2447/AB XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2001
BUNDESMINISTER FÜR
VERKEHR; INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 24767J - NR/2001 betreffend
Unternehmensberatungsfirmen: Eine Gefahr für die Verwaltungsreform?, die die
Abgeordneten Mag. Maier und Genossinnen am 11. Mai 2001 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Welche Unternehmensberatungen bzw. sonstige externe Berater erhielten durch Ihr
Ressort von Februar 2000 bis 30.04.2001 einen Auftrag im Rahmen der
angekündigten Reformmaßnahmen (z.B. Verwaltungsreform)?
Antwort:
Im Rahmen der Verwaltungsreform wurden keine zusätzlichen Aufträge an externe
Berater vergeben.
Was die Unternehmensberatungsfirmen Arthur Andersen bzw. A.T. Kearney anlangt,
verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für Finanzen zur
parlamentarischen Anfrage Nr. 2469/J - NR/2001, da von do. Seite der
Rahmenvertrag abgeschlossen wurde.
Fragen 2 bis 17:
Wodurch haben sich die von Ihnen ausgewählten Unternehmensberatungsfirmen für
diese Tätigkeit (Aufträge) qualifiziert?
Wann wurden die entsprechenden Verträge abgeschlossen?
Durch wen wurden diese Verträge jeweils errichtet?
Durch wen wurden diese Verträge seitens des Ministeriums jeweils unterfertigt?
Gab es vor der Vergabe jeweils eine
Ausschreibung?
Wenn nein, warum nicht?
Wie lautet konkret die Aufgabenstellung (Zielvorgabe) für jeden einzelnen dieser
Aufträge?
Welche dieser Aufträge sollen ressortübergreifende Ergebnisse liefern?
Welches Honorar wurde für jeden dieser Aufträge (Projekt) vereinbart (Ersuchen um
Angabe des jeweiligen Bruttohonorars)?
Welche Beträge wurden bis 30.04.2001 für jeden dieser Aufträge (Projekte) seitens
des Ministeriums zur Auszahlung gebracht bzw. freigegeben?
Wie hoch sind die Gesamtkosten für jedes dieser Projekte inkl. der internen
Ressortkosten?
Wurde in den Verträgen ein Erfolgshonorar vereinbart?
Ist in diesen Verträgen eine Kündigung durch den Auftraggeber (Bundesministerium)
vorgesehen, wenn die vereinbarten Leistungen nicht konsensmäßig erbracht
werden?
Ist in diesen Verträgen eine Honorarreduzierung durch den Auftraggeber
(Bundesministerium) vorgesehen, wenn die vereinbarten Leistungen nicht
konsensmäßig erbracht werden?
Wer ist im Ministerium für die exakte Planung, Überwachung und Kontrolle
hinsichtlich dieser Aufträge verantwortlich?
Wer beurteilt in Ihrem Ministerium das Ergebnis (Bericht) des jeweiligen Auftrages?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Im Rahmen des Arthur Andersen-Projektes sind folgende Zielvorhaben definiert:
- Aufgabenkritik
- Reorganisation
- Koordination der Forschung
Fragen 18 und 19:
Wie hoch ist jeweils bei diesen Aufträgen (Projekte) der geplante budgetäre
Einsparungseffekt?
Wieviele MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst sollen dadurch bis 31.12.2003
insgesamt eingespart werden?
Antwort:
Bezüglich Personaleinsparungen darf ich auf die Ausführungen der Frau
Bundesminister für Öffentliche Leistung und Sport (PA Nr. 2474/J - NR/2001)
verweisen. Das generelle Ziel der Einsparungen im öffentlichen Dienst ist im
Ministerratsvortrag (30.MR/Punkt 15 vom
26.9.2000) des BMÖLS definiert.
Frage 20:
Sind diese Aufträge (Projekte) innerhalb der Regierung und mit den anderen
Bundesministerien akkordiert?
Antwort:
Die Aufträge sind - soweit erforderlich - innerhalb der Regierung akkordiert.
Fragen 21 und 22:
wieviele MitarbeiterInnen der beauftragten Unternehmensberatungen betreuen jeden
dieser Aufträge (Projekte)?
Wie hoch ist jeweils das Stundenhonorar der MitarbeiterInnen der beauftragten
Unternehmensberatungen?
Antwort:
Diese Fragen sind Angelegenheiten der beauftragten Unternehmensberatungen.
Fragen 23, 25 und 26:
Wieviele MitarbeiterInnen Ihres Ministeriums sind in die Abwicklung dieser Aufträge
(Projekte) eingebunden?
