2449/AB XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2001

BM für Finanzen

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und

Genossen Nr. 2469/J, vom 11. Mai 2001, betreffend Unternehmensberatungsfirmen: Eine

Gefahr für die Verwaltungsreform?, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Folgende Firmen/externe Berater erhielten vom Bundesministerium für Finanzen seit

Februar 2000 im Rahmen der Verwaltungsreform Aufträge:

 

FIRMA

THEMA

 

 

1) Arthur Andersen Business

Beratungstätigkeit zur

    Consulting GmbH

„Erreichung eines Nulldefizits“

2) Mc Kinsey & Company Inc

„Reorganisation der Finanzverwaltung

 

(Finanz 2001)“

3) Institut für Verwaltungs -

 „Kosten -  und Leistungsrechnung für die

    management GesmbH

öffentliche Verwaltung“

4) A.T. Kearney GmbH

„Reorganisation des Vergabewesens“

5) WIFO

Bereitstellung von Beratungskapazitäten im

 

Rahmen der Arbeitsgruppe „Aus -

 

gliederungen“

6) Mummert & Partner/FAA

„Reorganisation der Zollverwaltung“

    Holding GmbH und Co KEG

 

7) Externe Berater

„Reform der österreichischen Bankenauf -

 

sicht“(Finanzmarktaufsicht)


 

Zu 2.:

Die ausgewählten Firmen waren jeweils Bestbieter in den Vergabeverfahren gemäß

ÖNORM A 2050 bzw. Bundesvergabegesetz.

 

Zu 3. bis 5.:

 

FIRMA

VERTRAGSABSCHLUSS

UNTERFERTIGUNG/

 

 

ERRICHTUNG DES      VERTRAGES

 

 

 

1.1.

18. September 2000

Leiter der Sektion II/

 

 

 Präsidialabteilung 3

1.2.

5. September 2000

Leiter der Gruppe I/A/

 

 

 wie 1.2.

1.3.

24. April 2001

 Leiter der Gruppe I/A

1.4.

 27. November 2000

 Leiter der Sektion II

1.5.

28. Juli 2000

Leiter der Gruppe I/A

1.6.

2. Jänner 2001

Leiter der Gruppe I/A

1.7.

20. Juli und 14. Dezember 2000

Leiter der Gruppe I/A/

 

 

 Präsidialabteilung 3

 

Zu 6. und 7.:

Sofern es sich nicht um eine prioritäre Dienstleistung im Sinne des Bundesvergabegesetzes

handelte, wurden jeweils EU - weite Ausschreibungen im Sinne des Bundesvergabegesetzes

bzw. Vergabeverfahren nach der ÖNORM A 2050 durchgeführt.

 

Zu 8.:

 

FIRMA

AUFGABENSTELLUNG

 

 

1.1.

Unterstützung bei der Konzeption und Umsetzung struktureller

 

 Budgetsanierungsmaßnahmen (Reform der Supportprozesse in den

 

Zentralleitungen, Implementierung von Elementen des New Public

 

 Management, IT - Strategie des Bundes)

1.2.

Klare Standortbestimmung der Finanzverwaltung in Zusammenarbeit

 

 mit einem internen Kernarbeitsteam, darauf aufbauend Aufzeigen

 

 von möglichen Entwicklungsrichtungen und Erstellung eines

 

 Strategiekonzeptes zur Reform der Finanzverwaltung

1.3

 Unterstützung bei der Konzeption einer Kosten -  und Leistungs -

 

 rechnung für die öffentliche Verwaltung zur Aufzeigung von

 

 Einsparungspotentialen in der Verwaltung

1.4.

Konzeption und Einführung eines zeitgemäßen, effizienten und

 

 ressortübergreifenden Beschaffungswesens in der österreichischen

 

 Bundesverwaltung

1.5.

Bereitstellung von bei Bedarf abrufbaren Beratungskapazitäten für

 

 die Arbeitsgruppe „Ausgliederungen“

1.6.

Positionierung der Zollverwaltung als maßgeblichen Standortfaktor


 

 

 für die österreichische Wirtschaft, Erarbeitung von neuen Strukturen

 

 zur Betrugsbekämpfung und Erhöhung der Kontrolldichte, Ver -

 

 besserung des Verhaltens gegenüber den „Kunden“, Vorbereitung

 

 Osterweiterung

1.7.

 Erstellung eines Gutachtens über die Möglichkeiten und

 

 Zweckmäßigkeit der Ausgliederung einer Finanzmarktaufsicht

 

 Erstellung eines Gutachtens über verfassungsrechtliche Fragen zur

 

 Ausgliederung der Finanzmarktaufsicht

 

Zu 9.:

Die unter den Punkten 1.1., 1.3. und 1.4. angeführten Projekte sollen ressortübergreifende

Ergebnisse bringen.

