2447/AB XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2001

 

BUNDESMINISTER FÜR

VERKEHR; INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 24767J - NR/2001 betreffend

Unternehmensberatungsfirmen: Eine Gefahr für die Verwaltungsreform?, die die

Abgeordneten Mag. Maier und Genossinnen am 11. Mai 2001 an mich gerichtet

haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Welche Unternehmensberatungen bzw. sonstige externe Berater erhielten durch Ihr

Ressort von Februar 2000 bis 30.04.2001 einen Auftrag im Rahmen der

angekündigten Reformmaßnahmen (z.B. Verwaltungsreform)?

 

Antwort:

Im Rahmen der Verwaltungsreform wurden keine zusätzlichen Aufträge an externe

Berater vergeben.

 

Was die Unternehmensberatungsfirmen Arthur Andersen bzw. A.T. Kearney anlangt,

verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für Finanzen zur

parlamentarischen Anfrage Nr. 2469/J - NR/2001, da von do. Seite der

Rahmenvertrag abgeschlossen wurde.

 

Fragen 2 bis 17:

Wodurch haben sich die von Ihnen ausgewählten Unternehmensberatungsfirmen für

diese Tätigkeit (Aufträge) qualifiziert?

 

Wann wurden die entsprechenden Verträge abgeschlossen?

 

Durch wen wurden diese Verträge jeweils errichtet?

 

Durch wen wurden diese Verträge seitens des Ministeriums jeweils unterfertigt?

 

Gab es vor der Vergabe jeweils eine Ausschreibung?

Wenn nein, warum nicht?

 

Wie lautet konkret die Aufgabenstellung (Zielvorgabe) für jeden einzelnen dieser

Aufträge?

 

Welche dieser Aufträge sollen ressortübergreifende Ergebnisse liefern?

 

Welches Honorar wurde für jeden dieser Aufträge (Projekt) vereinbart (Ersuchen um

Angabe des jeweiligen Bruttohonorars)?

 

Welche Beträge wurden bis 30.04.2001 für jeden dieser Aufträge (Projekte) seitens

des Ministeriums zur Auszahlung gebracht bzw. freigegeben?

 

Wie hoch sind die Gesamtkosten für jedes dieser Projekte inkl. der internen

Ressortkosten?

 

Wurde in den Verträgen ein Erfolgshonorar vereinbart?

 

Ist in diesen Verträgen eine Kündigung durch den Auftraggeber (Bundesministerium)

vorgesehen, wenn die vereinbarten Leistungen nicht konsensmäßig erbracht

werden?

 

Ist in diesen Verträgen eine Honorarreduzierung durch den Auftraggeber

(Bundesministerium) vorgesehen, wenn die vereinbarten Leistungen nicht

konsensmäßig erbracht werden?

 

Wer ist im Ministerium für die exakte Planung, Überwachung und Kontrolle

hinsichtlich dieser Aufträge verantwortlich?

 

Wer beurteilt in Ihrem Ministerium das Ergebnis (Bericht) des jeweiligen Auftrages?

 

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Im Rahmen des Arthur Andersen-Projektes sind folgende Zielvorhaben definiert:

- Aufgabenkritik

- Reorganisation

- Koordination der Forschung

 

Fragen 18 und 19:

Wie hoch ist jeweils bei diesen Aufträgen (Projekte) der geplante budgetäre

Einsparungseffekt?

 

Wieviele MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst sollen dadurch bis 31.12.2003

insgesamt eingespart werden?

 

Antwort:

Bezüglich Personaleinsparungen darf ich auf die Ausführungen der Frau

Bundesminister für Öffentliche Leistung und Sport (PA Nr. 2474/J - NR/2001)

verweisen. Das generelle Ziel der Einsparungen im öffentlichen Dienst ist im

Ministerratsvortrag (30.MR/Punkt 15 vom 26.9.2000) des BMÖLS definiert.

Frage 20:

Sind diese Aufträge (Projekte) innerhalb der Regierung und mit den anderen

Bundesministerien akkordiert?

 

Antwort:

Die Aufträge sind - soweit erforderlich - innerhalb der Regierung akkordiert.

 

Fragen 21 und 22:

wieviele MitarbeiterInnen der beauftragten Unternehmensberatungen betreuen jeden

dieser Aufträge (Projekte)?

 

Wie hoch ist jeweils das Stundenhonorar der MitarbeiterInnen der beauftragten

Unternehmensberatungen?

 

Antwort:

Diese Fragen sind Angelegenheiten der beauftragten Unternehmensberatungen.

 

Fragen 23, 25 und 26:

Wieviele MitarbeiterInnen Ihres Ministeriums sind in die Abwicklung dieser Aufträge

(Projekte) eingebunden?

