2432/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.07.2001
Bundesminister für Justiz
zur Zahl 2423/J - NR/2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hans Müller und Kollegen haben an mich eine
schriftliche Anfrage betreffend „Schließung der Bezirksgerichte in Aspang, Gloggnitz
und Neunkirchen“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Ich habe das vom Bundesministerium für Justiz ausgearbeitete Konzept einer
Neuordnung der Gerichtsorganisation der Niederösterreichischen Landesregierung
am 8. Mai 2001 vorgestellt. Die Gespräche sind sehr konstruktiv verlaufen.
Wenngleich auch Bedenken gegen die Schaffung von 64 Regionalgerichten
geäußert wurden, wurde doch ein grundsätzlicher Bedarf zur Reform der österreichi -
schen Gerichtsorganisation anerkannt. Erstes Ergebnis war, dass das vom Bundes -
ministerium für Justiz angebotene, für die Bevölkerung kostenlose Rechtsberatungs -
service durch Rechtsanwälte und Notare in Gmünd einer konkreten Erprobung
unterzogen werden soll. Die schriftliche Darstellung dieses Rechtsberatungsservices
wurde am 4. Juli 2001 vereinbarungsgemäß vom Landesamtsdirektor der Nieder -
österreichischen Landesregierung in St. Pölten übergeben.
Zu 4 bis 7:
Nachdem das vom Bundesministerium ausgearbeitete idealtypische Konzept einer
Gerichtsorganisation den Landeshauptmännern, dem Rechtsausschuss des
Gemeindebundes, dem Hauptausschuss des österreichischen Städtebundes und
insbesondere den Landesregierungen vorgestellt wurde, werden derzeit in die
Gespräche und Verhandlungen mit den
Landesregierungen auch Kompromissvari -
anten eingebracht. Die Standorte der zukünftigen Eingangsgerichte werden erst
nach Abschluss der Verhandlungen mit den Landesregierungen feststehen.
Dementsprechend kann derzeit auch noch nicht ermittelt werden, wieviele Arbeits -
plätze an diesen Gerichtsstandorten einzurichten sind. Jedenfalls wird die Justizver -
waltung wie schon bei Gerichtszusammenlegungen in der Vergangenheit - in
Zusammenarbeit mit der Personal - und Standesvertretung - bei der konkreten
Umsetzung der neuen Gerichtsorganisation soweit wie möglich auf die Wünsche
und Bedürfnisse der Bediensteten Bedacht nehmen. Der für die Umsetzung notwen -
dige Zeitraum wird ebenfalls davon abhängen, welcher der derzeit diskutierten
Vorschläge die Zustimmung der Niederösterreichischen Landesregierung findet.
Zu 8:
Im Vordergrund der Bemühungen zur Herstellung einer modernen und leistungsfähi -
gen Gerichtsstruktur stehen Aspekte der qualitativen Verbesserung der Rechtsver -
sorgung der Bevölkerung. Die zunehmende Komplexität der Lebens - und
Rechtssachverhalte macht ein Mindestmaß an Spezialisierung der Entscheidungsor -
gane bei den Gerichten notwendig. Es ist eine Tatsache, dass ein einzelner Richter
nicht alle rechtlichen Wissenszweige gleich gut beherrschen kann. Durch die
Herstellung einer Mindestgröße bei den Eingangsgerichten wird diese Spezialisie -
rung ermöglicht, um auch in Zukunft das hohe Niveau der Rechtsvorsorgung in
Österreich gewährleisten zu können. Eine moderne, zeitgemäße Gerichtsorganisa -
tion ist notwendig, um - neben legislativen Maßnahmen - eine optimale Rechtsver -
sorgung der österreichischen Bevölkerung sicherzustellen.
Die geplante Einrichtung eines für den Bürger kostenlosen Rechtsberatungsservices
durch Rechtsanwälte und Notare wird zur Optimierung der Rechtsversorgung der
österreichischen Bevölkerung beitragen. Während Gerichte - die letztlich einen
Rechtsstreit zu entscheiden haben - bei Amtstagen nur eine bloße Rechtsauskunft
geben können, werden durch Rechtsanwälte und Notare auch konkrete Ratschläge
für ein rechtliches Vorgehen erteilt werden können, wobei Rechtsanwälte und
Notare den Rat schriftlich zu dokumentieren und für den Rat auch haftungsrechtlich
einzustehen haben.