2441/AB XXI.GP
Eingelangt am:10.07.2001
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Genossinnen haben am 11. Mai
2001 unter der Nr. 2466/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Unternehmensberatungsfirmen: Eine Gefahr für die Verwaltungsreform?
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
1.1 Ressorteigenes Projekt "Kosten - und Leistungsrechnung im BKA“
Vom Bundeskanzleramt wurde die Beratungsleistung „zur Einführung der
Kosten - und Leistungsrechnung im Bundeskanzleramt (im folgenden: Projekt
Kostenrechnung) beauftragt.
Welcher Auftraggeber dies konkret ist, kann aus datenschutzrechtlichen Gründen
deshalb nicht bekannt gegeben werden, weil die weiteren detaillierten Fraugen
über Vertragsinhalte, die ihrer Natur nach zu wahrende Geschäfts - und
Betriebsgeheimnisse darstellen, nur dann Inhaltlich beantwortet werden können,
wenn dies ohne Identifizierung des Betroffenen geschieht.
1.2 Teilprojekte im Rahmen des Projektes "Budgetrestrukturierung"
Neben dem ressorteigenen Projekt wurde bzw. wird das Bundeskanzleramt im
Rahmen des Projektes "Budgetrestrukturierung" - das Unternehmen wurde vom
Bundesministerium für Finanzen beauftragt in folgenden Teilprojekten
verantwortlich tätig:
a) Präsidialreform (Legistik, EDV, Buchhaltung, Bibliotheken, Orden, Dienst -
wagenmanagement u.a.) (ressortübergreifendes Projekt),
b) Errichtung von Förderdatanbanken (ressortübergreifendes Projekt),
c) Restrukturierung des Bundespressedienstes (BKA Projekt),
d) Gebietskörperschaftenübergreifendes Informationssystem in der Kunst -
förderung (BKA Projekt).
Die Spezifika der Vertragsgestaltung und - abwicklung in Bezug auf diese
Projekte können nur vom Bundesministerium für Finanzen, das den Auftrag
dazu erteilt hat, beantwortet werden.
Zu Frage 2:
Der Auftragnehmer für das Projekt Kostenrechnung wurde In einem Vergabe -
verfahren nach der ÖNORM A 2050 vom 1. 1. 1993 ermittelt, wobei auch die
Referenzen mitberücksichtigt wurden.
Zu Frage 3:
Der Vertrag über das Projekt Kostenrechnung wurde am 13.12.2000 geschlossen.
Zu Frage 4:
Die Ausgestaltung des Vertrages erfolgte im Bundeskanzleramt durch die für diese
Aufgaben zuständige Abteilung I/8 (Rechts - und Vergabeangelegenheiten).
Zu Frage 5:
Durch den zuständigen Leiter der Abteilung 1/8 im Bundeskanzleramt.
Zu Frage 6:
Nein.
Zu Frage 7:
Zur Erbringung der vereinbarten Leistung (Kosten - und Leistungsrechnung in der
Standardsoftware SAP/R3) in der vom Bundesministerium für Finanzen realisierten
Form kamen nur zwei Firmen in Betracht Sie wurden im Rahmen eines Ver -
handlungsverfahrens gemäß 1.4.2.4 (5) der ÖNORM A 2050 vom 1.1.1993 zur
Anbotslegung eingeladen, wobei eine Firma ein Angebot gelegt hat.
Zu Frage 8:
Die Aufgabenstellung wurde in der Leistungsbeschreibung des Werkvertrages wie
folgt definiert:
„Erbringung von Beratungsleistungen im Rahmen der Einführung der Kostenrech -
nung im Bundeskanzleramt unter Berücksichtigung der Implementierung des Moduls
CO."
Die Aufgabenstellung bei den Budgetrestrukturierungsprojekten wurde in führender
Verantwortung vom Bundesministerium für Finanzen definiert, wobei bei den das
BKA betreffenden Teilprojekten in inhaltlicher Hinsicht das Einvernehmen hergestellt
wurde.
Die Zieldefinitonen für die Teilprojekte lauten wie folgt:
a) Prasidialreform
• Legistik/e Recht - elektronisches Rechtserzeugungssystem,
Rationalisierung der Prozesse im Normerzeugungsverfahren
• EDV - Synergien durch gemeinsame IT - Lösungen
• Synergien durch Zusammenlegung von Ministerialbibliotheken
• Synergien durch Zusammenlegung von Buchhaltungen
• Synergien durch die Bildung ressortübergreifender Krattfahrzeugpools
b) Förderdatenbanken
Verhinderung von Mehrfachförderungen,
Erreichen zielgerichteter Unterstützung von Förderungsprojekten
c) Restrukturierung des Bundespressedienstes
Optimierung der Funktionen
Zu Frage 9:
Das Projekt Kostenrechnung im Bundeskanzleramt ist ein Pilotprojekt für die Bun -
desverwaltung, deren Ergebnisse und Erfahrungen in weiterer Folge bei der Im -
plementierung der Kostenrechnung in anderen Ressorts berücksichtigt werden
sollen. Die daraus gewonnen Ergebnisse werden in die bereits gebildete intermi -
nisterielle Arbeitsgruppe einfließen.