 

Sind in diese Projekte alle MitarbeiterInnen des Ressorts eingebunden?

Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Arthur Andersen: ressortspezifische Projekte - 1 Person (Stellvertretung im

                                 Lenkungsausschuss)

                                 Präsidialreform - 1 Person (Lenkungsausschuss - Stellvertretung)

 

A.T Kearney:         4 Personen (Amtswirtschaftsstelle sowie Lenkungsausschuss)

 

Frage 24:

In welcher Form ist konkret die Personalvertretung bei der Abwicklung dieser

Aufträge (Projekte) eingebunden?

 

Antwort:

Im Rahmen der gesetzlichen Rechte erfolgt eine Information der Personalvertretung.

 

Fragen 27 und 29:

Welcher Zeitraum steht für die Abwicklung dieser Aufträge (Projekte) zur Verfügung?

Bis zu welchem Zeitpunkt sollen die beauftragten Unternehmensberatungen ihre

Aufträge jeweils abgewickelt haben?

Antwort:

Was die Unternehmensberatungsfirmen Arthur Andersen und A.T. Kearney anlangt,

darf ich auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für Finanzen verweisen.

 

Frage 28:

Bei welchen der vergebenen Aufträgen kommt es jetzt bereits zu zeitlichen

Verzögerungen?

 

Antwort:

Soweit mir derzeit bekannt ist, kommt es bei keinem Auftrag zu zeitlichen

Verzögerungen.

 

Fragen 30, 31, 32 und 33:

Wann werden Sie die Ergebnisse der Tätigkeit der beauftragten

Unternehmensberatungsfirmen in der Öffentlichkeit präsentieren?

 

Werden Sie dem Parlament einen Bericht über diese Ergebnisse vorlegen?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

Wenn ja, wann?

 

Antwort:

Betreffend die Projekte Arthur Andersen und A.T. Kearney, ist eine Präsentation in

der Öffentlichkeit nicht vorgesehen, da es sich um Untersuchungen interner

Strukturen meines Ressorts handelt.

 

Frage 34:

Wieviele Einzelprojekte wurden bislang daraus entwickelt?

 

Antwort:

Ein Einzelprojekt (IRO&PARTNER), welches auf Basis des Arthur Andersen -

Konzeptes den Außenauftritt des Ressorts festlegt.

Motto: "Neue Organisationsformen erfordern ein geändertes Erscheinungsbild.“ Im

Vordergrund steht das ,,Dialogministerium".

 

Frage 35:

Haben diese Ergebnisse Auswirkungen auch auf andere Ressorts?

 

Antwort:

Nein.

 

Frage 36:

Welche Aufträge sind konkret bereits abgeschlossen?

 

Antwort:

Mit dem Abschluss ist Ende September d.J. zu rechnen.

Frage 37:

Der sind die einzelnen Mitglieder im jeweiligen Lenkungsausschuss (Ersuche um

namentliche Aufzählung)?

 

Antwort:

IRO&PARTNER: Dipl. Ing. Miko

Arthur Andersen: Mag. Steiner, Stv. Dr. Parrer

A.T. Kearney: Dr. Parrer, Stv. Dr. Schmid

 

Frage 38:

Wann soll die Umsetzung der Ergebnisse der Tätigkeit der beauftragten

Unternehmensberatungsfirmen erfolgen?

 

Antwort:

Die Umsetzung der Ergebnisse der Tätigkeit der beauftragten

Unternehmensberatungsfirmen kann erst nach Vorliegen eines Berichtes erfolgen.

 

Fragen 39 und 40:

Beabsichtigen Sie in diesem Jahr bzw. 2002 weitere Aufträge an

Unternehmensberatungsfirmen zu vergeben?

 

Wenn ja, welche Aufträge sollen vergeben werden? Mit welchen Kosten ist dafür zu

rechnen?

 

Antwort:

Falls die Notwendigkeit einer Strukturreform gegeben ist, werden - im Rahmen der

finanziellen Möglichkeiten - weitere Aufträge vergeben.

 

Fragen 41, 42, 43, 45 und 46:

Welche Reformvorhaben wurden intern im Ressort ohne externe Berater entwickelt

(z.B. Auflassungen, Ausgliederungen Supportprozesse) und in die Diskussion um die

Verwaltungsreform eingebracht?

 

Welche Detailprojekte wurden in diesem Rahmen entwickelt?

 

Wie hoch ist dabei der geplante budgetäre Einsparungseffekt?

 

Welche Auswirkungen haben diese Reformvorhaben auf die Situation in den

Bundesländern?

 

Welche Reformvorhaben bzw. welche dieser Projekte wurden bereits umgesetzt?

