2463_u1/AB XXI.GP

Eingelangt am: 13-09-2001

 

 

Bundesminister für Finanzen

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Bezugnehmend auf die mit GZ. 04 0502/124 - Pr. 4/01 vom 16. Juli 2001 ergangene Be -

antwortung der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und

Genossen vom 17. Mai 2001, Nr. 2481/J, betreffend soziale Auswirkungen durch die Um -

strukturierung der Telekom Austria, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Meine Beantwortung zu Frage 3. der erwähnten Anfrage bezog sich auf die Rechtslage, wie

sie bis zum Erscheinen des BGBl. 1 Nr. 10/2001 (ausgegeben am 28. Februar 2001) in

Geltung stand.

 

In Ergänzung gebe ich bekannt, dass nunmehr gemäß § 17 Abs. 1 i.V.m. § 17 Abs. 1a Post -

strukturgesetz, BGBl. Nr. 201/1996 i.d.g.F., die überwiegend im Unternehmensbereich der

Telekom Austria beschäftigten aktiven Beamten auf die Dauer ihres Dienststandes der

Telekom Austria AG zur Dienstleistung zugewiesen sind. Eine vollständige Privatisierung der

Telekom Austria AG erfordert daher keine Anpassung der diesbezüglichen gesetzlichen Be -

stimmungen.