2462/AB XXI.GP

Eingelangt am: 16.07.2001

 

Bundesministerium

VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2480/J - NR/2001 betreffend Offensiv -

Konzept Post AG, die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am

17. Mai 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Bis wann und in welcher Form werden Sie mit den Betroffenen eine

Postuniversaldienstverordnung akkordieren, nachdem Sie beim Post - Hearing

versprachen, „alle an einen Tisch“ zu versammeln?

 

Antwort:

Es finden laufend intensive Gespräche statt.

 

Frage 2:

Welche Änderungen am Begutachtungsentwurf der Postuniversaldienstverordnung

stehen für Sie nach dem Begutachtungsverfahren bereits außer Zweifel?

 

Antwort:

Wesentlich scheint mir die Einbindung der Gemeinden vor der Schließung bzw.

Umwandlung eines Postamtes. Damit möchte ich sicherstellen, dass nicht einseitig

über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden wird.

 

Frage 3:

Was verstehen Sie genau unter „flächendeckender Nahversorgung" mit

Postdiensten?

 

Antwort:

Der Begriff "flächendeckende“ Versorgung drückt aus, dass unter

Wettbewerbsbedingungen auch jene Gebiete mit Dienstleistungen versorgt werden,

wo sich dies - streng ökonomisch betrachtet - nicht rechnen würde.

 

Frage 4:

Wie werden Sie Ihre ebenfalls am 23. Februar per Aussendung getätigte Aussage

„Wesentlich ist mir aber auch die Erhaltung der Arbeitsplätze für die

Postangestellten" umsetzen und welche Schritte haben Sie im einzelnen bereits

unternommen, um den angekündigten Abbau von 6000 Bediensteten innerhalb von

drei Jahren zu verhindern?

 

Antwort:

Die von mir am 23. Februar getätigte Aussage ist dahingehend zu verstehen, dass

ich mich für die Erhaltung von Arbeitsplätzen beim Eigentümervertreter, dem

Bundesminister für Finanzen, einsetzen werde und Modernisierungsschritte seitens

der Post AG, meines Erachtens sozial verträglich gesetzt werden sollten. Ich erlaube

mir nochmals darauf hinzuweisen, dass der Bundesminister für Verkehr, Innovation

und Technologie lediglich die Funktion der Regulierungsbehörde und dafür Sorge zu

tragen hat, dass den Kunden ständig Postdienstleistungen flächendeckend zu

allgemein erschwinglichen Preisen und in einer solchen Qualität angeboten werden,

dass den Bedürfnissen des Kunden durch eine entsprechende Dichte an Abhol - und

Zugangspunkten sowie durch die Abhol - und Zustellfrequenz entsprochen wird.

 

Frage 5:

Welche Ergebnisse haben die in der Zwischenzeit erfolgten Gespräche ihrerseits mit

der Unternehmensleitung der Post AG erbracht und welche Differenzen bestehen im

Einzelnen noch?

 

Antwort:

Die Gespräche mit der Unternehmensleitung der Österreichischen Post AG sind sehr

konstruktiv. Die Ergebnisse fließen in die Arbeiten, wie etwa in die Gestaltung der

Post - Universaldienstverordnung, ein.

 

Frage 6:

Wann ist mit dem tatsächlichen Inkrafttreten der Postuniversaldienstverordnung zu

rechnen?

 

Antwort:

Aufgrund der noch laufenden Konsultationen - wie bereits zu Fragepunkt 1

ausgeführt - kann ich derzeit kein bestimmtes Datum nennen.

 

Frage 7:

Mit welchen Maßnahmen werden Sie in der Zwischenzeit Verschlechterungen im

Angebot von Postdiensten vorbeugen?

 

Antwort:

Ich gehe davon aus, dass es bis zum Inkrafttreten der Verordnung zu keinen

Verschlechterungen kommen wird. Der Generaldirektor der Österreichischen Post

AG hat schriftlich zugesichert, bis dahin keine Postämter zu schließen.

 

Fragen 8 und 9:

Wieviele Postämter können durch das Pilotprojekt der Wirtschaftskammer „Externe

Poststationen bei Nahversorgern“ ersetzt werden?

Wo, in welchen Gemeinden soll die versuchsweise Umstellung stattfinden, für

welchen Zeitraum soll sie erfolgen und welche Kriterien werden Sie zur Prüfung des

Erfolges anwenden?

Antwort:

 

Diese Fragen kann ich leider nicht beantworten; sie beziehen sich nicht unmittelbar

auf einen Akt der Vollziehung gemäß Art. 52 Abs. 1 B - VG.

 

Frage 10:

Auf welche Weise werden Sie dabei das Briefgeheimnis und die Qualität der

Dienstleistungen sichern?

 

Antwort:

Das Briefgeheimnis ist durch entsprechende Bestimmungen im Postgesetz geregelt

bzw. sind Verstöße dagegen unter Strafsanktion gestellt. Diese Bestimmungen

gelten allgemein und nicht nur für Mitarbeiter der Österreichischen Post AG.

 

Fragen 11, 12 und 13:

Welche Wirtschaftlichkeitsberechnungen liegen den Schließungsplänen der

Postämter zu Grunde und von wem wurden diese wann in welchem Auftrag

durchgeführt?

 

Welche Einsparungseffekte werden wo durch die Konzentration der Zustellung von

2700 Postämtern auf 430 Zustellbasen erzielt?

 

Welche Mehrkosten entstehen wo durch die Konzentration der Zustellung von 2700

Postämtern auf 430 Zustellbasen?

 

Antwort:

Diese Fragen betreffen unternehmensinterne Maßnahmen der Österreichischen Post

AG und können von mir leider nicht beantwortet werden; sie beziehen sich nicht auf

Akte der Vollziehung gemäß Art. 52 Abs. 1 B - VG.

 

Fragen 14, 15 und 16:

Welche Offensiv - Konzepte erwarten Sie sich von der Post AG unmittelbar sowie im

Hinblick auf künftige Liberalisierungsschritte auf EU - Ebene und welche

diesbezüglichen Aufträge haben Sie erteilt bzw. werden Sie bis wann erteilen?

 

Erwägen Sie managementmäßige/personelle Umstellungen? Wenn ja, welche und

warum? Wenn nein, warum?

Halten Sie die Entnahme einer beträchtlichen Sonderdividende im Ausmaß von

einem Drittel des Eigenkapitals im Vorfeld der weiteren Liberalisierung für geeignet,

die Chancen der Post AG zu wahren und die flächendeckende Erbringung von

Dienstleistungen sicherzustellen?

 

Antwort:

Ich erlaube mir auch dieses Mal darauf hinzuweisen, dass ich nicht der

Eigentümervertreter der Österreichischen Post AG bin, sondern dass mir nur die

Funktion der Regulierungsbehörde zukommt. Ich habe daher keine Möglichkeit, im

Sinne der gestellten Fragen auf die Österreichische Post AG Einfluss zu nehmen.

Auch die Entscheidung über eine allfällige Sonderdividende fällt nicht in meine

Zuständigkeit sondern in die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen.