2446/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10.07.2001

 

VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2455/J - NR/2001 betreffend Bau eines

sicheren Grenzübergangs in Hohenau an der March, die die Abgeordneten Dr. Rada

und GenossInnen am 11. Mai 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie

folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Sehen Sie die Notwendigkeit infrastrukturelle Projekte, wie die Errichtung einer

leistungsfähigen Straße zum Grenzübergang Hohenau an der March und einer

Zollstelle inklusive einer Brücke über die March möglichst rasch zu realisieren als

vorrangig ein?

 

Antwort:

Die Ausweitung der Kontakte mit den östlichen Nachbarländern und die zu

erwartende Ostöffnung der Europäischen Union werden eine Reihe von

Infrastrukturprojekten erforderlich machen.

 

Nach Einschätzung meines Ressorts nimmt der Grenzübergang Hohenau dabei

keine vorrangige Position ein, da er primär den lokalen Erfordernissen dient.

Vorrangig wird die Spange Kittsee im Zuge der B 307 auszuführen sein. Weiters wird

derzeit geprüft, eine Grenzübertrittstelle nördlich der Donau im Nahbereich von

Bratislava zu schaffen.

 

Frage 2:

Wenn ja, wie wurde die Koordination zwischen den verantwortlichen

Regierungsstellen strukturiert? Wer hat welche Verantwortlichkeiten übernommen?

 

Antwort:

Die Koordination von bilateralen Maßnahmen erfolgt durch die Österreichisch -

Slowakische Grenzkommission unter der Leitung des Bundesministeriums für

auswärtige Angelegenheiten. Weiters finden Expertengespräche auf der Ebene der

Bundesstraßenverwaltung und der Slowakischen Straßenverwaltung statt.

Frage 3:

Wie sehen der Realisierungszeitraum und die finanzielle Bedeckung aus?

 

Antwort:

Umfahrung und Grenzübergang Hohenau sind in der Bedarfsfeststellung für den

Bundesstraßenausbau vom Land Niederösterreich an 22. Stelle in Stufe 1 gereiht

worden.

 

Die Angabe eines Realisierungszeitpunktes ist auf Grund der nichtabsehbaren

Probleme auf Grund der Trassierung durch einen hochsensiblen Naturraum schwer

möglich.

 

Frage 4:

Welche Beiträge leistet Ihr Ressort zur raschen Umsetzung?

 

Antwort:

Mein Ressort wird zum gegebenen Zeitpunkt nach Abklärung der umweltbezogenen,

verkehrsbezogenen und technischen Randbedingungen die weiteren Projektierungs-

schritte freigeben.

 

Frage 5:

Wie funktioniert die Koordination mit den zuständigen Slowakischen Behörden? Und

mit welchen der Behörden haben Sie Kontakt?

 

Antwort:

Die Bundesstraßensektion meines Ressorts hat einen sehr guten Kontakt mit der

Slowakischen Straßenverwaltung.

 

Frage 6:

Welche Rolle nimmt in diesem Kontext das Land Niederösterreich ein?

 

Antwort:

Die Bundesstraßenverwaltung im Amt der NÖ Landesregierung nimmt die im

Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes übertragenen Aufgaben wahr.

 

Frage 7:

Wie sieht die personelle Besetzung des Grenzpostens Hohenau an der March

derzeit aus und wie wird dieser, soweit das Grenzaufkommen schon abschätzbar ist,

in Zukunft aussehen?

 

Antwort:

Die Zuständigkeit für die personelle Besetzung des Grenzpostens liegt bei den

Bundesministerien für Finanzen und Inneres.