2466/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.07.2001

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kostelka und Genossinnen haben am

25. Mai 2001 unter der Nr. 2497/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Anmerkungen im Ministerratsprotokoll zur Regierungsvorlage betreffend

die 58. ASVG - Novelle gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Vier.

 

Zu Frage 2:

Die Sitzungen des Ministerrates sind vertraulich. Ich bitte daher um Verständnis,

daß ich Teile des Wortprotokolls nicht zur Verfügung stellen kann.

 

Zu Frage 3:

Nein.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Selbstverständlich ist jedes Gesetzesvorhaben entsprechend den verfassungsrecht -

lichen Rahmenbedingungen vorzubereiten. Es steht jedoch dem Gesetzgeber ein

rechtspolitischer Gestaltungsspielraum zu. In diesem Zusammenhang ist wesentlich,

daß das gegenständliche Gesetzesvorhaben keineswegs personenbezogen ist,

sondern eine Strukturreform des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger im

Mittelpunkt steht.

 

Zu Frage 6:

Der Verfassungsdienst steht selbstverständlich zur Klärung verfassungsrechtlicher

Zweifelsfragen zur Verfügung. Ich sehe derzeit im Zusammenhang mit der

58. ASVG - Novelle keine solche Frage.