen Geschäftsprozesse insbesondere durch Beschleunigung und Vereinfachung
der Verfahren und Informationswege; Modernisierung der kriminalpolizeilichen Informati -
onsverarbeitung unter Berücksichtigung des aktuellen technischen Standards (dieses Ziel ver -
folgt auch das Projekt IPOS, das parallel zur Kriminaldienstreform mit entsprechender Ver -
zahnung beider Projekte abgewickelt werden soll); Sukzessive Einführung nachhaltiger Qua -
litätssicherungsstandards in den kriminalpolizeilichen Aufgabenbereichen; Ausrichtung der
Aus- und Fortbildung des Kriminaldienstes an bundesweit einheitlichen Kriterien; Vermei -
dung bzw. Abbau von Parallelstrukturen zwischen dem Zentral - und Regionalbereich.
Unter Bedachtnahme auf das Ziel der Bundesregierung, eine Konzentration der staatlichen
Leistungen auf Kernaufgaben vorzunehmen, wurde eine Vereinbarung mit der ÖAMTC -
Flugrettung abgeschlossen, in der sich die ÖAMTC - Flugrettung zur für den Bund unentgeltli-
chen Übernahme der Aufgaben des Bundes im Bereich Flugrettung, die sich aus den mit sie -
ben Bundesländern abgeschlossenen Gliedstaatsverträgen ergeben, verpflichtet. Diese Über -
gabe wird mit 1. Juli 2001 abgeschlossen sein.
Nach Abgabe der Flugrettungsaufgaben wird der Bereich Flugpolizei neu strukturiert, um
eine Qualitätssteigerung ohne zusätzlichen lnvestitionsbedarf zu erzielen.
Hinsichtlich der Neustrukturierung der Flugpolizei wurde im Februar 2001 eine Projektgrup -
pe eingesetzt, die bis September 2001 Vorschläge für eine Neuorganisation dieses Bereiches
vorlegen soll.
Die Abgabe der Flugrettung erfolgt in 3 Etappen. Mit 1. Jänner 2001 wurde der Hubschrau -
ber - Rettungsdienst im Raum Vorarlberg und Tirol auf die ÖAMTC - Flugrettung übertragen.
Mit 1. April 2001 folgte die Übertragung in den Bereichen Salzburg, Oberösterreich und
Wien und am 1. Juli noch die Bereiche Kärnten und Steiermark.
Die Vollziehung administrativer Personalangelegenheiten bei den Bundespolizeidirektionen
Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck (bei den restlichen Bundespolizeidirektionen ist
diese Form der Administration bereits erfolgreich umgesetzt) erfolgt nicht - wie bisher - in
drei verschiedenen Organisationseinheiten (Präsidialabteilung, Zentralinspektorat, Kriminal -
beamteninspektorat), sondern in einem einzigen Kompetenzzentrum (Präsidialabtei -
lung/Personalreferat) und lediglich die damit unmittelbar einhergehenden, eine überwiegende
Exekutivdienstkomponente aufweisenden Tätigkeiten (das sind dienstliche Tätigkeiten, deren
optimale Wahrnehmung typischerweise die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten eines
Exekutivbeamten erfordern) bleiben unberührt und beim jeweiligen Wachkörper. Der Umset -
zung wird ein Sozialplan zugrunde gelegt.
Die Gruppen Bundespolizei und Bundesgendarmerie streben im Rahmen dieses Reformpro -
jektes die Vereinfachung der Uniform - und Ausrüstungsbeschaffung sowie Distribution an.
Hiezu wurde bereits mit 1. März 2001 ein entsprechendes Pilotprojekt bei den Bundespolizei -
direktionen St. Pölten und Eisenstadt gestartet. Dieses sieht unter anderem vor, dass Bestel -
lungen von Uniformsorten via e - mail direkt im sogenannten ,,Logistikcenter Meidling“ erfol -
gen und somit die jeweils zeitaufwändigen „Anreisen“ der Bediensteten der Sicherheitswache
zu den Monturwirtschaften entfallen sollen. Die Zulieferung der Uniformsorten - es basiert
auf dem Versandsystem - erfolgt „betriebsintern“ im Rahmen von Wirtschaftsfuhren bzw.
über eine Zustellfirma direkt an die Dienststelle des jeweiligen Beamten. Dies zeitigt einer -
seits eine nicht unwesentliche Zeitersparnis bei der Sicherheitsexekutive, die dem für die Si -
cherheit der Bevölkerung zur Verfügung steht, bringt mittel - und langfristig aber auch eine
personelle sowie infrastrukturelle Einsparung bei den sogenannten Monturwirtschafien. Ein
einheitliches EDV - Bestellsystem (e - commerce Lösung) inklusive Kontenführung ist in Pla -
nung und soll ab 2002 flächendeckend bei Polizei und Gendarmerie zum Einsatz kommen. In
weiterer Folge wird auch die Rechtsform der im Bundesministerium für Inneres bestehenden
Massafonds kritisch beleuchtet und diese gegebenenfalls zusammengeführt werden. Im Lichte
eines effizienten Ressourceneinsatzes wird des weiteren an der Implementierung je eines
Ausgabezentrums pro Bundesland für sogenannte Etatsorten für die Bediensteten der Bundes -
polizei und der Bundesgendarmerie gearbeitet.
