2458/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.07.2001
BM für Wirtschaft und Arbeit
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2483/J betreffend
Konzentrationsprozess der Druckmedien, welche die Abgeordneten Dr. Gabriela
Moser und Genossen am 17. Mai 2001 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die Medienkonzentration in Österreich hat ein hohes Ausmaß erreicht, das auf eine
Reihe von Faktoren zurückzuführen ist.
In diesem Zusammenhang darf die renommierte und nicht durch Eigeninteressen
befangene Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 7. März 2001 zitiert werden, wo in
Bezug auf den Magazinmarkt festgestellt wird, dass ,,... sich der österreichische
Markt als zu klein erwiesen (hat), um beiden Produkten eine gedeihliche Entwicklung
zu ermöglichen.“
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat im Entwurf für ein neues
Wettbewerbsgesetz ein Maßnahmepaket für ein effektives Wettbewerbesrecht
vorgelegt. Zentraler Inhalt dieses Entwurfs ist die Einrichtung einer Bundeswett -
bewerbsbehörde beim Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit als unabhängige,
monokratisch organisierte Aufgriffs - und Ermittlungsbehörde in Wettbewerbsange -
legen heiten.
Zu den Aufgaben der Bundeswettbewerbsbehörde zählt:
• Untersuchung von vermuteten oder behaupteten Wettbewerbsbeschränkungen
und deren Abstellung durch Anträge an das Kartellgericht
• Mitwirkung an EU - Verfahren in Einzelfällen und Assistenz bei Ermittlungshand -
lungen der Europäischen Kommission
• Untersuchung von Wirtschaftszweigen, sofern zu vermuten ist, dass der Wettbe -
werb in diesen Bereichen eingeschränkt oder verfälscht ist
• Abgabe von Stellungnahmen zu allgemeinen Fragen der Wirtschaftspolitik
(,,competition advocacy“) unter Einbeziehung der neu zu errichtenden Wettbe -
werbskommission (Sozialpartner und weitere Experten) und
• Zusammenarbeit mit Regulatoren und Leistung von Amtshilfe gegenüber
Gerichten und Verwaltungsbehörden einschließlich des Bundeskartellanwaltes in
Wettbewerbsangelegenheiten
Im Zusammenwirken mit dem Bundesministerium für Justiz wurde im Rahmen eines
Entwurfs für eine Kartellgesetz - Novelle eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesse -
rung der Wirksamkeit des Kartellrechts erarbeitet. Zu diesen gehören neben der
Einrichtung eines Bundeskartellanwaltes im Ressortbereich des Bundesministeriums
für Justiz und dem Auftreten der neu eingerichteten Bundeswettbewerbsbehörde als
Amtspartei im Kartellverfahren ua. auch eine Erweiterung der Sanktionsmöglich -
keiten im Falle des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, die insbeson -
dere auch in der Beeinträchtigung der Medienvielfalt liegen kann, die in dem im
Entwurf vorgesehenen neuen § 35 Abs. 2 a Kartellgesetz nunmehr auch gesetzlich
definiert werden soll.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Nach Durchführung eines fünf Monate dauernden Verfahrens vor dem Kartellgericht,
in dessen Verlauf eine Reihe international angesehener Sachverständiger sich
intensiv mit den Auswirkungen des Vorhabens auseinandersetzten und mehrheitlich
zu einer positiven Beurteilung gelangten,
fällte dieses einen Beschluss, in dem den
Parteien substanzielle Auflagen auferlegt wurden. Vor diesem Hintergrund und unter
Berücksichtigung des Umstandes, dass seitens der Amtspartei Bund im Hinblick auf
die bereits im Vorfeld abgegebenen, umfangreichen Verpflichtungszusagen kein
Prüfungsantrag gestellt worden war, wurde auf eine Rekurserhebung verzichtet.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Nein.