2438/AB XXI.GP

Eingelangt am:10-07.2001

 

Bundesminister für Finanzen

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Heindl und

Genossen Nr. 2464/J, vom 11. Mai 2001, betreffend Entschließungsantrag der

Abgeordneten Kiss, Mag Schweitzer und Kollegen betreffend umgehende Aufklärung aller

Hintergründe des Bank - Burgenland - Skandals, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

 

Die Abteilung für Controlling und Revision des Bundesministeriums für Finanzen hat jene

Aktenmaterien des Bundesministeriums für Finanzen - Zentralleitung, welche sich auf die

Firmengruppe des Hom - Rusch beziehen, und die im Zusammenhang mit der öffentlichen

Berichterstattung und der Behandlung der Hom - Rusch - Affäre im burgenländischen Landtag

entstandenen schriftlichen Unterlagen einer Durchsicht unterzogen.

 

Wie ich bereits vor dem Untersuchungsausschuss des Burgenländischen Landtages am

28. August 2000 dargelegt habe, hat es von meiner Seite keine Weisung gegeben, das

Steuerverfahren Hom - Rusch neu aufzurollen.

 

Weiters ist festzuhalten, dass aus den vorliegenden Akten sowohl für die Abteilung

Controlling und Revision als auch für mich keine Elemente zu entnehmen sind, die für oder

gegen eine derartige Einflussnahme durch meinen Amtsvorgänger sprechen würden.,

Zu 2.:

 

Zu diesem Thema habe ich im Untersuchungsausschuss des Burgenländischen Landtages

dargelegt, dass im Zuge der Vorbereitung zur Beantwortung einer Dringlichen Anfrage des

Nationalrates mir bekannt wurde, dass es mehrere Gespräche - einmal mit Sektionschef

Lejsek, dann wiederum mit Vizegouverneurin Tumpel - Gugerell von der Nationalbank, und

mit dem Landeshauptmann gegeben hat, die die Wiederbestellung Gassners zum Inhalt

hatten, und ganz offensichtlich hat der Landeshauptmann in diesen Gesprächen die

Wiederbestellung Gassners zumindest für diesen Einjahreszeitraum befürwortet.

 

Zu 3.:

 

Wie seitens der Staatsanwaltschaft Eisenstadt berichtet wird, sind die diesbezüglichen

Erhebungen noch nicht abgeschlossen.

 

Zu 4.:

 

Umfangreiche Erhebungen der Interpol sowie des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden in

Venezuela und Paraguay haben bisher die Medienberichte, wonach die von der Bank

Burgenland AG an das Firmenkonglomerat des Alexander Thom alias Hom - Rusch

gewährten Kreditmittel in Tourismusprojekte in Südamerika geflossen seien, nicht bestätigen

können. Die Existenz einer ‚Venezuela - Connection“ konnte ebenfalls nicht verifiziert werden.

Dieser Meinung schließt sich auch die Staatsanwaltschaft Eisenstadt an.

 

Zu 5.:

 

Die Bank Burgenland unterliegt als Kreditinstitut der Aufsicht gemäß Bankwesengesetz

(BWG), insoweit hat die Bankenaufsicht meines Ressorts die gemäß BWG erforderlichen

Schritte gesetzt. Darüber hinausgehende Veranlassungen im Zusammenhang mit der Causa

Hom - Rusch/Bank Burgenland - so nicht schon in anderen Punkten dieser Anfrage Bezug

genommen wurde - waren nicht zu treffen.

 

Zu 6.:

 

Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Justiz ist beim Landesgericht Eisenstadt auf

Grund einer Antragstellung der Staatsanwaltschaft Eisenstadt ein Verfahren gegen zwei

weitere Vorstandsmitglieder der EB und Hypo - Bank Burgenland AG, deren zivilrechtliche

Haftung sich aus den Bestimmungen des Aktiengesetzes und der Geschäftsordnung des

Vorstandes der Bank ergibt, wegen des Verdachts nach den §§ 153, 159 Strafgesetzbuch

und § 255 Aktiengesetz anhängig. In diesem noch offenen Verfahren wird geprüft, ob die

genannten Organe der Bank Burgenland auch strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen

sein werden; dies schließt auch eine rechtliche Würdigung des Sachverhaltes in bezug auf

Verantwortlichkeit und etwaige Unterlassungen mitein.

 

Zu 7.:

 

Hiezu verweise ich auf die Beantwortung der Frage 8 der parlamentarischen Anfrage

Nr. 2463/J vom 11. Mai 2001 durch den Herrn Bundesminister für Justiz.