Ebenso sollen die bei der Beantwortung der Frage 1 (Punkt 1.2 lit a und b) ge -
nannten Teilprojekte ressortübergreifende Ergebnisse liefern.
Zu Frage 10:
Für die Beratungsleistungen beim Projekt Kostenrechnung wurde ein Bruttohonorar
von öS 321.120,-- vereinbart, wovon öS 128.448,-- auf das Bundeskanzleramt und
öS 192.672,-- auf das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport entfallen.
Die Teilprojekte bei der Beantwortung zu Frage 1 (Punkt 1.2) wurden nicht geson -
dert, sondern im Rahmen des Gesamtprojektes durch das Bundesministerium für
Finanzen beauftragt (siehe Beantwortung zu Frage 1 letzter Satz).
Zu Frage 11:
Der unter Antwort 10 genannte Teilbetrag von öS 128.448,-- wurde vom Bun -
deskanzleramt nach ordnungsgemäßer Leistungserbringung angewiesen.
Die Zahlung der Teilprojekte bei der Beantwortung zu Frage 1 (Punkt 1.2) erfolgt
durch den Auftraggeber, dem Bundesministerium
für Finanzen.
Zu Frage 12:
Die internen Ressortkosten sind nicht feststellbar, da das Bundeskanzleramt derzeit
noch über keine Kostenrechnung verfügt und auch keine projektbegleitende
Kostenaufzeichnung verwaltungsinterner Leistungen vorgesehen war. im übrigen
darf auf das vereinbarte Entgelt (siehe Beantwortung zu Frage 10) hingewiesen
werden.
Zu Frage 13:
Beim Projekt Kostenrechnung: nein.
Bezüglich der Teilprojekte verweise ich auf die Beantwortung zu Frage 1 letzter Satz.
Zu Frage 14:
Der genannte Vertrag über das Projekt Kostenrechnung ist als befristetes Rechts -
verhältnis konzipiert, der durch Zeitablauf endet. Bei Leistungsverzug ist der Bund
nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt be -
rechtigt.
Bezüglich der Teilprojekte verweise ich auf die Beantwortung zu Frage 1 letzter Satz.
Zu Frage 15:
Ja, beim Vertrag über das Projekt Kostenrechnung in jenen Fällen, in denen der
Auftragnehmer eine für den Bund verwertbare Teilleistung erbracht und der Bund an
ihr ein Interesse hat.
Bezüglich der Teilprojekte verweise ich auf die Beantwortung zu Frage 1 letzter Satz.
Zu den Fragen 16 und 17:
Die Planung, Überwachung und Kontrolle des Projektes Kostenrechnung erfolgt
unter Verantwortung des Leiters der Sektion I durch die Abteilung I/2.
Für die Teilprojekte gilt:
a) Präsidialreform - Leiter der Sektion I
• Legistikreform - zusätzlich Leiter der Abteilung V/6
• EDV
• Buchhaltung
• Bibliotheken
• Orden
• Dienstwagenmanagement
b) Förderdatenbanken - Leiter der Sektion I und der Sektion IV
c)
Berichtstätigkeiten - Leiter der Gruppe IV/A
Zu Frage 18:
Durch die Einführung der Kosten - und Leistungsrechnung werden die Aufwendungen
in den einzelnen Bereichen transparent, sodaß das Kostenbewußtsein gestärkt und
durch zielgerichtete Entscheidungen eine Kostenreduktion erreicht werden soll.
Der Umfang künftiger Einsparungen bei den einzelnen (Teil - ) Projekten kann im
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.
Zu Frage 19:
Die Zuordnung der personellen Einsparungseffekte zu den einzelnen Teilprojekten
kann aus dem im Punkt 18 angeführten Gründen noch nicht erfolgen. Das Bun -
deskanzleramt wird aber durch die Summe der Maßnahmen die im Ministerrat
beschlossene Reduktion von Planstellen bzw. Vollbeschäftigungsäquivalenten zum
31. 12. 2003 erreichen.
Zu Frage 20:
Ja, ausgenommen die ressortinternen Projekte.
