2437/AB XXI.GP

Eingelangt am:10-07.2001

 

BUNDESMINISTERIUM FÜR

SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde, Nr.2438, wie folgt:

 

 

Frage 1:

 

 

Im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz wurde eine neonatologische lntensivpflege

nicht vorgesehen, um einer zu starken Aufsplitterung der Gesundheits- und

Krankenpflege entgegen zu wirken. Bald nach Inkrafttreten des Gesetzes wurde aber

insbesondere seitens der Leiter von Neonatologiestationen der Wunsch geäußert, diese

Sonderausbildung zu genehmigen.

 

 

Fragen 2 und 3:

 

 

Derzeit wird in meinem Ressort der Entwurf einer Novelle zum Gesundheits- und

Krankenpflegegesetz ausgearbeitet, der unter anderem eine zusätzliche Spezialaufgabe

Intensivpflege im Bereich der Pädiatrie und Neonatologie vorsehen und eine gesetzliche

Grundlage für die Sonderausbildung Intensivpflege im Bereich der Pädiatrie und

Neonatologie zur Diskussion stellen wird. Sollte es im Parlament in der Folge zur

Beschlussfassung über diese Novelle kommen, könnte die Sonderausbildung

Intensivpflege im Bereich der Pädiatrie und Neonatologie auch in der derzeit im Entwurf

vorliegenden Verordnung über Sonderausbildungen zur Durchführung von

Spezialaufgaben für den gehobenen Dienst für Gesundheits - und Krankenpflege

verankert werden.

 

Frage 4:

 

Unter Hinweis auf die zu den Fragen 2 und 3 gegebene Darstellung erübrigt sich die

Ausarbeitung eines Moduls.