2454/AB XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2001
BM für öffentliche Leistung und Sport
Die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage
(2460/J) betreffend „die Vorgaben zur Personaleinsparung in den Bundesministerien bis zum
31.12.2000“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wurden die Einsparungsvorgaben für das Personalwesen der Bundesministerien für das Jahr
2000 erreicht?
Frage 2:
Wenn nein, in welchen Ministerien?
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Einsparungsvorgaben für das Jahr 2000 haben darin bestanden, dass die Beschäftigung
des Bundes, ausgenommen Schulbetrieb und Universitäten, 102.817,23
Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) nicht überschreiten durfte. Dieses Ziel wurde zu 102,2
Prozent erreicht bzw überschritten, nachdem der Personalstand zum Jahresende 2000 mit
102.559,2 VBÄ um 258 VBÄ unter dem Zielwert lag.
Frage 3:
Wie viele Planstellen sollten in den Bundesministerien bis 31.12.2000 eingespart werden
(gegliedert nach Ressorts)?
Zu Frage 3:
Die Einsparung beträgt, ausgenommen Schulbetrieb und Universitäten, 3.860 VBÄ. Eine
Gliederung nach Ressorts ist auf Grund der BMG - Novelle zum 1. April 2000 ohne
Aussagekraft. Durch den Personalrückbau wurden im ersten Jahr dieser Legislaturperiode
bereits 700 Mio ATS eingespart.
Frage 4:
Um wie viele Planstellen wurde das Einsparungsziel verfehlt (gegliedert nach Ressorts)?
Frage 5:
Um wie viele Millionen ATS wurde somit das beabsichtigte Einsparungspotential verfehlt?
Zu den Fragen 4 und 5:
Nachdem das Einsparungsziel nicht verfehlt wurde, erübrigt sich die Beantwortung dieser
Fragen.