Zu Frage 21:
Für das Projekt Kostenrechnung wurde ein Projektmanagement gebildet. Dieses
Projektmanagement wurde - nach Bedarf - durch zwei externe Berater des Auf -
tragnehmers betreut.
Bezüglich der Teilprojekte verweise ich auf die Beantwortung zu Frage 1 letzter Satz.
Zu Frage 22:
Für die Beraterstunde beim Projekt Kostenrechnung wurden öS 1.672,-- exkl. Ust.
bezahlt.
Bezüglich der Teilprojekte verweise ich auf die Beantwortung zu Frage 1 letzter Satz.
Zu Frage 23:
Drei Bedienstete sind bei dem Projekt Kostenrechnung für das Projektmanagement
ständig eingebunden. Hinzu kommen noch MitarbeiterInnen in der Kostenarten - und
in der Kostenstellenarbeitsgruppe, die phasenweise mit Aufgaben befaßt waren.
Insgesamt waren 13 Mitarbeiterinnen in die Abwicklung des Projektes
Kostenrechnung im Bundeskanzleramt eingebunden.
Für die Teilprojekte gilt:
a) Präsidialreform - 7 Personen
b) Förderdatenbanken - 3 Personen
c) Restrukturierung des Bundespressedienstes -
3 Personen
Zu Frage 24:
Die Personalvertretung ist im Rahmen der ihr gesetzlich zustehenden Mitwir -
kungsrechte (insbes. § 9 Abs. 2 Bundes - Personalvertretungsgesetz, BGBl. Nr.
133/1967) bei der Abwicklung dieses Projektes eingebunden. In diesem Zusam -
menhang gab es regelmäßige Kontakte mit den Projektleitungen.
Zu den Fragen 25 und 26:
Soweit sich dies aus den Aufgaben ihres Arbeitsplatzes ergibt, ja.
Zu Frage 27:
Die Leistungsfrist beim Vertrag über dem Projekt Kostenrechnung erstreckt sich vom
1. 11. 2000 bis 30.4.2001.
Die bei der Beantwortung zu Frage 1 (Punkt 1.2) genannten (Teil - )Projekte wurden
vom Bundesministerium für Finanzen im Rahmen eines Gesamtprojektes beauftragt.
Für die genannten Teilprojekte ist die Abwicklung bis 31.12.2001 in Aussicht
genommen.
Zu Frage 28:
Die Leistungen beim Projekt Kostenrechnung wurden zum vereinbarten Zeitpunkt
erbracht, sodaß keine Verzögerungen zu gewärtigen sind.
Auch die bei der Beantwortung zu Frage 1 (Punkt 1.2) genannten Teilprojekte laufen
im Bundeskanzleramt ohne Verzögerung.
Zu Frage 29:
Der Fälligkeitszeitpunkt für das Projekt Kostenrechnung wurde in der Antwort zur
Frage 27 genannt, auf die hiermit verwiesen wird. Die vereinbarten Schulungen
wurden bereits vollständig erbracht.
Betreffend die Teilprojekte verweise ich auf die Beantwortung der Frage 27.
Zu den Fragen 30, 31, 32 und 33:
Das Grobkonzept der Kosten - und Leistungsrechnung im Bundeskanzleramt wurde
am 9. Mai 2001 Im Rahmen einer Interministeriellen Veranstaltung der Öffentlichkeit
vorgestellt.
Die Feinabstimmung wird in SAP/R3 durchgeführt, wobei der genaue Zeitpunkt der
Präsentation noch nicht genannt werden kann.
Die Ergebnisse der Teilprojekte (siehe Beantwortung zu Frage 1) fließen in das
Gesamtprojekt ein. Dieses wird nach einer Gesamtabstimmung durch die Bun -
desregierung der Öffentlichkeit präsentiert werden. Der genaue Zeitpunkt steht noch
nicht fest.
Zu Frage 34:
Die Einführung des Projektes Kostenrechnung ist als Einzelprojekt des Projektes
"Einführung des SAP/R3“ anzusehen, aus dem keine weiteren Einzelprojekte ent -
wickelt werden.
Die bei der Beantwortung zu Frage 1 (Punkt 1.2 lit. a und b) genannten Teilprojekte
sind Einzelprojekte der Verwaltungsreform (Beschluß des Ministerrates vom
3. Oktober 2000, Pkt. 31/24).
Vom Budgetrestrukturierungsprojekt - die Beauftragung erfolgte durch das Bun -
desministerium für Finanzen - obliegt die Durchführung folgender Einzelprojekte dem
Bundeskanzleramt:
• Präsidialaufgabenreform,
• Förderungsdatenbank und
• Restrukturierung des Bundespressedienstes
Zu Frage 35:
Das Bundeskanzleramt ist das erste Ressort, in dem das Projekt Kostenrechnung in
Verbindung mit SAP/R3 eingeführt wird. Die Ergebnisse und Erfahrungen werden
den übrigen Ressorts zur Verfügung gestellt werden, um dort die Einführung dieses
Kostenrechnungsmodells zu beschleunigen und zu erleichtern.
