2445/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10.07.2001

 

Bundesministerium

VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2454/J - NR/2001 betreffend das

geplante Brückenprojekt Korneuburg - Klosterneuburg, die die Abgeordneten Dr.

Hlavac, Genossinnen und Genossen am 11. Mai 2001 an mich gerichtet haben,

beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 9:

Wird seitens Ihres Ressort die Ansicht vertreten, dass im Bereich Korneuburg der

Bau einer Donaubrücke notwendig ist?

 

Ist seitens Ihres Ressorts eine Donaubrücke beim Standort Schüttau geplant?

 

Falls ja:

 

In welchem Stadium befinden sich die Vorarbeiten Ihres Ressorts für die Umsetzung

dieses Projekts?

 

Welche verkehrspolitische Notwendigkeit liegt der geplanten Donaubrücke beim

Standort Schüttau zugrunde?

 

Welche Alternativen zu diesem Bauprojekt, insbesondere die Forcierung des

Öffentlichen Verkehrs (kürzere Intervalle), wurden von Ihnen in Erwägung gezogen

und wie bewertet?

 

Wie hoch sind die geschätzten Baukosten für dieses Brückenprojekt?

 

Welche Auswirkungen im Bereich Schüttau - insbesondere jene der

Beeinträchtigung eines Erholungsgebietes, Enteignungen von Wohn - und

Firmengelände, Lärmbelästigung und Verschlechterung der Lebensqualität im

allgemeinen, werden sich für die betroffenen Anrainer ergeben?

 

Falls nein:

 

Welcher Standort wird von Ihnen favorisiert und warum?

Antwort:

Seitens des Landes Niederösterreich wurde an das Bundesministerium für Verkehr,

Innovation und Technologie zum Zwecke einer Aufnahme der Verbindung

"Donaubrücke Klosterneuburg - Korneuburg“ in das Bundesstraßengesetz und

zwecks Zustimmung zu den weiteren Planungen mit einer "Machbarkeitsstudie 2000"

herangetreten. Da sich jedoch aus dieser Untersuchung keine Begründungen ab -

leiten lassen, die eine Realisierung dieser Maßnahme als Bundesstraße rechtfertigen

und auch sonst keine weitergehende und fachlich fundiertere Unterlagen seitens des

Landes Niederösterreich vorgelegt wurden, konnte dem Antrag nicht entsprochen

werden

 

Es tut mir leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass das von Ihnen in Ihrer

parlamentarischen Anfrage angesprochene Projekt kein Bundesstraßenprojekt (nach

BStG) ist und ich daher nicht zuständig bin.