2486/AB XXI.GP

Eingelangt am:23.07.2001

 

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Eder, Parnigoni und GenossInnen haben am

1.6.2001 unter der Nr.251 2/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "Kreditkartenzahlungen bei Verkehrsstrafen und andere interne

Zahlungsmöglichkeiten im e - government“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Bezahlung von Verkehrsstrafen mit Kreditkarten bei Polizei und Gendarmerie ist

bereits österreichweit möglich.

 

Zu Frage 2:

Seit Jänner des Jahres laufen Vorarbeiten, um alle Bundespolizei - und

Sicherheitsdirektionen (inkl. Wachzimmer) mit Bankomatkassen mit inkludierter

Kreditkartenfunktion auszustatten.

 

Dieses Projekt soll noch im laufenden Jahr abgeschlossen werden. Danach können die

Bürger alle Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben mittels Bankomat - oder

Kreditkarte über einen Bankomatkassenterminal auf jedem Wachzimmer und jeder

Bundespolizei - und Sicherheitsdirektion bezahlen.

Die Gendarmeriedienststellen, bei denen keine Verrechnungsstellen (Kassen)

eingerichtet sind, sind nicht zur Entgegennahme formeller behördlicher Eingaben

berufen oder sonst in formelle behördliche Verfahren derart eingebunden, dass ein

Zahlungsverkehr abzuwickeln wäre. Neben Verkehrsstrafen werden aber bereits

derzeit auch von diesen Dienststellen andere vergleichbare Gebühren für Behörden

und sonstige Vertragspartner (ÖSAG, STRABAG) mittels Kreditkarten eingehoben.