2454/AB XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2001

BM für öffentliche Leistung und Sport

 

 

Die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage

(2460/J) betreffend „die Vorgaben zur Personaleinsparung in den Bundesministerien bis zum

31.12.2000“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Frage 1:

 

Wurden die Einsparungsvorgaben für das Personalwesen der Bundesministerien für das Jahr

2000 erreicht?

 

Frage 2:

 

Wenn nein, in welchen Ministerien?

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Die Einsparungsvorgaben für das Jahr 2000 haben darin bestanden, dass die Beschäftigung

des Bundes, ausgenommen Schulbetrieb und Universitäten, 102.817,23

Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) nicht überschreiten durfte. Dieses Ziel wurde zu 102,2

Prozent erreicht bzw überschritten, nachdem der Personalstand zum Jahresende 2000 mit

102.559,2 VBÄ um 258 VBÄ unter dem Zielwert lag.

 

Frage 3:

 

Wie viele Planstellen sollten in den Bundesministerien bis 31.12.2000 eingespart werden

(gegliedert nach Ressorts)?

Zu Frage 3:

 

Die Einsparung beträgt, ausgenommen Schulbetrieb und Universitäten, 3.860 VBÄ. Eine

Gliederung nach Ressorts ist auf Grund der BMG - Novelle zum 1. April 2000 ohne

Aussagekraft. Durch den Personalrückbau wurden im ersten Jahr dieser Legislaturperiode

bereits 700 Mio ATS eingespart.

 

Frage 4:

 

Um wie viele Planstellen wurde das Einsparungsziel verfehlt (gegliedert nach Ressorts)?

 

Frage 5:

 

Um wie viele Millionen ATS wurde somit das beabsichtigte Einsparungspotential verfehlt?

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Nachdem das Einsparungsziel nicht verfehlt wurde, erübrigt sich die Beantwortung dieser

Fragen.