2462/AB XXI.GP
Eingelangt am: 16.07.2001
Bundesministerium
VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2480/J - NR/2001 betreffend Offensiv -
Konzept Post AG, die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am
17. Mai 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Bis wann und in welcher Form werden Sie mit den Betroffenen eine
Postuniversaldienstverordnung akkordieren, nachdem Sie beim Post - Hearing
versprachen, „alle an einen Tisch“ zu versammeln?
Antwort:
Es finden laufend intensive Gespräche statt.
Frage 2:
Welche Änderungen am Begutachtungsentwurf der Postuniversaldienstverordnung
stehen für Sie nach dem Begutachtungsverfahren bereits außer Zweifel?
Antwort:
Wesentlich scheint mir die Einbindung der Gemeinden vor der Schließung bzw.
Umwandlung eines Postamtes. Damit möchte ich sicherstellen, dass nicht einseitig
über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden wird.
Frage 3:
Was verstehen Sie genau unter „flächendeckender Nahversorgung" mit
Postdiensten?
Antwort:
Der Begriff "flächendeckende“ Versorgung drückt aus, dass unter
Wettbewerbsbedingungen auch jene Gebiete mit Dienstleistungen versorgt werden,
wo sich dies - streng ökonomisch betrachtet - nicht rechnen würde.
Frage 4:
Wie werden Sie Ihre ebenfalls am 23. Februar per Aussendung getätigte Aussage
„Wesentlich ist mir aber auch die Erhaltung der Arbeitsplätze für die
Postangestellten" umsetzen und welche
Schritte haben Sie im einzelnen bereits
unternommen, um den angekündigten Abbau von 6000 Bediensteten innerhalb von
drei Jahren zu verhindern?
Antwort:
Die von mir am 23. Februar getätigte Aussage ist dahingehend zu verstehen, dass
ich mich für die Erhaltung von Arbeitsplätzen beim Eigentümervertreter, dem
Bundesminister für Finanzen, einsetzen werde und Modernisierungsschritte seitens
der Post AG, meines Erachtens sozial verträglich gesetzt werden sollten. Ich erlaube
mir nochmals darauf hinzuweisen, dass der Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie lediglich die Funktion der Regulierungsbehörde und dafür Sorge zu
tragen hat, dass den Kunden ständig Postdienstleistungen flächendeckend zu
allgemein erschwinglichen Preisen und in einer solchen Qualität angeboten werden,
dass den Bedürfnissen des Kunden durch eine entsprechende Dichte an Abhol - und
Zugangspunkten sowie durch die Abhol - und Zustellfrequenz entsprochen wird.
Frage 5:
Welche Ergebnisse haben die in der Zwischenzeit erfolgten Gespräche ihrerseits mit
der Unternehmensleitung der Post AG erbracht und welche Differenzen bestehen im
Einzelnen noch?
Antwort:
Die Gespräche mit der Unternehmensleitung der Österreichischen Post AG sind sehr
konstruktiv. Die Ergebnisse fließen in die Arbeiten, wie etwa in die Gestaltung der
Post - Universaldienstverordnung, ein.
Frage 6:
Wann ist mit dem tatsächlichen Inkrafttreten der Postuniversaldienstverordnung zu
rechnen?
Antwort:
Aufgrund der noch laufenden Konsultationen - wie bereits zu Fragepunkt 1
ausgeführt - kann ich derzeit kein bestimmtes Datum nennen.
Frage 7:
Mit welchen Maßnahmen werden Sie in der Zwischenzeit Verschlechterungen im
Angebot von Postdiensten vorbeugen?
Antwort:
Ich gehe davon aus, dass es bis zum Inkrafttreten der Verordnung zu keinen
Verschlechterungen kommen wird. Der Generaldirektor der Österreichischen Post
AG hat schriftlich zugesichert, bis dahin keine Postämter zu schließen.
Fragen 8 und 9:
Wieviele Postämter können durch das Pilotprojekt der Wirtschaftskammer „Externe
Poststationen bei Nahversorgern“ ersetzt werden?
Wo, in welchen Gemeinden soll die versuchsweise Umstellung stattfinden, für
welchen Zeitraum soll sie erfolgen und welche Kriterien werden Sie zur Prüfung des
Erfolges anwenden?
Antwort:
Diese Fragen kann ich leider nicht beantworten; sie beziehen sich nicht unmittelbar
auf einen Akt der Vollziehung gemäß Art. 52 Abs. 1 B - VG.
Frage 10:
Auf welche Weise werden Sie dabei das Briefgeheimnis und die Qualität der
Dienstleistungen sichern?
Antwort:
Das Briefgeheimnis ist durch entsprechende Bestimmungen im Postgesetz geregelt
bzw. sind Verstöße dagegen unter Strafsanktion gestellt. Diese Bestimmungen
gelten allgemein und nicht nur für Mitarbeiter der Österreichischen Post AG.
Fragen 11, 12 und 13:
Welche Wirtschaftlichkeitsberechnungen liegen den Schließungsplänen der
Postämter zu Grunde und von wem wurden diese wann in welchem Auftrag
durchgeführt?
Welche Einsparungseffekte werden wo durch die Konzentration der Zustellung von
2700 Postämtern auf 430 Zustellbasen erzielt?
Welche Mehrkosten entstehen wo durch die Konzentration der Zustellung von 2700
Postämtern auf 430 Zustellbasen?
Antwort:
Diese Fragen betreffen unternehmensinterne Maßnahmen der Österreichischen Post
AG und können von mir leider nicht beantwortet werden; sie beziehen sich nicht auf
Akte der Vollziehung gemäß Art. 52 Abs. 1 B - VG.
Fragen 14, 15 und 16:
Welche Offensiv - Konzepte erwarten Sie sich von der Post AG unmittelbar sowie im
Hinblick auf künftige Liberalisierungsschritte auf EU - Ebene und welche
diesbezüglichen Aufträge haben Sie erteilt bzw. werden Sie bis wann erteilen?
Erwägen Sie managementmäßige/personelle Umstellungen? Wenn ja, welche und
warum? Wenn nein, warum?
Halten Sie die Entnahme einer beträchtlichen Sonderdividende im Ausmaß von
einem Drittel des Eigenkapitals im Vorfeld der weiteren Liberalisierung für geeignet,
die Chancen der Post AG zu wahren und die flächendeckende Erbringung von
Dienstleistungen sicherzustellen?
Antwort:
Ich erlaube mir auch dieses Mal darauf hinzuweisen, dass ich nicht der
Eigentümervertreter der Österreichischen Post AG bin, sondern dass mir nur die
Funktion der Regulierungsbehörde zukommt. Ich habe daher keine Möglichkeit, im
Sinne der gestellten Fragen auf die Österreichische Post AG Einfluss zu nehmen.
Auch die Entscheidung über eine allfällige Sonderdividende fällt nicht in meine
Zuständigkeit sondern in die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen.