2440/AB XXI.GP
Eingelangt am:10.07.2001
DER BUNDESKANZLER
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
10. Mai 2001 unter der Nr.2434/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "die Bestrebungen der Bundesregierung zur Einführung einer aus daten-
schutzrechtlichen und technischen Gründen bedenklichen, kombinierten "SV - Bürger -
card - Personalausweis - Karte“‘ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3.
Die Vollziehung des § 31 a ASVG fällt nicht in meinen Kompetenzbereich. Ich bitte
daher um Verständnis, daß ich diese Fragen nicht beantworten kann.
Zu den Frauen 2 und 4:
Seitens des Bundeskanzleramtes werden überhaupt keine Maßnahmen im Sinne
dieser Fragen geplant. Für die Koordinierung der diesbezüglichen Projekte ist das
Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport zuständig. Ich möchte lediglich
darauf hinweisen, daß der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit anläßlich der Be -
schlußfassung über die 58. Novelle zum ASVG ausdrücklich erklärt hat, daß er da -
von ausgeht, daß bis zu den Ausschußberatungen eine Verordnungsermächtigung
für den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen in das ASVG, GSVG
und BSVG aufgenommen wird, die die freiwillige Datenspeicherung auf der ab
1. Jänner 2003 einzuführende Chipkarte ermöglichen soll.
Zu den Fragen 5 und 7:
Die Zuständigkeit zur Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen zur Schaffung einer all -
fälligen „Bürgerkarte“ hängt davon ab, ob ein sektoraler Ansatz gewählt wird oder ob
eine Gesamtregelung für den Einsatz der Bürgerkarte im Bundesbereich stattfinden
soll. Diese Frage ist, insbesondere auch im Hinblick auf die Koordinierung mit den
Ländern, derzeit noch in Diskussion. Ich bitte daher um Verständnis, daß ich diese
Fragen nicht beantworten kann.
Zu Frage 6:
Nein. Es bedurfte hiezu einer Änderung der Bundeshaushaltsvorschriften.