Bei den Projekten "Präsidialaufgabenreform" und "Förderungsdatenbank" werden
innerhalb der jeweiligen Projektlenkung die einzelnen Schritte mit allen teilneh -
menden Ressorts abgestimmt.
Zu Frage 36:
Der in der Beantwortung zu Frage 8 genannte Vertrag über die Einführung des
Projektes Kostenrechnung ist bereits konkret abgeschlossen.
Die bei der Beantwortung zu Frage 1 (Punkt 1.2) genannten (Teil - ) Projekte wurden
vom Bundesministerium für Finanzen im Rahmen eines Gesamtprojektes beauftragt.
Für die genannten Teilprojekte ist die Abwicklung bis 31. 12. 2001 in Aussicht
genommen.
Zu Frage 37:
Für das Projekt Kostenrechnung gab es keinen Lenkungsausschuß.
Budgetrestrukturierungsprojekte: SC Mag Dr. Manfred Matzka
MinRat Mag. Martin Falb
Zu Frage 38:
Das know how, das die Mitarbeiter bei der Schulung über die Kostenrechnung
vermittelt erhielten ist in die Realisierung des Kostenrechnungsmodells einge -
flossen.
In welchem Umfang die Ergebnisse der Tätigkeit der beauftragten Unternehmens -
beratungsfirmen umgesetzt werden, kann erst nach ihrer Vorlage und umfassender
Beurteilung sowie nach dem Vergleich mit anderen Modellen, entschieden werden.
Ebenso kann der Zeitpunkt der Umsetzung erst nach dieser Entscheidung festgelegt
werden.
Zu Frage 39:
Weitere Aufträge an Unternehmensberatungsfirmen sind zum gegenwärtigen Zeit -
punkt nicht geplant. Die Vergabe weiterer Leistungen an solche Unternehmen in
diesem Jahr bzw. 2002 könnte dann in Betracht kommen, wenn dies Gründe der
Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gebieten.
Zu Frage 40:
Diese Frage kann im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
Zu Frage 41:
Das Reformvorhaben „eRecht - elektronisches Rechtserzeugungssystem“ wurde
ohne externe Berater entwickelt und ist ressortübergreifend ausgerichtet. Es wurde in
die Verwaltungsreform eingebracht.
Daneben wurden bzw. werden weitere Reformvorhaben ohne externe Berater
entwickelt (Einführung des elektronischen Aktes, Kunstdatenbank, Werbung im
Rechtsinformationssystem RIS), die jedoch aufgrund ihrer ressortspezifischen
Ausrichtung nicht in die Diskussion um die Verwaltungsreform eingebracht werden.
Die Förderdatenbank als Budgetrestrukturierungsprojekt wird nach einer Ge -
samtabstimmung ohne Fremdienstleistung vom Bundeskanzleramt entwickelt.
Zu Frage 42:
Die in der Antwort zur Frage 41 genannten Projekte wurden nicht in Detailprojekte
untergliedert.
Zu Frage 43:
Aufgrund einer fehlenden Kostenrechnung kann der monetäre Effekt nicht ermittelt
und auch nicht den einzelnen Projekten
zugeordnet werden.
Zu Frage 44:
Die Zuordnung der personellen Einsparungseffekte zu diesen Projekten kann nicht
seriös erfolgen. Das Bundeskanzleramt wird aber durch die Summe der Maßnahmen
die im Ministerrat beschlossene Reduktion von Planstellen bzw. Vollbeschäf -
tigungsäquivalenten zum 31.12.2003 erreichen.
Zu Frage 45:
Keine.
Zu Frage 46:
Die Einführung des "elektronischen Aktes" ist abgeschlossen und dieser ist ebenso
wie die Kunstdatenbank "Kunstdat" voll funktionsfähig. Für die Projekte "Werbung im
Rechtsinformationssystem RIS" und "eRecht - elektronische Rechtserzeugung"
laufen gegenwärtig Vergabeverfahren.
Zu Frage 47:
33. Ministerrat vom 17.10.2000, Punkt 21,
31. Ministerrat vom 3.10.2000, Punkt 24,
25. Ministerrat vom 8.8.2000, Punkt 32,
21. Ministerrat 21.6.2000 (Personalziele), Punkt 29.
Zu Frage 48:
Siehe Beilagen.
