2445/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.07.2001
Bundesministerium
VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2454/J - NR/2001 betreffend das
geplante Brückenprojekt Korneuburg - Klosterneuburg, die die Abgeordneten Dr.
Hlavac, Genossinnen und Genossen am 11. Mai 2001 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 9:
Wird seitens Ihres Ressort die Ansicht vertreten, dass im Bereich Korneuburg der
Bau einer Donaubrücke notwendig ist?
Ist seitens Ihres Ressorts eine Donaubrücke beim Standort Schüttau geplant?
Falls ja:
In welchem Stadium befinden sich die Vorarbeiten Ihres Ressorts für die Umsetzung
dieses Projekts?
Welche verkehrspolitische Notwendigkeit liegt der geplanten Donaubrücke beim
Standort Schüttau zugrunde?
Welche Alternativen zu diesem Bauprojekt, insbesondere die Forcierung des
Öffentlichen Verkehrs (kürzere Intervalle), wurden von Ihnen in Erwägung gezogen
und wie bewertet?
Wie hoch sind die geschätzten Baukosten für dieses Brückenprojekt?
Welche Auswirkungen im Bereich Schüttau - insbesondere jene der
Beeinträchtigung eines Erholungsgebietes, Enteignungen von Wohn - und
Firmengelände, Lärmbelästigung und Verschlechterung der Lebensqualität im
allgemeinen, werden sich für die betroffenen Anrainer ergeben?
Falls nein:
Welcher Standort wird von Ihnen favorisiert
und warum?
Antwort:
Seitens des Landes Niederösterreich wurde an das Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie zum Zwecke einer Aufnahme der Verbindung
"Donaubrücke Klosterneuburg - Korneuburg“ in das Bundesstraßengesetz und
zwecks Zustimmung zu den weiteren Planungen mit einer "Machbarkeitsstudie 2000"
herangetreten. Da sich jedoch aus dieser Untersuchung keine Begründungen ab -
leiten lassen, die eine Realisierung dieser Maßnahme als Bundesstraße rechtfertigen
und auch sonst keine weitergehende und fachlich fundiertere Unterlagen seitens des
Landes Niederösterreich vorgelegt wurden, konnte dem Antrag nicht entsprochen
werden
Es tut mir leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass das von Ihnen in Ihrer
parlamentarischen Anfrage angesprochene Projekt kein Bundesstraßenprojekt (nach
BStG) ist und ich daher nicht zuständig bin.