2437/AB XXI.GP
Eingelangt am:10-07.2001
BUNDESMINISTERIUM FÜR
SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde, Nr.2438, wie folgt:
Frage 1:
Im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz wurde eine neonatologische lntensivpflege
nicht vorgesehen, um einer zu starken Aufsplitterung der Gesundheits- und
Krankenpflege entgegen zu wirken. Bald nach Inkrafttreten des Gesetzes wurde aber
insbesondere seitens der Leiter von Neonatologiestationen der Wunsch geäußert, diese
Sonderausbildung zu genehmigen.
Fragen 2 und 3:
Derzeit wird in meinem Ressort der Entwurf einer Novelle zum Gesundheits- und
Krankenpflegegesetz ausgearbeitet, der unter anderem eine zusätzliche Spezialaufgabe
Intensivpflege im Bereich der Pädiatrie und Neonatologie vorsehen und eine gesetzliche
Grundlage für die Sonderausbildung Intensivpflege im Bereich der Pädiatrie und
Neonatologie zur Diskussion stellen wird. Sollte es im Parlament in der Folge zur
Beschlussfassung über diese Novelle kommen, könnte die Sonderausbildung
Intensivpflege im Bereich der Pädiatrie
und Neonatologie auch in der derzeit im Entwurf
vorliegenden Verordnung über Sonderausbildungen zur Durchführung von
Spezialaufgaben für den gehobenen Dienst für Gesundheits - und Krankenpflege
verankert werden.
Frage 4:
Unter Hinweis auf die zu den Fragen 2 und 3 gegebene Darstellung erübrigt sich die
Ausarbeitung eines Moduls.