2482/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.07.2001
BM für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde vom
23. Mai 2001, Nr. 2494/J, betreffend Budgetierung der Institute aus dem Lebensmittel - und
Agrarbereich, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Ein Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Österreichische Agentur für
Ernährungssicherheit GmbH errichtet und das Bundesamt für Ernährungssicherheit
eingerichtet werden (Ernährungssicherheitsgesetz), wurde am 10. Juli 2001 als
Regierungsvorlage zur weiteren parlamentarischen Behandlung dem Parlament zugeleitet.
Der Gebarungserfolg für Personalaufwand/freiwillige Sozialleistungen der Bundesbe -
diensteten der Bundesämter/Bundesanstalten des Bundesministeriums für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, die nach diesem Entwurf (Bundesamt und
Forschungszentrum für Landwirtschaft BFL, Bundesanstalt für Milchwirtschaft Wolfpassing)
ex lege der Agentur eingegliedert werden, betrug:
Jahr BFL BA f. Milchwirtschaft
in 1000 ATS in 1000 ATS
1996 187.474 20.580
1997 180.888 19.883
1998 181.645 24.124
1999 194.606 23.846
2000 197.360
25.947
Weiters ist im Entwurf vorgesehen, dass auch andere Bundesbeamte oder
Vertragsbedienstete, die bisher mit für die künftige Agentur relevanten Aufgaben
ausschließlich oder überwiegend beschäftigt waren, der Agentur zur Dienstleistung
zugewiesen werden können Eine exakte Quantifizierung dieser Kosten ist derzeit noch nicht
möglich.
Zu Frage 2:
Die Höhe der Leasingraten/Rückzahlungen im Bereich Landwirtschaft beträgt in 1.000 ATS:
2000 73.000
2001 73.000
2002 73.000
2003 50.000
Zu den Fragen 3 und 4:
Über die Vertragsgestaltung mit der Firma Arthur Andersen bzw. Durchführung kann das
Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft keine
Angaben machen, da der Vertragsabschluss durch das Bundesministerium für Finanzen
erfolgt ist.
Zu den Fragen 5 und 6:
Über interne Ressortbeteiligung bzw. Ressortkosten können keine detaillierten Daten
ermittelt werden.