Reformziel: eine Kfz - Werkstätte pro Bundesland und Steigerung der Fremdvergaben.
Die in den Bundespolizeidirektionen Klagenfurt und Schwechat eingerichteten Kfz -
Werkstätten wurden mit Ablauf September 2000 geschlossen. Die Zielrichtung ist dadurch
charakterisiert, dass hinkünftig Fach - und Hilfsarbeiten nicht von Exekutivbeamten, sondern
von jenen Bediensteten erbracht werden sollen, welche die entsprechenden Professionen auf -
weisen. Für die Bediensteten des Sicherheitswachedienstes bedeutet der unter dem vorstehen -
den Punkt skizzierte Vorschlag primär, ihre dienstlichen Tätigkeiten auf ihre Kernaufgaben -
bereiche, die unmittelbar mit den einzelnen Ausbildungsinhalten korrelieren, zu konzentrieren
und sich aus den Bereichen dieser „administrativen Innendiensttätigkeiten“ zu Gunsten des
„exekutiven Außendienstes“ zurückzuziehen.
Im Rahmen des Reformvorhabens war es darüber hinaus erforderlich, das Aufgabenspektrum
der hinkünftigen ,‚Kfz -
Fachwerkstätte“ zu definieren.
„Datenstation (DASTA) neu“
Ziel des Projektes ist es, die Tätigkeiten in den Datenstationen auf wesentliche Aufgaben aus -
zurichten: Datenclearingstelle, Durchführung fachspezifischer Verknüpfungsanfragen, Kom -
petenz - Center (Ansprechstelle für alle Sicherheitsdienststellen).
Diese Tätigkeiten bilden einen wesentlichen Bestandteil zur Aufrechterhaltung und Qualitäts -
steigerung der EKIS - Daten. Es ist daher grundsätzlich vorgesehen, die Dateneingabe direkt
auf der Sicherheitsdienststelle durchzuführen. Lediglich Unklarheiten bei zu speichernden
Datensätzen wären von der Datenstation zu bearbeiten.
Dadurch werden sich folgende Synergieeffekte ergeben: Reduzierung bzw. Entfall des Ak -
tenlaufes, Kosteneinsparung durch Entfall der Fax - Übermittlung, raschere (sofortige) Daten -
übermittlung an die DASTA, Entfall der Dateneingabe bei der DASTA, sofortige Verfügbar -
keit für exekutive Tätigkeiten, Steigerung der Datenqualität.
Der Projekttitel ist an sich irreführend, zumal die Privatisierung der Kfz-Zulassung bereits
abgeschlossen ist. Lediglich Teilbereiche der Kfz-Zulassung (z.B. Beurteilung des Haupt -
wohnsitzes, Reservierung von Wunschkennzeichen, Bewilligung der Probefahrtkennzeichen,
Zuteilung der Begutachtungsplaketten an die Zulassungsstellen) obliegen noch den Behörden.
Über deren Auslagerung an Private wird derzeit noch diskutiert.
Agenden wie z.B. Aufhebung der Zulassung, Kontrolle der Zulassungsstellen etc. sind wei -
terhin Aufgaben, die von den Behörden wahrzunehmen sind.
Die durch die Teilprivatisierung der Zulassung freigewordenen Personalressourcen werden
gegenwärtig zur Datenrückerfassung für das Zentrale Führerscheinregister herangezogen.
Nach Abschluss der Datenrückerfassung (aller Voraussicht mit November 2002) werden die
Verkehrsämter der Bundespolizeidirektionen mit entsprechend weniger Personal künftige
Aufgaben zu erfüllen haben.
Derzeit wird daran gearbeitet, die Aufgaben der Verkehrsämter einheitlich zu definieren und,
um einen entsprechenden Standard eines modernen Dienstleistungsbetriebes erreichen zu
können, werden in diesem Sinne Ablauf - und Organisationsoptimierungen vorgenommen. Die
Verkehrsämter wollen sich künftig als Aufsichts - und Kontrollinstanzen im Zulassungs - und
Führerscheinwesen positionieren.
Kassenautomaten
Mit der Änderung des Gebührengesetzes und der Bundesverwaltungsabgabenverordnung
schuf der Gesetzgeber die Möglichkeit, ab 1. Jänner 2000 Gebühren- und Bundesverwal -
tungsabgaben bargeldlos zu entrichten (Abschaffung der Stempelmarken). Um den Anforde -
rungen einer service -, kundenorientierten und innovativen Verwaltung gerecht zu werden, hat
das Bundesministerium für Inneres neben der Erfüllung des gesetzlichen Auftrages (bargeld -
lose Zahlung der Gebühren für Reisepass, Personalausweis, Führerschein und Visum) auch
für artverwandte Tätigkeiten die Barzahlung ermöglicht. Um den Arbeitsablauf zu automati -
sieren und die Mitarbeiter/Innen vom Bargeldhandling zu entlasten wurde in den Bundespoh -
zeidirektionen St. Pölten und Innsbruck das Projekt „Kassenautomat“ gestartet. Beim Kassen -
automat handelt es sich um ein automationsunterstütztes Bargeldinkassosystem.