Sind in diese Projekte alle MitarbeiterInnen des Ressorts eingebunden?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Arthur Andersen: ressortspezifische Projekte - 1 Person (Stellvertretung im
Lenkungsausschuss)
Präsidialreform - 1 Person (Lenkungsausschuss - Stellvertretung)
A.T Kearney: 4 Personen (Amtswirtschaftsstelle sowie Lenkungsausschuss)
Frage 24:
In welcher Form ist konkret die Personalvertretung bei der Abwicklung dieser
Aufträge (Projekte) eingebunden?
Antwort:
Im Rahmen der gesetzlichen Rechte erfolgt eine Information der Personalvertretung.
Fragen 27 und 29:
Welcher Zeitraum steht für die Abwicklung dieser Aufträge (Projekte) zur Verfügung?
Bis zu welchem Zeitpunkt sollen die beauftragten Unternehmensberatungen ihre
Aufträge jeweils abgewickelt haben?
Antwort:
Was die Unternehmensberatungsfirmen Arthur Andersen und A.T. Kearney anlangt,
darf ich auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für Finanzen verweisen.
Frage 28:
Bei welchen der vergebenen Aufträgen kommt es jetzt bereits zu zeitlichen
Verzögerungen?
Antwort:
Soweit mir derzeit bekannt ist, kommt es bei keinem Auftrag zu zeitlichen
Verzögerungen.
Fragen 30, 31, 32 und 33:
Wann werden Sie die Ergebnisse der Tätigkeit der beauftragten
Unternehmensberatungsfirmen in der Öffentlichkeit präsentieren?
Werden Sie dem Parlament einen Bericht über diese Ergebnisse vorlegen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann?
Antwort:
Betreffend die Projekte Arthur Andersen und A.T. Kearney, ist eine Präsentation in
der Öffentlichkeit nicht vorgesehen, da es sich um Untersuchungen interner
Strukturen meines Ressorts handelt.
Frage 34:
Wieviele Einzelprojekte wurden bislang daraus entwickelt?
Antwort:
Ein Einzelprojekt (IRO&PARTNER), welches auf Basis des Arthur Andersen -
Konzeptes den Außenauftritt des Ressorts festlegt.
Motto: "Neue Organisationsformen erfordern ein geändertes Erscheinungsbild.“ Im
Vordergrund steht das ,,Dialogministerium".
Frage 35:
Haben diese Ergebnisse Auswirkungen auch auf andere Ressorts?
Antwort:
Nein.
Frage 36:
Welche Aufträge sind konkret bereits abgeschlossen?
Antwort:
Mit dem Abschluss ist Ende September d.J. zu
rechnen.
Frage 37:
Der sind die einzelnen Mitglieder im jeweiligen Lenkungsausschuss (Ersuche um
namentliche Aufzählung)?
Antwort:
IRO&PARTNER: Dipl. Ing. Miko
Arthur Andersen: Mag. Steiner, Stv. Dr. Parrer
A.T. Kearney: Dr. Parrer, Stv. Dr. Schmid
Frage 38:
Wann soll die Umsetzung der Ergebnisse der Tätigkeit der beauftragten
Unternehmensberatungsfirmen erfolgen?
Antwort:
Die Umsetzung der Ergebnisse der Tätigkeit der beauftragten
Unternehmensberatungsfirmen kann erst nach Vorliegen eines Berichtes erfolgen.
Fragen 39 und 40:
Beabsichtigen Sie in diesem Jahr bzw. 2002 weitere Aufträge an
Unternehmensberatungsfirmen zu vergeben?
Wenn ja, welche Aufträge sollen vergeben werden? Mit welchen Kosten ist dafür zu
rechnen?
Antwort:
Falls die Notwendigkeit einer Strukturreform gegeben ist, werden - im Rahmen der
finanziellen Möglichkeiten - weitere Aufträge vergeben.
Fragen 41, 42, 43, 45 und 46:
Welche Reformvorhaben wurden intern im Ressort ohne externe Berater entwickelt
(z.B. Auflassungen, Ausgliederungen Supportprozesse) und in die Diskussion um die
Verwaltungsreform eingebracht?
Welche Detailprojekte wurden in diesem Rahmen entwickelt?
Wie hoch ist dabei der geplante budgetäre Einsparungseffekt?
Welche Auswirkungen haben diese Reformvorhaben auf die Situation in den
Bundesländern?
Welche Reformvorhaben bzw. welche dieser Projekte wurden bereits umgesetzt?
