2431/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.07.2001
BUNDESMINESTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2457/J betreffend
EU - Osterweiterung und in diesem Kontext die wirtschaftliche Entwicklung in der
niederösterreichischen Ostregion, verknüpft mit den sich daraus ergebenden Ver -
kehrsflüssen und der Diskussion über die Deklarierung eines riesigen Flächenteiles
als Weltnaturerbe, welche die Abgeordneten Dr. Robert Rada und Genossen am 11.
Mai 2001 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die EU - Ostererweiterung bedeutet langfristig, dass die Grenzregion Nieder -
österreichs keine Randlage mehr darstellt, sondern einem größeren regionalen
Wirtschaftsraum angehört, dessen Vorteile nutzbar zu machen sind.
Durch eine differenzierte Standortpolitik, eine spezifische Förderpolitik und eine
nachhaltige grenzüberschreitende Kooperations - und Vernetzungspolitik können
mögliche Übergangsschwierigkeiten kompensiert werden und sich langfristige Vorteile
für diese Region ergeben.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Generell ist davon auszugehen, dass eine Öffnung von Grenzen immer neue
Chancen bietet. Wie weit diese tatsächlich genutzt werden, hängt in hohem Maße von
den regionalen Möglichkeiten und der Bereitschaft von Unternehmen ab, sich in
diesen Gebieten anzusiedeln.
Was den Bereich Verkehr betrifft, wird auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums
für Verkehr, Innovation und Technologie verwiesen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Die räumliche Verteilung der Arbeitsplätze wird durch die EU - Osterweiterung nahezu
überhaupt nicht verändert. Einige wenige kleine und derzeit ,,periphere" Standorte im
Waldviertel und etliche Standorte im Weinviertel und im Wiener Becken können
innerhalb eines Zeitfensters mit einer sichtbaren Erhöhung ihrer Arbeitskraft -
potenziale rechnen.
Positive Aspekte für die Betriebsansiedlung sind insofern zu erwarten, als die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit von internationalen Konzernen erleichtert wird
und immer wieder auftretende Arbeitsmarktlücken leichter zu schließen sein werden.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Ziel der Umweltpolitik ist es unter anderem, ökologische Aspekte in alle
Politikbereiche - insbesondere auch in den Bereich der Wirtschaftspolitik - zu
integrieren. Umweltpolitik und
Wirtschaftspolitik schließen einander daher nicht aus.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Belange betreffend die Schaffung von Weltnaturerberegionen fallen nicht in die
Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Derzeit keine.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Im Zeitraum 1. Jänner 2000 bis 30. April 2001 hat die staatliche Betriebsansiedlungs -
gesellschaft Austrian Business Agency in der niederösterreichischen Ostregion
insgesamt 14 Ansiedlungsprojekte ausländischer Investoren - mit einem Investitions-
volumen von S 836,50 Mio. und 246 Arbeitsplätzen - realisiert, die unter anderem die
Bereiche Mess - und Regeltechnik, Wasserrecycling und Biotechnologie betreffen.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Die Austrian Business Agency unterstützt die Vienna Region (Wien, Burgenland und
Niederösterreich) bei der Finanzierung und Umsetzung gemeinsamer Maßnahmen im
Bereich Standortmarketing.
Im Rahmen des vom BMWA in Zusammenarbeit mit dem
Wirtschaftsförderungsinstitut Österreich entwickelten Beratungsprogramms zur
Weiterentwicklung österreichischer KMU wurde das Modul "Bessere Nutzung des
Binnenmarktes“ auch in Hinblick auf das Aufzeigen der Nutzungsmöglichkeiten eines
erweiterten EU - Binnenmarktes nach einer
Osterweiterung vorgesehen.
Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG zur Stärkung der Kooperation
über die nationalen Grenzen hinaus und zur Förderung einer ausgewogenen
Entwicklung und Integration des europäischen Raums, sind einschlägige
förderungswürdige Projekte zu erwarten. Die Förderung von KMU zählt zu den
prioritären Themen der neuen Initiative INTERREG III.
Mit der unternehmensbezogenen Arbeitsmarktförderung steht ein Förderinstrument
zur Verfügung, das Klein - und Mittelbetrieben österreichweit und Großbetrieben in
Regionalförderungsgebieten Hilfestellung bei der Sicherung und Schaffung von
Arbeitsplätzen bieten kann.