2476/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.07.2001
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2487/J - NR/2001 betreffend Ausbau der
Bundesstraßen mit unzureichenden Kriechspuren am Beispiel der B 41, die die
Abgeordneten Parnigoni und GenossInnen am 22. Mai 2001 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 3:
Stimmt es, dass die Fahrbahnbreite der B 41 zwischen Bad Großpertholz und
Karlstift zu schmal für die Errichtung einer Kriechspur angelegt wurde? Wenn ja, in
welchen Streckenabschnitten ist dies der Fall?
Wenn die Frage 1 mit ja zu beantworten ist: wurde auf eine Kriechspur vergessen?
Wer trägt dafür die Verantwortung?
Wenn die Frage 1 mit ja zu beantworten ist: Ist eine nachträgliche Verbreiterung der
gesamten Strecke Bad Großpertholz - Karlstift technisch möglich? Wie lange würden
entsprechende neuerliche Bauarbeiten dauern? Wie hoch wären die Kosten für eine
nachträgliche Korrektur und wer müsste dafür aufkommen?
Antwort:
Nein, beim Ausbau der B 41 Gmünder Straße westlich von Bad Großpertholz wurde
eine Kriechspur berücksichtigt. Nach Herstellung der Fahrbahndecke wird die
endgültige Bodenmarkierung aufgebracht und die Markierung einer durchgehenden
Kriechspur vorgenommen werden.
Frage 4:
Welche Bundesstraßen in Österreich sind (auf welchen Streckenabschnitten) mit
Kriechspuren versehen? Wieviele Kilometer Bundesstraßen mit Kriechspuren gibt es
bundesweit? Welche Bundesstraßen - Streckenabschnitte, für die Kriechspuren
vorgesehen sind, befinden sich zur Zeit in Bau?
Antwort:
Aufgrund der Vielzahl der Maßnahmen können nur Angaben für das gesamte
Bundesgebiet erfolgen:
Kriechspuren fertiggestellt: 119,1 Km
Kriechspuren in Bau: 6,0
Km
Fragen 5 und 6:
Wie muss Ihrer Ansicht nach ein Streckenabschnitt einer Bundesstraße beschaffen
sein, damit der bauliche und finanzielle Mehraufwand einer Kriechspur gerechtfertigt
ist?
Wer trifft letztendlich die Entscheidung für die Errichtung einer Kriechspur? Gibt es
dafür in Ihrem Ministerium generelle Richtlinien?
Antwort:
Die Planung bzw. Errichtung von Kriechspuren erfolgt gemäß den diesbezüglichen
Richtlinien und Dienstanweisungen des ho. Ressorts.
Gemäß diesen Richtlinien muss der Streckenabschnitt so beschaffen sein, dass dort
die maßgebende Streckengeschwindigkeit einen definierten Wert gegenüber den
anschließenden Abschnitten unterschreitet. Maßgeblich für die Streckengeschwindig -
keit sind die straßenbaulichen Anlageverhältnisse sowie die verkehrsbezogenen
Elemente.
Frage 7:
Wieviele Kriechspuren wurden in Österreich zur Beseitigung von
Unfallhäufungspunkten im vergangenen Jahr in Österreich errichtet?
Antwort:
3,1 Km.
Frage 8:
Inwieweit werden die Unfallberichte der Experten zur Beseitigung von
Unfallhäufigkeitspunkten herangezogen?
Antwort:
Nach § 96 der Straßenverkehrsordnung 1960 hat die örtlich zuständige Behörde für
Straßenstellen oder - strecken, an denen sich wiederholt Unfälle ereignen
insbesondere auf Grund von Berichten der Dienststellen, von Organen der
Straßenaufsicht oder sonstiger geeigneter Stellen, unter Durchführung eines
Lokalaugenscheins, Einholung von Sachverständigengutachten, Auswertung von
Unfallverzeichnissen und dgl. - festzustellen, welche Maßnahmen zur Verhütung
weiterer Unfälle ergriffen werden können. Es obliegt also der Behörde, ob und wenn
ja, welcher Experten oder Sachverständigen sie sich bedient. Jedenfalls hat die
Behörde das Ergebnis der Feststellungen demjenigen, der für die Ergreifung der
Maßnahmen zuständig ist, und der jeweils zuständigen Landesregierung mitzuteilen.
Ein entsprechender Bericht der Landesregierung wird auch jährlich dem zuständigen
Ministerium (BMVIT, früher BMWV) übermittelt.
Frage 9:
Wäre es Ihrer Ansicht nach sinnvoll, den Exekutivbeamten beim Ausfüllen von
Unfallbögen auch die Möglichkeit von Vorschlägen zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit einzuräumen?
Antwort:
Die Feststellung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei der
Unfallaufnahme ist problematisch, weil eine
solche Feststellung in einem allfälligen
späteren Verfahren präjudiziell werden könnte. Eine entsprechende Rückkoppelung
zwischen Exekutive und Behörde wäre jedoch in vielen Fällen hilfreich und zu
begrüßen. Die Vorgangsweise bei der Organisation solcher Meldungen müsste
jedoch vom Bundesministerium für Inneres festgelegt werden.