2486/AB XXI.GP
Eingelangt am:23.07.2001
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat Eder, Parnigoni und GenossInnen haben am
1.6.2001 unter der Nr.251 2/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Kreditkartenzahlungen bei Verkehrsstrafen und andere interne
Zahlungsmöglichkeiten im e - government“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Bezahlung von Verkehrsstrafen mit Kreditkarten bei Polizei und Gendarmerie ist
bereits österreichweit möglich.
Zu Frage 2:
Seit Jänner des Jahres laufen Vorarbeiten, um alle Bundespolizei - und
Sicherheitsdirektionen (inkl. Wachzimmer) mit Bankomatkassen mit inkludierter
Kreditkartenfunktion auszustatten.
Dieses Projekt soll noch im laufenden Jahr abgeschlossen werden. Danach können die
Bürger alle Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben mittels Bankomat - oder
Kreditkarte über einen Bankomatkassenterminal auf jedem Wachzimmer und jeder
Bundespolizei - und Sicherheitsdirektion
bezahlen.
Die Gendarmeriedienststellen, bei denen keine Verrechnungsstellen (Kassen)
eingerichtet sind, sind nicht zur Entgegennahme formeller behördlicher Eingaben
berufen oder sonst in formelle behördliche Verfahren derart eingebunden, dass ein
Zahlungsverkehr abzuwickeln wäre. Neben Verkehrsstrafen werden aber bereits
derzeit auch von diesen Dienststellen andere vergleichbare Gebühren für Behörden
und sonstige Vertragspartner (ÖSAG, STRABAG) mittels Kreditkarten eingehoben.