Bankomatkassen
Im Sinne einer kundenorientierten Verwaltungsführung ist die Ausweitung der Barzahlungs -
möglichkeit durch Nutzung von Bankomatkassen mit Kreditkartenfunktion vorgesehen. Dem
Kunden/Bürger muss hier aber neben der Barzahlung auch die Möglichkeit der Nützung der
Bankomat - und Kreditkarte geboten werden.
Gerade im Hinblick auf die bevorstehende EU -
RO - Umstellung stellt das Bankomatkassenservice eine sehr hilfreiche, technisch ausgereifte
und einfach zu bedienende Alternative zu Barzahlungszwecken dar.
Um dieses Service überhaupt anbieten zu können, muss die derzeit bestehende technische
Infrastruktur in den Bundespolizeibehörden ausgebaut werden. Zur Realisierung der techni -
schen Ausstattung und der organisatorischen Umsetzung wurde ein Finanzierungsplan, der
die budgetären Mittel sichern soll, erstellt. Die Umsetzungsphase beginnt mit der 2. Jahres -
hälfte 2001 wobei eine Vollausstattung bis Jahresende 2001 angestrebt wird.
Daneben werden zur Erleichterung der Abrechnungsmodalitäten und buchhalterischen Vor -
gänge verschiedene Softwareprodukte getestet, wodurch eine Vollauslastung der Bankomat -
kassen mit Kreditkartenfunktion - durch einen Einsatz für alle Zahlungsvorgänge in einer Be -
hörde - erreicht werden soll.
Ausgliederung des ruhenden Verkehrs:
Um auch bei der Ahndung der Delikte nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Sicher -
heitswache im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs soweit wie möglich zu ent -
lasten und darüber hinaus zusätzlich auch die Verwaltungsstrafagenden an den Magistrat zu
übertragen, wurde dieses Projekt initiiert.
Während es in Salzburg und in Wien bereits umgesetzt ist, scheiterten ähnliche Bestrebungen
bei den übrigen Behörden am Widerstand des jeweiligen Gemeinderates.
In Wien wurde das Strafverfahren durch eine Novelle der StVO zur Gänze dem Magistrat
übertragen, in Salzburg wird der Behörde vom Magistrat Personal zur Verfügung gestellt.
Die Abgabe der Flugrettung wird voraussichtlich einen budgetären Einsparungseffekt in der
Größenordnung von ca. 100 Mio. Schilling bewirken.
Durch die Abgabe der Flugrettung wird die Kapazität von 23 Mitarbeitern frei.
Die restlichen im Ressort entwickelten Reformvorhaben und Projekte sollen derzeit nur eine
Entscheidungsgrundlage bieten; konkrete abgesicherte Zahlen über Einsparungseffekte, bezo -
gen auf die einzelnen Vorhaben, können derzeit noch nicht angeführt werden.
Konkrete und abgesicherte Auswirkungen auf die Situation in den Bundesländern können im
derzeitigen Projektstadium noch nicht angeführt werden.
Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 2466/J
durch den Bundeskanzler.
Ergänzend darf auf den jeweils zum Stand 1. Jänner und 1. Juli des Jahres der Bundesregie -
rung vorzulegenden Bericht über den Stand der Ausgliederungen hingewiesen werden. Für
den Bereich des Bundesministeriums für Inneres wurden als Projekte die ,,Kfz - Werkstätten",
die ,,Massafonds" und die „Flugrettung“ aufgelistet. Auf die Beantwortung der Fragen 41, 42
und 46 wird verwiesen.
Einsparungseffekte können durchaus regionale Auswirkungen haben; da diese Projekte aber
noch in Verhandlung stehen, ersuche ich um Nachsicht, dass ich derzeit noch keine exakte
Aussage darüber treffen kann.
Etliche der in Beantwortung der Fragen 41 und 42 genannten Projekte (v.a.: Flugrettung, Kfz -
Werkstätten, Kfz - Zulassung, ruhender Verkehr) waren auch Thema des Verwaltungsinnovati -
onsprogramms.
Ergänzend wird angeführt, dass auch mit den Projekten „Musterbehörde Wr. Neustadt" sowie
„Musteramt“ (BPK Liesing, Ottakring, Floridsdorf, Innere Stadt) ebenfalls den Themen und
Zielsetzungen des VIP Rechnung getragen wurde.
Weiters war auch der Aufbau eines Budget - und Personalcontrollings enthalten. Dieses Bud -
get - und Personalcontrolling wurde später gesetzlich im Bundeshaushaltsgesetz verankert und
die Durchführung nach Ausarbeitung eines entsprechenden Konzeptes im Ressortbereich an -
geordnet.
Zu Frage 53
Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 2474/J
durch die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport.