2438/AB XXI.GP
Eingelangt am:10-07.2001
Bundesminister für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Heindl und
Genossen Nr. 2464/J, vom 11. Mai 2001, betreffend Entschließungsantrag der
Abgeordneten Kiss, Mag Schweitzer und Kollegen betreffend umgehende Aufklärung aller
Hintergründe des Bank - Burgenland - Skandals, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die Abteilung für Controlling und Revision des Bundesministeriums für Finanzen hat jene
Aktenmaterien des Bundesministeriums für Finanzen - Zentralleitung, welche sich auf die
Firmengruppe des Hom - Rusch beziehen, und die im Zusammenhang mit der öffentlichen
Berichterstattung und der Behandlung der Hom - Rusch - Affäre im burgenländischen Landtag
entstandenen schriftlichen Unterlagen einer Durchsicht unterzogen.
Wie ich bereits vor dem Untersuchungsausschuss des Burgenländischen Landtages am
28. August 2000 dargelegt habe, hat es von meiner Seite keine Weisung gegeben, das
Steuerverfahren Hom - Rusch neu aufzurollen.
Weiters ist festzuhalten, dass aus den vorliegenden Akten sowohl für die Abteilung
Controlling und Revision als auch für mich keine Elemente zu entnehmen sind, die für oder
gegen eine derartige Einflussnahme durch
meinen Amtsvorgänger sprechen würden.,
Zu 2.:
Zu diesem Thema habe ich im Untersuchungsausschuss des Burgenländischen Landtages
dargelegt, dass im Zuge der Vorbereitung zur Beantwortung einer Dringlichen Anfrage des
Nationalrates mir bekannt wurde, dass es mehrere Gespräche - einmal mit Sektionschef
Lejsek, dann wiederum mit Vizegouverneurin Tumpel - Gugerell von der Nationalbank, und
mit dem Landeshauptmann gegeben hat, die die Wiederbestellung Gassners zum Inhalt
hatten, und ganz offensichtlich hat der Landeshauptmann in diesen Gesprächen die
Wiederbestellung Gassners zumindest für diesen Einjahreszeitraum befürwortet.
Zu 3.:
Wie seitens der Staatsanwaltschaft Eisenstadt berichtet wird, sind die diesbezüglichen
Erhebungen noch nicht abgeschlossen.
Zu 4.:
Umfangreiche Erhebungen der Interpol sowie des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden in
Venezuela und Paraguay haben bisher die Medienberichte, wonach die von der Bank
Burgenland AG an das Firmenkonglomerat des Alexander Thom alias Hom - Rusch
gewährten Kreditmittel in Tourismusprojekte in Südamerika geflossen seien, nicht bestätigen
können. Die Existenz einer ‚Venezuela - Connection“ konnte ebenfalls nicht verifiziert werden.
Dieser Meinung schließt sich auch die Staatsanwaltschaft Eisenstadt an.
Zu 5.:
Die Bank Burgenland unterliegt als Kreditinstitut der Aufsicht gemäß Bankwesengesetz
(BWG), insoweit hat die Bankenaufsicht meines Ressorts die gemäß BWG erforderlichen
Schritte gesetzt. Darüber hinausgehende Veranlassungen im Zusammenhang mit der Causa
Hom - Rusch/Bank Burgenland - so nicht schon in anderen Punkten dieser Anfrage Bezug
genommen wurde - waren nicht zu treffen.
Zu 6.:
Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Justiz ist beim Landesgericht Eisenstadt auf
Grund einer Antragstellung der Staatsanwaltschaft Eisenstadt ein Verfahren gegen zwei
weitere Vorstandsmitglieder der EB und Hypo - Bank Burgenland AG, deren zivilrechtliche
Haftung sich aus den Bestimmungen des Aktiengesetzes und der Geschäftsordnung des
Vorstandes der Bank ergibt, wegen des Verdachts nach den §§ 153, 159 Strafgesetzbuch
und § 255 Aktiengesetz anhängig. In diesem noch offenen Verfahren wird geprüft, ob die
genannten Organe der Bank Burgenland auch
strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen
sein werden; dies schließt auch eine rechtliche Würdigung des Sachverhaltes in bezug auf
Verantwortlichkeit und etwaige Unterlassungen mitein.
Zu 7.:
Hiezu verweise ich auf die Beantwortung der Frage 8 der parlamentarischen Anfrage
Nr. 2463/J vom 11. Mai 2001 durch den Herrn Bundesminister für Justiz.