2473/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.07.2001
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Grünewald, Haidlmayr, Freundinnen und Freunde, Nr. 2544, wie
folgt:
Frage 1:
Der Unterstützungsfonds für Personen, die durch die Spende von Blut oder
Blutbestandteilen mit dem Hepatitis C - Virus infiziert wurden, wurde auf Grundlage
des Bundesgesetzes vom 27. November 1974 über Stiftungen und Fonds, BGBl. Nr.
11/1975 idgF (Bundes - Stiftungs - und Fondsgesetz), auf Grund der
Widmungserklärung des Vereines Hepatitis Liga Österreich über die Widmung von
5 Millionen Schilling für den Fondszweck Unterstützung von Personen, die durch die
Spende von Blut oder Blutbestandteilen mit dem Hepatitis C - Virus infiziert wurden,
gegründet.
Frage 2:
Es ist beabsichtigt, eine Wirtschaftreuhandkanzlei mit der finanziellen Abwicklung zu
betrauen. Einen konkreten Namen kann ich noch nicht nennen, darüber wird der
Fondsvorstand zu beschließen haben.
Frage 3:
Auf die Leistungen des Fonds wird kein Rechtsanspruch bestehen.
Frage 4:
Nein.
Frage 5:
Die Zahlungen aus dem Fonds sollen unabhängig von Unfallrenten oder
Pflegegeldleistungen geleistet werden.
Frage 6:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.
Frage 7:
Nein, da das Leistungskonzept erst durch die zuständigen Fondsorgane
beschlossen werden muss.
Frage 8:
Nach Angaben der Hepatitis Liga Österreich könnte es sich um ca. 500 Personen
handeln, die durch Plasmaspende mit dem Hepatitis C - Virus infiziert worden sind.
Frage 9:
Nein, da der Fonds seine Tätigkeit gemäß § 28 Abs. 7 Bundes - Stiftungs - und
Fondsgesetz erst mit Genehmigung der Fondssatzung durch die zuständige
Fondsbehörde (Landeshauptmann von Wien) seine Tätigkeit aufnehmen darf. Da
diese noch nicht vorliegt, wurden auch noch keine Antragsformulare ausgearbeitet.
Vorarbeiten dazu liegen bereits vor.
Frage 10:
Angaben zur Höhe der Entschädigung können derzeit noch nicht gemacht werden,
da das Leistungskonzept erst durch die zuständigen Fondsorgane beschlossen
werden muss.
Frage 11:
Für die Jahre 2001 und 2002 sind in meinem Ressort je 15 Millionen Schilling für
Zwecke der Förderung des genannten Fonds budgetiert. Für die Folgejahre
beabsichtige ich, weiterhin einen Betrag in der genannten Höhe zu beantragen.
Frage 12:
Eine endgültige Beteiligungszusage der Länder liegt noch nicht vor. Die
Landesgesundheits - und Krankenanstaltenreferenten haben jedoch bei ihrer
Konferenz am 26. April 2001 des Beschluss
gefasst, sich an dem Fonds zu
beteiligen, sofern die pharmazeutische Industrie in den Fonds einzahlt und unter
dem Vorbehalt, dass die Länderbeteiligung auch die Zustimmung der
Landesfinanzreferenten findet.
Frage 13:
Der Staatssekretär für Gesundheit Univ. Prof. Dr. Waneck hat bereits zweimal einen
Runden Tisch mit den betroffenen Unternehmen der pharmazeutischen Industrie
abgehalten. Eine Beteiligungszusage konnte allerdings bislang nicht erreicht werden.
Die Bemühungen um eine solche werden jedoch fortgesetzt werden.
Frage 14:
In diesem Fall wird der Fonds mit den Förderungsmittel des Bundes sein Auslangen
finden müssen.
Frage 15:
Der Fonds unterliegt der Aufsicht durch die Fondsbehörde. Diese hat die
ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung des Fondsvermögens sowie die
Erfüllung des Fondszweckes sicherzustellen. Ihren Organen ist jederzeit Einschau in
die Vermögensgebarung und Vermögensverwaltung zu geben. Der Fondsbehörde
ist jährlich der Rechnungsabschluss über das abgelaufene Kalenderjahr vorzulegen.
Weiters ist beabsichtigt, den Rechnungsabschluss und den Bericht über die
Fondsleistungen vor Vorlage an den Fondsvorstand zwecks Beschlussfassung
darüber durch einen unabhängigen Wirtschaftstreuhänder prüfen zu lassen.
Frage 16:
Ich hoffe, dass die Zahlungen des Fonds mit Herbst 2001 beginnen können. Da der
Fonds erst mit Genehmigung der Satzung durch Fondsbehörde seine Tätigkeit
aufnehmen darf und erst danach die Anträge geprüft werden können, ist eine
genauere Zeitangabe nicht möglich.
Frage 17:
Diese Frage kann ich derzeit nicht beantworten, dies wird vom erst zu
beschließenden Leistungskonzept anhängen.