 

Zu 10. und 11.:

 

FIRMA

VEREINBARTES

BIS 30.4.2001

 

BRUTTOHONORAR

AUSBEZAHLT

 

 

(INKL. UST)

 

 

 

1.1.

63,030.000,--

34,731.600,--

1.2.

4,740.000,--

4,740.000,--

1.3.

684.000,--

0,--

1.4.

36,000.000,--

11,295.124,--

1.5.

6.000,--   pro Beratertag

30.000,--

1.6.

4,656.600,--

2,328.300,--

1.7.

2.424.000,--

1,518.500,--

 

Zu 12.:

Da im Bund noch keine Kosten -  und Leistungsverrechnung besteht, können die internen

Ressortkosten für diese Projekte nicht genannt werden. Die externen Kosten, soweit sie be -

kannt sind - es sind noch nicht alle Projekte abgeschlossen - sind der Antwort zu 10. und

11. zu entnehmen.

 

Zu 13. bis 15.:

Erfolgshonorare wurden nicht vereinbart. In jenen Fällen, wo die Leistungen in Teilen abge -

rufen werden (Beratertage) erübrigen sich derartige Vereinbarungen wie sie in der Anfrage

unter den Punkten 14. und 15. erwähnt sind. Im Übrigen sind selbstverständlich die ein -

schlägigen Bestimmungen des ABGB bzw. sonstige vertragsrechtliche Bestimmungen

anwendbar. Sollte ein Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, so würde

der Vertrag schon allein aufgrund der „Allgemeinen Vertragsbedingungen des

Bundesministeriums für Finanzen - Stand 1.6.1999“, die jeweils Vertragsinhalt sind,

aufgelöst werden können.

Zu 16. und 17.:

 

PROJEKT

VERANTWORTLICHKEITEN BZW. BEURTEILUNG

 

DER LEISTUNGSERBRINGUNG

 

 

1.1.

Sektion II und Mitarbeiter/in im Büro des Herrn Bundesministers

1.2.

Sektion IV und Steuerungskomitee und Mitarbeiter/in im Büro des

 

 Herrn Bundesministers

1.3.

Herr Staatssekretär und Arbeitsgruppe

1.4.

Sektion II und Mitarbeiter/in im Büro des Herrn Bundesministers

1.5.

jeweilige Fachabteilung

1.6.

Sektion III, Lenkungsausschuss und Mitarbeiter/in im Büro des Herrn

 

Bundesministers

1.7.

Sektion V, Mitarbeiter/in im Büro des Herrn Bundesministers

 

Zu 18. und 19.:

Die Beratungsaufträge haben unter anderem auch zum Ziel, durch Optimierung der Ver -

waltungsabläufe Einsparungsmöglichkeiten zu suchen. Das genaue Einsparungspotential

war bei den jeweiligen Auftragsvergaben noch nicht bekannt, bzw. war es nicht die primäre

Zielvorgabe.

 

Hinsichtlich der Zielvorgaben bzw. erwarteten Einsparungen wäre beispielsweise bei

Projekt 1.4. durch die Einrichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft m.b.H., in welcher

das zersplitterte Beschaffungswesen des Bundes zusammengefasst wird, bei einer

beschaffungsrelevanten Summe von rund 5,7 Milliarden ATS eine Einsparung bei den

Preisen von rund 570 Millionen ATS jährlich zu erreichen.

 

Für das Projekt 1.2. können bei Vollumsetzung bis zum Jahr 2005 rund 3,5 Milliarden ATS

Einsparungs -  bzw. Mehrergebnispotential erwartet werden. Durch die Reform der

Finanzverwaltung sollen Finanzämter unter dem Aspekt von Wirtschaftsräumen

zusammengefasst werden und im Verbund mehr Verantwortung und Aufgaben übernehmen.

Außerdem werden neue Geschäftsmodelle entwickelt, sodass es keine Einschränkung der

Serviceleistung gegenüber den Bürgern geben wird (z.B. One - stop - Shops bei den

Bezirkshauptmannschaften).

 

Beim Projekt 1.7. stehen nicht Einsparungen, sondern die Schaffung einer effizienten

Allfinanzaufsicht im Vordergrund.

 

Was das Ziel von Personaleinsparungen betrifft, verweise ich darauf, dass die

Bundesregierung zur Erreichung eines Nulldefizits unter anderem beschlossen hat

(Ministerrat vom 19. September 2000), bis zum Jahr 2003 den Personalstand des Bundes

um 11.000 Planstellen - ohne ausgegliederte Unternehmungen - zu senken. Die erwähnten

Projekte dienen auch der leichteren Erreichung dieses Zieles.

