2466/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.07.2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kostelka und Genossinnen haben am
25. Mai 2001 unter der Nr. 2497/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Anmerkungen im Ministerratsprotokoll zur Regierungsvorlage betreffend
die 58. ASVG - Novelle gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Vier.
Zu Frage 2:
Die Sitzungen des Ministerrates sind vertraulich. Ich bitte daher um Verständnis,
daß ich Teile des Wortprotokolls nicht zur Verfügung stellen kann.
Zu Frage 3:
Nein.
Zu den Fragen 4 und 5:
Selbstverständlich ist jedes Gesetzesvorhaben entsprechend den verfassungsrecht -
lichen Rahmenbedingungen vorzubereiten. Es steht jedoch dem Gesetzgeber ein
rechtspolitischer Gestaltungsspielraum zu. In diesem Zusammenhang ist wesentlich,
daß das gegenständliche Gesetzesvorhaben keineswegs personenbezogen ist,
sondern eine Strukturreform des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger im
Mittelpunkt steht.
Zu Frage 6:
Der Verfassungsdienst steht selbstverständlich zur Klärung verfassungsrechtlicher
Zweifelsfragen zur Verfügung. Ich sehe derzeit im Zusammenhang mit der
58. ASVG - Novelle keine solche Frage.