2489/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.07.2001

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde betreffend Bundeskran -

kenanstaltengesetz § 5b ,,Qualitätssicherung“ am Beispiel Kaiserschnittent -

bindungen, Nr. 2498/J, wie folgt:

 

Frage 1:

 

Die geburtshilflichen Abteilungen der Landeskrankenhäuser Graz und Innsbruck

weisen folgende Anzahl an Geburten mit gemeldeter medizinischer Einzelleistung

,Sectio Cäsarea' auf:

 

Krankenanstalt

 

1997

1998

1999

2000

K612 Graz LKH

Geburten gesamt

3.036

2.943

2.951

2.932

 

Mit Sectio Cäsarea

347

343

398

447

 

% - Anteil

11,43

11,65

13,49

15.25

K706 Innsbruck LKH

Geburten gesamt

2.132

2.088

2.064

2.064

 

Mit Sectio Cäsarea

424

431

433

440

 

% - Anteil

19,89

20,64

20,98

21,32

 

Datenquelle: Krankenanstalten - Statistik bzw. Diagnosen -  und Leistungsberichte

 

Frage 2:

 

Aus dem meinem Ressort vorliegenden Datenmaterial ist nicht ersichtlich, welche

codierte medizinische Einzelleistung auf Grund welcher Indikation erfolgte. Eine Be -

antwortung dieser Frage ist mir daher nicht möglich.

Fragen 3 bis 6:

 

Die im Jahr 1993 (BGBl. Nr. 801/1993) in das Krankenanstaltengesetz (KAG) einge -

fügte Bestimmung des § 5b Abs. 1 verpflichtet den Landesgesetzgeber zur Schaf -

fung von Landesgesetzen, die die Träger von Krankenanstalten verpflichten, im

Rahmen der Organisation Maßnahmen der Qualitätssicherung vorzusehen und da -

bei auch ausreichend überregionale Belange zu wahren. Der Landesgesetzgeber ist

überdies verpflichtet, die Maßnahmen so zu gestalten, dass vergleichende Prüfun -

gen mit anderen Krankenanstalten ermöglicht werden.

 

Mittlerweile sind acht Landesgesetzgeber der Verpflichtung gemäß § 5b Abs. 1 KAG

nachgekommen; in einem Bundesland war die entsprechende Novelle vor kurzem in

Begutachtung (Steiermark).

 

Das Krankenanstaltengesetz sieht keine Berichtspflicht der Länder gegenüber dem

Bund hinsichtlich der Umsetzung dieser Maßnahmen vor. Um dennoch den Über -

blick zu wahren, wurde im Jahr 1997 seitens meines Ressorts eine Evaluierungsstu -

die zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrages durchgeführt. Die Studie hat sehr

deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Chancen, die in den gesetzlichen Vorga -

ben zur Einführung der Qualitätssicherung in Österreichs Krankenanstalten liegen,

zu einem großen Teil genutzt werden. Auch im Rahmen der 8. Sitzung der Struktur -

kommission im September 1999 waren die LändervertreterInnen aufgefordert, über

die Maßnahmen zur Qualitätssicherung in ihren Ländern zu berichten.

 

Die geltende Vereinbarung gemäß Art. 15a B - VG über die Neustrukturierung des

Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung sieht vor, dass systema -

tische Qualitätsarbeit im Gesundheitswesen zu intensivieren ist. Um den in der ge -

genständlichen Vereinbarung genannten Aufgabenstellungen Rechnung zu tragen

bzw. eine fundierte Entscheidungsvorbereitung für bundeseinheitliche Grundsätze

und Vereinbarungen im Bereich der Qualitätsarbeit zu erreichen, ist der Aufbau einer

österreichweiten Qualitätsberichterstattung vorgesehen; die Vorbereitungen dazu

laufen zur Zeit in meinem Ressort.

 

Dieses Instrumentarium der Qualitätsberichterstattung wird verstärkt dazu dienen,

die Qualitätssicherung im Bereich der Krankenanstaltenträger und der Krankenan -

stalten auf den Ebenen Struktur - , Prozess -  und Ergebnisqualität zu forcieren und soll

den Verantwortlichen wesentliche Impulse im Hinblick auf allfällige Veränderungen

liefern.

 

Frage 7:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass eine Universitätsklinik - was die Schwierigkeit

der zu versorgenden Fälle betrifft - zweifellos einer höheren Belastung ausgesetzt ist

und daher mit anderen Versorgungseinrichtungen nicht verglichen werden kann. Im

Übrigen darf ich jedoch darauf hinweisen, dass die Vollziehung der Angelegenheiten

der Heil -  und Pflegeanstalten in die Kompetenz der Länder fällt und mir eine kon -

krete Beantwortung dieser Frage daher nicht möglich ist.

Frage 8:

 

Im Jahr 1998 wurden in Österreich 145,78 Kaiserschnittentbindungen pro 1000 Le -

bendgeborene durchgeführt. Im gleichen Zeitraum erfolgten in der EU durchschnitt -

lich 191,93 und in den nordischen Staaten 142,06 Kaiserschnittentbindungen pro

1000 Lebendgeborene. Österreich befindet sich im Mittelfeld der europäischen

Staaten, in mehreren osteuropäischen Staaten sind die Kaiserschnittraten jedoch

deutlich geringer.