2431/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10.07.2001

 

BUNDESMINESTERIUM für

WIRTSCHAFT und ARBEIT

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2457/J betreffend

EU - Osterweiterung und in diesem Kontext die wirtschaftliche Entwicklung in der

niederösterreichischen Ostregion, verknüpft mit den sich daraus ergebenden Ver -

kehrsflüssen und der Diskussion über die Deklarierung eines riesigen Flächenteiles

als Weltnaturerbe, welche die Abgeordneten Dr. Robert Rada und Genossen am 11.

Mai 2001 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die EU - Ostererweiterung bedeutet langfristig, dass die Grenzregion Nieder -

österreichs keine Randlage mehr darstellt, sondern einem größeren regionalen

Wirtschaftsraum angehört, dessen Vorteile nutzbar zu machen sind.

 

Durch eine differenzierte Standortpolitik, eine spezifische Förderpolitik und eine

nachhaltige grenzüberschreitende Kooperations - und Vernetzungspolitik können

mögliche Übergangsschwierigkeiten kompensiert werden und sich langfristige Vorteile

für diese Region ergeben.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Generell ist davon auszugehen, dass eine Öffnung von Grenzen immer neue

Chancen bietet. Wie weit diese tatsächlich genutzt werden, hängt in hohem Maße von

den regionalen Möglichkeiten und der Bereitschaft von Unternehmen ab, sich in

diesen Gebieten anzusiedeln.

 

Was den Bereich Verkehr betrifft, wird auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums

für Verkehr, Innovation und Technologie verwiesen.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die räumliche Verteilung der Arbeitsplätze wird durch die EU - Osterweiterung nahezu

überhaupt nicht verändert. Einige wenige kleine und derzeit ,,periphere" Standorte im

Waldviertel und etliche Standorte im Weinviertel und im Wiener Becken können

innerhalb eines Zeitfensters mit einer sichtbaren Erhöhung ihrer Arbeitskraft -

potenziale rechnen.

 

Positive Aspekte für die Betriebsansiedlung sind insofern zu erwarten, als die

grenzüberschreitende Zusammenarbeit von internationalen Konzernen erleichtert wird

und immer wieder auftretende Arbeitsmarktlücken leichter zu schließen sein werden.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Ziel der Umweltpolitik ist es unter anderem, ökologische Aspekte in alle

Politikbereiche - insbesondere auch in den Bereich der Wirtschaftspolitik - zu

integrieren. Umweltpolitik und Wirtschaftspolitik schließen einander daher nicht aus.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Belange betreffend die Schaffung von Weltnaturerberegionen fallen nicht in die

Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Derzeit keine.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Im Zeitraum 1. Jänner 2000 bis 30. April 2001 hat die staatliche Betriebsansiedlungs -

gesellschaft Austrian Business Agency in der niederösterreichischen Ostregion

insgesamt 14 Ansiedlungsprojekte ausländischer Investoren - mit einem Investitions-

volumen von S 836,50 Mio. und 246 Arbeitsplätzen - realisiert, die unter anderem die

Bereiche Mess - und Regeltechnik, Wasserrecycling und Biotechnologie betreffen.

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Die Austrian Business Agency unterstützt die Vienna Region (Wien, Burgenland und

Niederösterreich) bei der Finanzierung und Umsetzung gemeinsamer Maßnahmen im

Bereich Standortmarketing.

 

Im Rahmen des vom BMWA in Zusammenarbeit mit dem

Wirtschaftsförderungsinstitut Österreich entwickelten Beratungsprogramms zur

Weiterentwicklung österreichischer KMU wurde das Modul "Bessere Nutzung des

Binnenmarktes“ auch in Hinblick auf das Aufzeigen der Nutzungsmöglichkeiten eines

erweiterten EU - Binnenmarktes nach einer Osterweiterung vorgesehen.

Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG zur Stärkung der Kooperation

über die nationalen Grenzen hinaus und zur Förderung einer ausgewogenen

Entwicklung und Integration des europäischen Raums, sind einschlägige

förderungswürdige Projekte zu erwarten. Die Förderung von KMU zählt zu den

prioritären Themen der neuen Initiative INTERREG III.

 

Mit der unternehmensbezogenen Arbeitsmarktförderung steht ein Förderinstrument

zur Verfügung, das Klein - und Mittelbetrieben österreichweit und Großbetrieben in

Regionalförderungsgebieten Hilfestellung bei der Sicherung und Schaffung von

Arbeitsplätzen bieten kann.