 

Zu 20.:

Soweit es sich um ressortübergreifende Projekte handelt, liegen entsprechende Beschlüsse

des Ministerrates vor (Projekte 1.1., 1.3. und 1.4.). Auch das Projekt 1.7. wurde vom

Ministerrat zur Kenntnis genommen.

 

Zu 21.:

 

Hiezu ist darauf hinzuweisen, dass die einzelnen Unternehmen nicht den Einsatz einer be -

stimmten Mitarbeiterzahl, sondern die Erbringung der geforderten Leistung schulden. Die

entsprechenden Zahlen sind mir nicht bekannt und auch nicht relevant. Hinzu kommt, dass

die Anzahl der von den Beratungsunternehmungen eingesetzten Mitarbeiter je nach

Projektfortschritt einer laufenden Änderung unterliegt. Die Firma Arthur Andersen setzte

beispielsweise für die Beratungstätigkeit zum Projekt 1.1. im Durchschnitt vor Ort 18 bis 20

Berater ein. Im Bereich des Projektes Reorganisation der Zollverwaltung wurden von der

Firma Mummert & Partner vor Ort im Schnitt 4 Berater eingesetzt.

 

Zu 22.:

Das Stundenhonorar, dass die einzelnen Unternehmen ihren Mitarbeitern bezahlen, ist mir

naturgemäß nicht bekannt.

 

Zu 23.:

Von derartigen Projekten ist immer eine größere Anzahl von Mitarbeitern in einem Ressort

betroffen, wobei die genaue Anzahl nicht feststeht.

Als Beispiele möchte ich anführen:

 

PROJEKT

BETROFFENE MITARBEITER/IN IM

 

BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN

 

 

1.1.

derzeit 14 Personen, soweit das Projekt die Reorganisation des

 

 BMF/Zentralleitung betrifft

1.2.

 Kernarbeitsteam und Steuerungsgruppe 20 Personen

1.4.

 es waren 4 Mitarbeiter/innen eingebunden

1.6

in Form von Workshops waren ca. 300 Mitarbeiter/innen

 

 eingebunden

 

Zu 24.:

Selbstverständlich wird die Personalvertretung im Rahmen ihrer gesetzlichen Rechte einge -

bunden und informiert. Teilweise sind Mitglieder sogar in den Leitungsgremien vertreten.

Zu 25. und 26.:

Die betroffenen Mitarbeiter/innen meines Ressorts werden laufend über die Projekte bzw.

deren Fortgang informiert und soweit dies notwendig ist auch in die Arbeiten eingebunden

(siehe Projekt 1.6. Workshops).

 

Zu 27. bis 29.:

 

PROJEKT

ZEITRAUM

 

 

1.1.

bis Ende 2001

1.2.

bereits beendet, Umsetzung im Laufen

1.3.

Abruf der Beratungsleistung auf Stundenbasis

 

ab voraussichtlich Juli 2001

1.4.

bis 30. September 2001 unter Umständen

 

Verlängerung bis Dezember 2001

1.5.

bereits beendet

1.6.

bereits beendet, Umsetzung folgt

1.7.

bereits beendet

 

Zu 30. bis 33.:

Die Präsentation jener Projekte, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind, erfolgt laufend.

Zu erwähnen sind hier beispielsweise Veranstaltungen im Rahmen des Reformdialoges, wo

die Vorschläge zur Verwaltungsreform und zur Erreichung des Nulldefizits (z.B. „Raschauer -

Bericht") einer breitgestreuten Öffentlichkeit vorgestellt werden. Zusätzlich werden in

meinem Ressort zu diesen Vorhaben laufend die Medien in Rahmen von Pressekonferenzen

informiert (beispielsweise Reform der Bankenaufsicht am 29. Jänner 2001, Finanz 2001 am

22. Februar 2001, Erreichung Nulldefizit am 27. Februar 2001).

 

Was die Informationen des Parlaments anbelangt, möchte ich darauf hinweisen, dass das

Projekt 1.7. bereits den Abgeordneten des Finanzausschusses des Nationalrates vorgestellt

wurde.

 

Zu 34.:

Hier verweise ich auf meine Beantwortung der Fragen 27. bis 29.

Zu 35. und 36.:

Hier verweise ich auf meine Beantwortung zu 8. und 9. und 27. bis 29.

 

Zu 37.:

 

PROJEKT

MITGLIEDER DES

 

LENKUNGSAUSSCHUSSES

 

 

1.1.

 SL Dr. Gerhard STEGER

 

 SC Mag. Thomas WIESER

 

 DI Michael RAMPRECHT bis 31.5.2001

1.2.