 

Antwort:

Im Zuge der Untersuchungen im Rahmen der Verwaltungsreform werden derzeit

ressortintern ohne Beiziehung externer Berater folgende Reformprojekte geprüft:

- Überprüfung des Umfanges der OZB - Zuständigkeiten im Sinne einer ersatzlosen

Streichung von Zuständigkeiten soferne sie nicht international vorgegeben oder

technisch unbedingt notwendig sind

- Schaffung einer Gebührenordnung für die OZB; eine entsprechende rechtliche

Grundlage wurde bereits 1997 im Luftfahrtgesetz geschaffen. Dabei könnten

gleichzeitig die durch materiellrechtliche Änderungen neu geschaffenen

Gebührentatbestände berücksichtigt und entsprechende Gebühren berechnet

werden.

 

Diese Projekte befinden sich im Diskussionsstadium. Eine Aussage bezüglich

budgetärer und personeller Auswirkungen ist daher derzeit nicht möglich.

 

Übertragung des niederrangigen Teiles des Bundesstraßen B - Netzes an die Länder

Hierbei handelt es sich um eine sehr weitgehende Reformvorstellung, welche ein

nicht vernachlässigbares Einsparungspotential am personellen Sektor mit sich

brächte.

 

Im Bereich der Obersten Eisenbahnbehörde werden derzeit folgende

Reformüberlegungen angestellt:

 

- Übertragung von kleineren Bau- und Einrichtungsarbeiten an die

  Eisenbahnunternehmen

 

- Übertragung der Behördenkompetenz für die Nebenbahnen an die Länder

 

- Übertragung der Kontingentausgabe für Busse an die Länder

 

Bezüglich FAG - Begleitkommission verweise ich auf die Ausführungen der Frau

Bundesminister für Öffentliche Leistung und Sport (PA 2474/J - NR/2001).

 

Frage 44:

Wieviele MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst sollen dadurch bis 31 .12.2003

insgesamt eingespart werden?

 

Antwort:

Ich verweise auf die Beantwortung der Fragen 18 und 19.

 

Fragen 47, 48, 49, 50 und 51:

Welche Ministerratsbeschlüsse zur Verwaltungsreform seit 2000 haben

Auswirkungen auf Ihr Ressort?

 

Wie sieht der Inhalt dieser Ministerratsbeschlüsse im Detail aus?

 

Welche budgetäre Einsparungseffekte ergeben sich durch diese

Ministerratsbeschlüsse für Ihr Ressort?

 

Wieviele MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst sollen dadurch bis 31.12.2003

insgesamt eingespart werden?

 

Welche Auswirkungen haben diese Ministerratsbeschlüsse auf die Situation in den

Bundesländern?

Antwort:

Ich verweise auf die Beilagen (Ministerratsbeschlüsse) der Anfragebeantwortung des

Herrn Bundeskanzlers zur parlamentarischen Anfrage Nr. 2466/J - NR/2001.

Über das Ausmaß der Auswirkungen auf die Situation in den Bundesländern kann

ich keine Aussage treffen.

 

Frage 52:

 

In welcher Form wurde das 1997 entwickelte Verwaltungsinnovationsprogramm (VIP)

in Ihrem Ressort umgesetzt?

 

Antwort:

 

An dem mit 3. Dezember 1997 durch die Bundesregierung beschlossenen

Verwaltungsinnovationsprogramm wurde unter Setzung verschiedener

Schwerpunkte bis zum Juni 1999 gearbeitet.

 

Von den damals im Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr umgesetzten

Maßnahmen haben einige Reformen unter der Zielsetzung einer modernen

Verwaltung nachwie vor Gültigkeit für mein Ressort.

 

Unter anderem möchte ich das Leitbild für den Bundesdienst, die Entwicklung von

Leistungskennzahlen und deren Veröffentlichung im jährlichen Leistungsbericht der

österreichischen Bundesverwaltung, laufende Aufgabenreform und verstärkte

Nutzung der EDV nennen.

 

Frage 53:

Wie sieht das Konzept "VIP - Quadrat“ in Ihrem Ressort aus? Welche Maßnahmen

werden gesetzt?

 

Antwort:

Durch das neue Verwaltungsinnovationsprogramm sollen folgende Ziele umgesetzt

werden:

 

Der Dienstleistungscharakter der Verwaltung soll verstärkt werden, die

Bürgerorientierung soll spürbar gemacht werden.

Die Personalentwicklung und das Personalmanagement sollen mehr auf den Dienst

am Bürger ausgerichtet werden.

 

Für das neue Verwaltungsinnovationsprogramm wurden vom ho. Ressort vorläufig

folgende Projekte nominiert:

 

- Präsidialreform

- Übertragung des untergeordneten Bundesstraßennetzes an die Länder

- Auflassung/Ausgliederung der Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge

- Veräußerung der Gesellschaften

- Neuordnung der Kompetenzen in der Zivilluftfahrt