Zu Frage 49:
Die konkreten Einsparungseffekte lassen sich im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht
beziffern.
Zu Frage 50
Das personelle Einsparungsziel ist im Ministerratsprotokoll vom 21. Juni 2000 bzw.
September 2000 definiert und wird vom Bundeskanzleramt aus gegenwärtiger Sicht
bis zu diesem Zeitpunkt erreicht werden.
Zu Frage 51:
Die im Ministerrat beschlossenen Maßnahmen wirken sich natürlich auf die
Bundesländer aus. Da noch Verhandlungen mit den Bundesländern geführt werden,
können gegenwärtig keine konkreten Angaben gemacht werden. Als geeigneter
Ansprechpartner darf der Bundesminister für Finanzen genannt werden, der auch die
Finanzausgleichsverhandlungen mit den Bundesländern
führt.
Zu den Fragen 52 und 53:
Ich verweise auf die Beantwortung der Bundesministerin für öffentliche Leistung und
Sport (Nr. 2474/J).
Zu Frage 54:
Auf Grund der Erhebungsresultate wurden sukzessive Anpassungen der Ge -
schäftseinteilung des Bundeskanzleramt vorgenommen:
Die Entflechtung von Medienangelegenheiten zwischen dem Verfassungsdienst
und dem Bundespressedienst ist in der Form erfolgt, daß die medienrechtlichen
Angelegenheiten weiterhin durch den Verfassungsdienst wahrgenommen
werden, die Agenden mit nichtmedienrechtlichem Bezug, wie z.B. die Presse -
und Publizistikförderung sowie Angelegenheiten des Auslandsdienstes auf
Kurzwelle, nunmehr durch den Bundespressedienst besorgt werden. Gleichzeitig
wurden verschiedene Aufgabenbereinigungen Innerhalb des Bun -
despressedienstes vorgenommen. Damit war aus damaliger Sicht auch die
Organisationsstruktur des Bundespressedienstes den damaligen Erfordernissen
angepaßt.
Eine Reihe von Aufgaben, die früher durch das Bundeskanzleramt selbst besorgt
wurden, sind - zum Teil allerdings bereits vor Projektbeginn - Externen zur
Besorgung übertragen worden. Dies betrifft z. B. sogenannte Infrastruktur -
leistungen wie große Teile des Reinigungsdienstes, des Botendienstes und des
Portierdienstes sowie handwerkliche Leistungen und andere Servicedienste.
In einem weiteren Schritt wurden anhand der Resultate der Erhebung Aufgaben
definiert, die wegfallen könnten, wobei auch zu untersuchen war, welche
normativen Vorraussetzungen hiefür zu schaffen waren.
Zu Frage 55:
Hinsichtlich des Bundeskanzleramtes wird auf die Beantwortung zu Frage 54
hingewiesen. Die Beurteilung in allen übrigen Ressorts ist nicht Gegenstand meiner
Vollziehung.
Zu Frage 56:
Ich verweise auf die Beantwortung der Bundesministerin für öffentliche Leistung und
Sport (Nr. 2474/J).
Zu Frage 57:
Von den Ressorts wurden Projektlisten erstellt, die derzeit im Bundesministerium für
öffentliche Leistung und Sport zusammengefaßt werden. Die Umsetzungsphase wird
voraussichtlich im Juni 2001 beginnen.
Zu den Fragen 58, 59 und 60:
Ja, es findet eine regelmäßige Koordination auf politischer Ebene durch mich, die
Vizekanzlerin und den Bundesminister für Finanzen sowie im Ministerrat statt. Da -
ruber hinaus gibt es beim Projekt "Impuls01/Budgetrestrukturierung eine Projekt -
lenkung und einen Projektlenkungsausschuß, wobei in letzterem alle Ressorts ein -
gebunden sind. Im Projekt "eRecht" gibt es laufende Gespräche mit den Ressorts
und dem Parlament.
Zu Frage 61:
Unbeschadet der Zuständigkeit des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und
Sport darf auf die Präsentation der Reformvorhaben beim Reformdialog am 25. Juni
2001, an dem auch Vertreter der im Parlament vertretenen Parteien teilgenommen
haben, hingewiesen werden.
zu Frage 62:
Für die Organisation und Abwicklung dieses Projekts ist ausschließlich das Bun -
desministerium für Finanzen verantwortlich, sodaß ich auf die Beantwortung des
Bundesministers für Finanzen verweise (Nr. 2569/J).
Die Anlagen konnten nicht gescannt werden !!