2444/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.07.2001
VERKEHR INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2451/J - NR/2001 betreffend B64
(Rechbergbundesstraße), die die Abgeordneten Trinkl und Kolleginnen am 11. Mai
2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Wie weit ist die Planung bezüglich des Abschnittes Weiz - Preding gediehen?
Antwort:
Die Planungen sind abgeschlossen.
Frage 2:
Ist das Projekt in der Zwischenzeit genehmigt bzw. wann ist mit der Genehmigung
des Projektes zu rechnen? Gibt es Hindernisse bei der Genehmigung?
Antwort:
Das Projekt ist genehmigt.
Frage 3:
Bis wann kann mit der Verordnung der Trasse gerechnet werden?
Antwort:
Aus derzeitiger Sicht ist mit der Erlassung der Trassenverordnung Anfang 2002 zu
rechnen.
Frage 4:
Die Notwendigkeit des Projektes wurde von Ihren Amtsvorgängern ausser Streit
gestellt. Teilen Sie deren Einschätzung1 wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die Notwendigkeit des Projektes steht
außer Streit.
Frage 5:
In einem Schreiben vom 9. August des Vorjahres bestätigt BM Schmid den
Projektbeginn im Jahre 2002. Können Sie diese Zusage einhalten? Wenn nein,
warum nicht?
Antwort:
In dieser Frage muss auch das Einvernehmen mit dem BMF hergestellt werden.
Frage 6:
Werden Sie in Ihren Entscheidungen die von den Ländern festgelegten Prioritäten
berücksichtigen, sodass die vorgegebenen Zeitpläne im wesentlichen eingehalten
werden können?
Antwort:
Die Budgetkonsolidierung bewirkt keine Änderung der Prioritäten da diese vom
entsprechenden Bundesland vorgeschlagen werden.
Frage 7:
In Anbetracht der Unfallzahlen ist Gefahr in Verzug. Können Sie sich vorstellen, dass
die Verbreiterung der Umfahrung St. Ruprecht und die Beseitigung der
Unfallhäufungspunkte vorgezogen werden?
Antwort:
Die Dringlichkeit einer Verbreiterung der Umfahrung St. Ruprecht ist bekannt. Zur
Beseitigung der Unfallhäufigkeitspunkte ist geplant, den Langsamverkehr auf eine
Begleitstraße zur B 64 umzulegen. Über den Verlauf dieser Begleitstraße konnte
aber bisher mit den betroffenen Gemeinden keine Einigung erzielt werden.
Frage 8:
Können Sie sicherstellen, dass bei diesem Abschnitt die heutigen und - vor allem -
künftigen kapazitätsmäßigen Anforderung berücksichtigt werden?
Antwort:
Mit der Trennung des Langsamverkehrs vom Schnellverkehr und der Verbreiterung
der Umfahrung St. Ruprecht ist auch in Zukunft eine ausreichende Leistungsfähigkeit
gewährleistet.
Frage 9:
Werden Sie angesichts der Begleitstraßenproblematik weitere Überlegungen über
den Ausbau der gesamten B 64 von Gleisdorf bis Weiz anstellen? Können Sie
diesbezüglich zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen?
Antwort:
Nach der Trennung von Langsam - und Schnellverkehr könnte die B 64 zwischen
Gleisdorf und Weiz/Nord zur Autostraße gem. StVO erklärt werden. Hiefür sind keine
weiteren Mittel erforderlich.
Frage 10:
Gibt es Pläne für den weiteren Verlauf der B 64 von Weiz bis auf den Rechberg?
Wenn ja, welche?
Antwort:
Als weiteres Ausbauprojekt ist die Umfahrung der „Weizklamm“ durch einen Tunnel
zu nennen. In fernerer Zukunft ist auch an den Bau einer Umfahrung von Passau
gedacht.