 BM Mag. Karl - Heinz GRASSER und

 

 STS Dr. Alfred FINZ

 

 SC Dr. Wolfgang NOLZ

 

 Präsident Dr. Manfred FREY

 

 Mag. Maria HACKER - OSTERMANN

 

 ADir. Wolfgang PERTMAYR

 

 Mag. Ericht SCHUMACH

1.3.

 Steuerungsausschuss

 

 Staatssekretär Dr. Alfred FINZ

 

 Mag. Ilse SCHMALZ

 

 Mag. Barbara WIESINGER - ARTHOLD

 

 Stefan CSOKA

 

 Dr. Christa VOIGT

1.4.

kein Lenkungsausschuss

1.5.

kein Lenkungsausschuss

1.6.

Mag. René OBERLEITNER

 

Mag. Ilse SCHMALZ

 

Mag. Barbara WIESINGER - ARTHOLD

 

Präsident Dr. Wolfgang PFUNGEN

 

SC Mag. Thomas WIESER

 

OR Mag. Peter ZELLER

 

3 Personalvertreter

1.7.

 BM Mag. Karl - Heinz GRASSER und

 

 STS Dr. Alfred FINZ

 

 SC Mag. Alfred LEJSEK

 

 Gouverneur Dr. Klaus LIEBSCHER

 

 Vize - Gouverneurin Dr. Gertrude TUMPEL -

 

 GUGERELL

 

 Präsident Adolf WALA

 

Zu 38.:

Die Umsetzung der Projekte soll jeweils nach Beendigung derselben erfolgen.

 

Zu 39. und 40.:

Aus heutiger Sicht sind keine einschlägigen weiteren neuen Vergaben an Unternehmensbe -

ratungsfirmen beabsichtigt.

Zu 41. bis 46.:

Hinsichtlich des Projektes FAG - Begleitkommission verweise ich auf die Beantwortung der

schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2474/J durch die Frau Vizekanzlerin.

 

Als wesentliches internes Projekt (ohne externe Beratung) ist noch anzuführen „Der Zoll an

der Schwelle zum XXI. Jahrhundert." Dieses Projekt umfasste folgende Teilgebiete:

 

-   Beziehung zur Wirtschaft

-   Verbrauchsteuern

-   Zollkontrolle Betrugsbekämpfung

-   IT - Einsatz

-   Corporate Identity

-   Aufgabenkritik

 

Hinsichtlich allfälliger Personaleinsparungen verweise ich auf meine Beantwortung der

Fragen 18. und 19. Das letztgenannte Projekt hat keine direkten Auswirkungen auf die

Bundesländer.

 

Zu 47. bis 50.:

Hiezu verweise ich auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage

Nr. 2466/J durch den Herrn Bundeskanzler.

 

Zu 51.:

Einige der Reformvorhaben haben auch regionale Auswirkungen. Da diese Vorhaben nicht

abgeschlossen sind bzw. noch keine endgültigen Vorschläge vorliegen, kann ich hier noch

keine konkreten Auswirkungen auf die Bundesländer nennen bzw. will ich dem Ergebnis

allfälliger noch zu führender oder bereits laufender Verhandlungen nicht vorgreifen.

 

Zu 52. bis 53.:

Die Auftragsvergabe wurde durch die seinerzeititge Sektion VII des Bundesministeriums für

Finanzen, nunmehrige Sektion II des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport

abgewickelt.

 

Da die entsprechenden Unterlagen in meinem Ressort nicht mehr aufliegen und das

Bundesministerium für Finanzen diesbezüglich keine Zuständigkeit mehr besitzt, verweise

ich auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2474/J durch die

Frau Vizekanzler.

Zu 54.:

An wesentlichen Punkten, die aus dem Verwaltungsinnovationsprogramm aus dem

Jahre 1997 in meinem Ressort umgesetzt wurden, und für die nach dem Bundes -

ministeriengesetz in der geltenden Fassung noch eine Zuständigkeit des Bundes -

ministeriums für Finanzen gegeben ist, sind zu erwähnen:

 

-   Schaffung eines Leitbildes für die Finanz - und Zollverwaltung

-   Umsetzung des Corporate Identity Projekts

-   Novellierung des Gebührenrechtes (formelle Abschaffung der Stempelmarken)

-   Einführung der "Flexibilisierungsklausel“ im Budgetrecht

-   Neuordnung des Punzierungswesen

 

Zu 55. bis 57.:

Das Bundesministerium für Finanzen ist für die Umsetzung des Verwaltungsinnovations -

programmes (VIP) nicht verantwortlich bzw. ist ihm der Stand der Umsetzung nicht bekannt.

 

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage

Nr. 2474/J durch die Frau Vizekanzler.