2477/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.07.2001
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2491/J - NR/2001 betreffend
Provisionskürzungen bei Briefmarken, die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen
und Freunde am 23. Mai 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Frage 1:
Wie beurteilen Sie die Vorgangsweise der Post AG?
Antwort:
Ich stehe der Vorgangsweise der Österreichischen Post AG im Zusammenhang mit
den Provisionskürzungen beim Briefmarkenverkauf sehr reserviert gegenüber. In einem
Schreiben an Herrn Generaldirektor Dr. Wais habe ich meine Bedenken zum Ausdruck
gebracht und auch klargestellt, dass eine merkliche Einschränkung des Vertriebs von
Briefmarken mit der gesetzlichen Universaldienstverpflichtung der Post nicht im
Einklang steht. Darüberhinaus habe ich den Herrn Generaldirektor ersucht, die
Reduktion der Vertriebsspanne nochmals zu überprüfen und in Verhandlungen mit den
Betroffenen eine möglichst einvernehmliche Lösung zu suchen
Frage 2:
Welche Schritte werden Sie als Eigentümervertreterin unternehmen, damit die
Provisionen nicht auf zwei Prozent gekürzt werden?
Antwort:
Ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, dass ich nicht die Eigentümervertreterin
der Österreichischen Post AG bin. Die Eigentumsanteile an diesem Unternehmen
werden vom Bundesministerium für Finanzen verwaltet.
Frage 3:
Auf welche Weise soll gewährleistet werden, dass die flächen deckende Versorgung mit
Briefmarken aufrecht bleibt?
Antwort:
Im Rahmen der mir zustehenden rechtlichen Möglichkeiten werde ich Vorsorge treffen,
dass eine möglichst flächendeckende Versorgung mit Briefmarken aufrecht bleibt. Zu
diesem Zweck beabsichtige ich, eine entsprechende Verpflichtung in die in
Ausarbeitung befindliche Post - Universaldienstverordnung aufzunehmen. Damit soll der
Vertrieb über Postämter und Postagenturen verpflichtend vorgeschrieben werden. Ich
kann die Österreichische Post AG aber nicht verpflichten, Briefmarken über Trafiken
etc. zu verkaufen, da ich keine gesetzliche Grundlage dafür habe.