2446/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.07.2001
VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2455/J - NR/2001 betreffend Bau eines
sicheren Grenzübergangs in Hohenau an der March, die die Abgeordneten Dr. Rada
und GenossInnen am 11. Mai 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
Frage 1:
Sehen Sie die Notwendigkeit infrastrukturelle Projekte, wie die Errichtung einer
leistungsfähigen Straße zum Grenzübergang Hohenau an der March und einer
Zollstelle inklusive einer Brücke über die March möglichst rasch zu realisieren als
vorrangig ein?
Antwort:
Die Ausweitung der Kontakte mit den östlichen Nachbarländern und die zu
erwartende Ostöffnung der Europäischen Union werden eine Reihe von
Infrastrukturprojekten erforderlich machen.
Nach Einschätzung meines Ressorts nimmt der Grenzübergang Hohenau dabei
keine vorrangige Position ein, da er primär den lokalen Erfordernissen dient.
Vorrangig wird die Spange Kittsee im Zuge der B 307 auszuführen sein. Weiters wird
derzeit geprüft, eine Grenzübertrittstelle nördlich der Donau im Nahbereich von
Bratislava zu schaffen.
Frage 2:
Wenn ja, wie wurde die Koordination zwischen den verantwortlichen
Regierungsstellen strukturiert? Wer hat welche Verantwortlichkeiten übernommen?
Antwort:
Die Koordination von bilateralen Maßnahmen erfolgt durch die Österreichisch -
Slowakische Grenzkommission unter der Leitung des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten. Weiters finden Expertengespräche auf der Ebene der
Bundesstraßenverwaltung und der
Slowakischen Straßenverwaltung statt.
Frage 3:
Wie sehen der Realisierungszeitraum und die finanzielle Bedeckung aus?
Antwort:
Umfahrung und Grenzübergang Hohenau sind in der Bedarfsfeststellung für den
Bundesstraßenausbau vom Land Niederösterreich an 22. Stelle in Stufe 1 gereiht
worden.
Die Angabe eines Realisierungszeitpunktes ist auf Grund der nichtabsehbaren
Probleme auf Grund der Trassierung durch einen hochsensiblen Naturraum schwer
möglich.
Frage 4:
Welche Beiträge leistet Ihr Ressort zur raschen Umsetzung?
Antwort:
Mein Ressort wird zum gegebenen Zeitpunkt nach Abklärung der umweltbezogenen,
verkehrsbezogenen und technischen Randbedingungen die weiteren Projektierungs-
schritte freigeben.
Frage 5:
Wie funktioniert die Koordination mit den zuständigen Slowakischen Behörden? Und
mit welchen der Behörden haben Sie Kontakt?
Antwort:
Die Bundesstraßensektion meines Ressorts hat einen sehr guten Kontakt mit der
Slowakischen Straßenverwaltung.
Frage 6:
Welche Rolle nimmt in diesem Kontext das Land Niederösterreich ein?
Antwort:
Die Bundesstraßenverwaltung im Amt der NÖ Landesregierung nimmt die im
Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes übertragenen Aufgaben wahr.
Frage 7:
Wie sieht die personelle Besetzung des Grenzpostens Hohenau an der March
derzeit aus und wie wird dieser, soweit das Grenzaufkommen schon abschätzbar ist,
in Zukunft aussehen?
Antwort:
Die Zuständigkeit für die personelle Besetzung des Grenzpostens liegt bei den
Bundesministerien für Finanzen und Inneres.