Antwort:
Im Zuge der Untersuchungen im Rahmen der Verwaltungsreform werden derzeit
ressortintern ohne Beiziehung externer Berater folgende Reformprojekte geprüft:
- Überprüfung des Umfanges der OZB - Zuständigkeiten im Sinne einer ersatzlosen
Streichung von Zuständigkeiten soferne sie nicht international vorgegeben oder
technisch unbedingt notwendig sind
- Schaffung einer Gebührenordnung für die OZB; eine entsprechende rechtliche
Grundlage wurde bereits 1997 im Luftfahrtgesetz geschaffen. Dabei könnten
gleichzeitig die durch materiellrechtliche Änderungen neu geschaffenen
Gebührentatbestände berücksichtigt und entsprechende Gebühren berechnet
werden.
Diese Projekte befinden sich im Diskussionsstadium. Eine Aussage bezüglich
budgetärer und personeller Auswirkungen ist daher derzeit nicht möglich.
Übertragung des niederrangigen Teiles des Bundesstraßen B - Netzes an die Länder
Hierbei handelt es sich um eine sehr weitgehende Reformvorstellung, welche ein
nicht vernachlässigbares Einsparungspotential am personellen Sektor mit sich
brächte.
Im Bereich der Obersten Eisenbahnbehörde werden derzeit folgende
Reformüberlegungen angestellt:
- Übertragung von kleineren Bau- und Einrichtungsarbeiten an die
Eisenbahnunternehmen
- Übertragung der Behördenkompetenz für die Nebenbahnen an die Länder
- Übertragung der Kontingentausgabe für Busse an die Länder
Bezüglich FAG - Begleitkommission verweise ich auf die Ausführungen der Frau
Bundesminister für Öffentliche Leistung und Sport (PA 2474/J - NR/2001).
Frage 44:
Wieviele MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst sollen dadurch bis 31 .12.2003
insgesamt eingespart werden?
Antwort:
Ich verweise auf die Beantwortung der Fragen 18 und 19.
Fragen 47, 48, 49, 50 und 51:
Welche Ministerratsbeschlüsse zur Verwaltungsreform seit 2000 haben
Auswirkungen auf Ihr Ressort?
Wie sieht der Inhalt dieser Ministerratsbeschlüsse im Detail aus?
Welche budgetäre Einsparungseffekte ergeben sich durch diese
Ministerratsbeschlüsse für Ihr Ressort?
Wieviele MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst sollen dadurch bis 31.12.2003
insgesamt eingespart werden?
Welche Auswirkungen haben diese Ministerratsbeschlüsse auf die Situation in den
Bundesländern?
Antwort:
Ich verweise auf die Beilagen (Ministerratsbeschlüsse) der Anfragebeantwortung des
Herrn Bundeskanzlers zur parlamentarischen Anfrage Nr. 2466/J - NR/2001.
Über das Ausmaß der Auswirkungen auf die Situation in den Bundesländern kann
ich keine Aussage treffen.
Frage 52:
In welcher Form wurde das 1997 entwickelte Verwaltungsinnovationsprogramm (VIP)
in Ihrem Ressort umgesetzt?
Antwort:
An dem mit 3. Dezember 1997 durch die Bundesregierung beschlossenen
Verwaltungsinnovationsprogramm wurde unter Setzung verschiedener
Schwerpunkte bis zum Juni 1999 gearbeitet.
Von den damals im Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr umgesetzten
Maßnahmen haben einige Reformen unter der Zielsetzung einer modernen
Verwaltung nachwie vor Gültigkeit für mein Ressort.
Unter anderem möchte ich das Leitbild für den Bundesdienst, die Entwicklung von
Leistungskennzahlen und deren Veröffentlichung im jährlichen Leistungsbericht der
österreichischen Bundesverwaltung, laufende Aufgabenreform und verstärkte
Nutzung der EDV nennen.
Frage 53:
Wie sieht das Konzept "VIP - Quadrat“ in Ihrem Ressort aus? Welche Maßnahmen
werden gesetzt?
Antwort:
Durch das neue Verwaltungsinnovationsprogramm sollen folgende Ziele umgesetzt
werden:
Der Dienstleistungscharakter der Verwaltung soll verstärkt werden, die
Bürgerorientierung soll spürbar gemacht werden.
Die Personalentwicklung und das Personalmanagement sollen mehr auf den Dienst
am Bürger ausgerichtet werden.
Für das neue Verwaltungsinnovationsprogramm wurden vom ho. Ressort vorläufig
folgende Projekte nominiert:
- Präsidialreform
- Übertragung des untergeordneten Bundesstraßennetzes an die Länder
- Auflassung/Ausgliederung der Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge
- Veräußerung der Gesellschaften
- Neuordnung der Kompetenzen in der Zivilluftfahrt