2443/AB XXI.GP

Eingelangt am:10.07.2001

 

Bundesministerium

VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2450/J - NR/2001 betreffend B 73

Umfahrung Hausmannstätten, die die Abgeordneten Steibl und Kolleginnen am 11.

Mai 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Wann werden Sie das Trassenverordnungsverfahren gemäß § 4 Bundes -

straßengesetz einleiten?

 

Antwort:

Die zur Zeit in meinem Ressort laufende Überprüfung des Einreichprojektes ergab,

dass die Umweltuntersuchung noch ergänzt werden muss. Dies wird jedoch zu

keiner Verzögerung des Trassenverordnungsverfahrens führen.

 

Fragen 2 und 3:

Wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen?

Wie können Sie eine weitere Verzögerung des Bauvorhabens angesichts der

erschreckenden Unfallstatistik und der bereits eingeleiteten Schritte rechtfertigen?

 

Antwort:

Laut Bedarfsfeststellung 1999 (10 - Jahresbauprogramm) war vorgesehen, im Jahr

2002 mit dem erforderlichen Grunderwerb zu beginnen. Wegen der

Budgetkonsolidierung muss jedoch, sollte das Land Steiermark die derzeitige

Prioritätenreihung beibehalten, mit zeitlichen Verschiebungen gerechnet werden.

 

Die Verschiebung des ursprünglich angestrebten Baubeginns trifft nicht nur die

„Umfahrung Hausmannstätten“, sondern sämtliche Bauvorhaben im Bereich der

Bundesstraßen B.